Hallo,
Die Situation ist etwas verwirrend, aber ich hoffe ich kann es etwas erkären.
Da ich im Sommer meinen algerischen Freund in Algerien heiraten will, habe ich zu den sich anschließenden Abläufen der Behörden ein paar Fragen.
Die Situation ist folgende: Mein Freund war noch nie in Deutschland, sondern wir haben uns in Frankreich kennen gelernt, wo er sich illegal aufhält. Anfang des Jahres erhielt er, wegen der Illegalität und der Verweigerung der Abschiebung ein nationales Einreiseverbot für Frankreich (interdiction du territoire national). (darauf habe ich zwecks Relevant in D. durch das SIS usw. schon einmal hilfreiche Antworten erhalten
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a... Nochmal vielen Dank dafür.)
Das Einreiseverbot wurde aber nicht auf seinen Namen ausgestellt, enthält dafür aber seine Fingerabdrücke.
Meine jetzige Fragen wären: Wenn wir
FZF beantragen werden, wird doch eine Befragung durchgeführt. Wenn wir da erzählen, dass wir uns in Frankreich kennen gelernt haben, als er illegal war, hat das eine Auswirkung auf die
FZF? Oder geht es nur darum, dass die Antworten übereinstimmen?
Und wie geht das Allgemein von statten, bei welchen Sachverhalt werden Informationen aus Frankreich hinzugezogen? Und welche Behörde führt das durch? Was für Informationen werden erfragt, und wie relevant sind sie für die Entscheidung der deutschen Behörden?
Ich danke schonmal vielmals im Voraus,
Viele Grüße,
Mena