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Befragung d. d. Botschaft bei FZF (Gelesen: 1.418 mal)
Mena
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Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befragung d. d. Botschaft bei FZF
24.05.2005 um 01:04:14
 
Hallo,

Die Situation ist etwas verwirrend, aber ich hoffe ich kann es etwas erkären.
Da ich im Sommer meinen algerischen Freund in Algerien heiraten will, habe ich zu den sich anschließenden Abläufen der Behörden ein paar Fragen.
Die Situation ist folgende: Mein Freund war noch nie in Deutschland, sondern wir haben uns in Frankreich kennen gelernt, wo er sich illegal aufhält. Anfang des Jahres erhielt er, wegen der Illegalität und der Verweigerung der Abschiebung ein nationales Einreiseverbot für Frankreich (interdiction du territoire national). (darauf habe ich zwecks Relevant in D. durch das SIS usw. schon einmal hilfreiche Antworten erhalten http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a... Nochmal vielen Dank dafür.)
Das Einreiseverbot wurde aber nicht auf seinen Namen ausgestellt, enthält dafür aber seine Fingerabdrücke.
Meine jetzige Fragen wären: Wenn wir FZF beantragen werden, wird doch eine Befragung durchgeführt. Wenn wir da erzählen, dass wir uns in Frankreich kennen gelernt haben, als er illegal war, hat das eine Auswirkung auf die FZF? Oder geht es nur darum, dass die Antworten übereinstimmen?
Und wie geht das Allgemein von statten, bei welchen Sachverhalt werden Informationen aus Frankreich hinzugezogen? Und welche Behörde führt das durch? Was für Informationen werden erfragt, und wie relevant sind sie für die Entscheidung der deutschen Behörden?

Ich danke schonmal vielmals im Voraus,
Viele Grüße,
Mena

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Mena
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Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.06.2005 um 09:02:23
 
Hallo,
Ist das Thema übersehen worden...
Fragezeichen Fragezeichen
Oder weiß niemand ne Antwort :nix
:nix
Würde mich sehr über eine Antwort freuen :bussi
Mena
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janine
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.06.2005 um 18:10:40
 
hi,

wie genau ist denn deine frage? der titel heisst:

"Befragung d. d. Botschaft bei FZF"

im antrag auf fzf wird lediglich gefragt, ob "man" sich schon mal in deutschland aufgehalten hat und wenn ja wo und unter welchem namen.

hier könnt ihr ganz ehrlich ein "nein" ankreuzen - denn er war ja nicht hier.

bei der befragung der ABH gibt es eine frage die da heisst:

"Wo und wann haben Sie Ihre/n jetzigen Ehepartner/in kennengelernt?"

wo? z.b. bei feunden, disco, theater, im park etc
wann? genau das datum angeben.

ob frankreich mit deutschland und umgekehrt fingerabdrücke bei einer fzf austauscht, wage ich zu bezweifeln. könnte aber sein. dazu müssen die experten was sagen.

selbstverständlich müssen die antworten übereinstimmen. aber davon gehe ich aus wenn alles ernst gemeint ist.

lg,
Janine
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LG janine
 
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