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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Job wechsel - zuständige Behörden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1117544064 Beitrag begonnen von derjoker am 31.05.2005 um 14:54:24 |
Titel: Job wechsel - zuständige Behörden Beitrag von derjoker am 31.05.2005 um 14:54:24 Liebe Zeitgenossen, ich hätte mal eine Frage zum oben genannten Thema. Es kann sein, dass irgendjemand von euch auch schon mal mit dem gleichen Problem konfrontiert worden seid. Ich bin ein Drittausländer und besitze seit zweieinhalb Jahren eine Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung, die zwecks Arbeitsaufnahme ausgestellt wurde, i.e., wenn ich in den ersten fünf Jahren (jetzt drei?) meines Aufenthalts in Deutschland Job wechseln möchte, muss ich mich die Ausländerbehörde hinwenden, die ihrerseits die Beantragung an die Bundesagentur für die Arbeit weiterleiten wird. Also hier geht es um Folgendes: ich wohne und arbeite in Erfurt und habe jetzt einen Job bei Berlin gefunden, den ich gerne aufnehmen würde. Ich muss erst einmal die Auflagenänderung beantragen und die entsprechende Arbeitserlaubnis. Meine Frage wäre : wo soll ich mich jetzt hinwenden? Erfurt (hier wohne und arbeite ich) ? Berlin (dort soll mein künftiger Wohnort sein) ? Potsdam-Mittelmark (Die Firma ist dort ansässig)? Erfurt sagt, sie sind nicht dafür zuständig, ich soll mich Berlin anwenden. Potsdam-Mittelmark sagt, sie sind auch nicht dafür zuständig, weil ich in Berlin wohnen will. Berlin sagt, sie können mir nicht weiterhelfen, weil ich dort nicht angemeldet bin (wie könnte ich dort angemeldet sein, wenn ich in Erfurt lebe und Arbeit und mein Umzug darauf ankommt, ob ich eine Arbeitserlaubnis erhalte?) Könnte jemand mir aus diesem Teufelkreis helfen? Viele Grüße aus Erfurt schickt euch Der Joker :-) |
Titel: Re: Job wechsel - zuständige Behörden Beitrag von Mick am 31.05.2005 um 17:53:50
Hi,
derzeit lebst Du in Erfurt. Damit ist die örtliche Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Ent- scheidungen völlig unstrittig bei der ABH Erfurt. Diese wird die Agentur für Arbeit beteiligen, die für den Sitz des Arbeitgebers örtlich zuständig ist. |
Titel: Re: Job wechsel - zuständige Behörden Beitrag von derjoker am 31.05.2005 um 19:04:02
Hi Mick
Danke für die prompte Antwort. Mittlerweile ist mir eine E-Mail von der Bundesagentur für Arbeit Berlin-Brandenburg eingetroffen, die genau das Gleiche bestätigt. Etwas enttäuschend war heute Nachmittag die Weise, auf welche die Beamtin der Ausländerbehörde in Erfurt meine Anfrage anging : "Entschuldigen Sie mir bitte, Herr DerJoker, dass wir Ihnen nicht diesbezüglich weiterhelfen können". Später, als Berlin meine E-Mail beantwortete, war ich aber in der Lage, ihr dies aufzubürden :-) Die Behörden schienen, mangels Sachverstand sich die Hände in Unschuld waschen zu wollen. Der Joker kam allerdings aus Südamerika extra um den Behörden zu zeigen, wos langgeht :-) Viele Grüße des Jokers ;-) |
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