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Scheidung in Abwesenheit (Gelesen: 11.004 mal)
Simona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.05.2005 um 23:24:02
 
Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen, wie lange eine Scheidung in Abwesenheit dauert bis diese dann rechtskräftig ist?

Gibt es auch die Möglichkeit, mein Mann lebt jetzt in den USA, geheiratet haben wir in Kuba, sich in den USA scheiden zu lassen? Kuba dürfte nicht gehen, da er sich dort nicht langfristig aufhällt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

LG
Simone
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 22.05.2005 um 09:34:20
 
Zitat:
Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen, wie lange eine Scheidung in Abwesenheit dauert bis diese dann rechtskräftig ist?

Gibt es auch die Möglichkeit, mein Mann lebt jetzt in den USA, geheiratet haben wir in Kuba, sich in den USA scheiden zu lassen? Kuba dürfte nicht gehen, da er sich dort nicht langfristig aufhällt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

LG
Simone




Hallo Simone,

welche Staatsangehörigkeit habt ihr beiden ?

Wo lebst Du?

In welchem Staat habt ihr zuletzt gemeinsam gelebt ?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Simona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.05.2005 um 12:25:34
 
Hallo Ronny,

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Lebe in NRW. Mein Mann lebt in Miami und hat die Greencard seit einigen Monaten endlich durch.

LG
Simone
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ronny
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Antwort #3 - 22.05.2005 um 13:26:03
 
Zitat:
Lebe in NRW


Hallo Simone,

dann dürften die Allgem. Ehewirkungen nach dem deutschen Recht zu beurteilen sein.

Infolgedessen richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht aufgrund der Art. 14 und 17 EGBGB.

Ob das die Amerikaner auch so sehen weiß ich nicht, aber es dürfte schwierig werden, eine Anerkennung der Scheidung in Amerika hier zu bekommen.

Ein deutsches Gericht wird deinen Ehemann immer beteiligen wollen, da ja sein Aufenthalt bekannt ist, also nicht gänzlich unbekannt sein dürfte. Zwinkernd

Soweit ich weiß, muß er zumindest bei der Verhandlung anwesend sein, ansonsten dürftet ihr mit anwaltlicher Vertretung weiter kommen.

BTW: IM´s habe ich nicht beantwortet, weil ich denke dass hier keiner mitarbeitet um andere in die Pfanne zu hauen, und wer sonst hätte da als Behörde ein Interesse Eurer Sache nachzugehen.

Ich keinesfalls  Zwinkernd

Grüße
Ronny

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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.05.2005 um 15:42:34
 
ohne Gewaehr!

Mein Anwalt sagte zu mir: Nach einem/dem Trennungsjahr wuerde ein Gerichtstermin vereinbart. Wenn eine Partei nicht dahin kommt, wuerde der Termin auf ein weiteres Jahr verschoben. Sollte die Partei dann wieder fehlen wuerde erst im naechsten Jahr/Termin die Ehe "in Abwesenheit" endgueltig geschieden.

Gruss.
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Kiki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.05.2005 um 08:12:33
 
Scheidung in Abwesenheit - ob sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat weiß ich leider nicht.

Meine 1983 gemachten Erfahrungen bezügl. "Scheidung in Abwesenheit" sind folgende:

Eheschließung mit US-Bürger: 1977 in USA
Anerkennung der Eheschließung in Deutschland: 1978
Vor Einreichung der Scheidung Trennungsjahr eingehalten.
Mein Antrag auf Scheidung in Deutschland (Ehemann lebte derzeit in den USA): 1982
Scheidung nach deutschem Recht erfolge in Abwesenheit des Ehemannes: 1983
(Sämtliche Anwalts- u. Gerichtspost (durch Postzustellungsurkunde) an den Ehemann blieben von ihm unbeantwortet, auch die Vorladung zum Scheidungstermin).

LG
Kiki





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ronny
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Antwort #6 - 23.05.2005 um 08:17:41
 
Hallo Oli1

so verkehrt ist die Auskunft nicht. Allerdings habe ich nirgends diese fixen Termine so gefunden.

Vermutlich meinte dein Anwalt die gesetzliche Vermutung des Scheiterns der Ehe bei Einigkeit der Ehegatten (nach einem Jahr) oder bei  Nichteinigung (nach drei Jahren) .

Die notwendige Zeit des Getrenntlebens ist in dem § 1566 BGB so geregelt, das würde sich mit den anzuberaumenden Scheidungsterminen decken.

Grüße
Ronny

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lennart
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Antwort #7 - 24.05.2005 um 06:52:37
 
hallo threat, 
also ich denke, daß die internationale zuständigkeit zur scheidung bei einem gericht der staaten zu finden ist, wo einer der ehegatten im zeitpunkt der scheidungsantragsstellung seinen wohnsitz hat. das wäre hier wahlweise us-bundesstaat und bundesrepublik .
wenn man f.d. scheidung die usa wählen würde (wäre m.e. unkomplizierter), ist es nicht erforderlich, daß der zuständige richter das aus deutscher sicht maßgebliche deutsche materielle sachrecht (aus art. 17 (1) und 14 (1) egbgb) bei der scheidung anwendet .

wichtig ist nur f.d. spätere anerkennung im deutschen rechtsbereich, daß der grundsatz des rechtl. gehörs f.d. in deutschland lebenden ehegatten nicht verletzt worden ist. das kriegt man dadurch geregelt, daß dem deutschen die klageschrift zugestellt wird und das dieser dann -ggfs. durch einen korrespondenzanwalt - seine einwilligung in die scheidung erklärt.
die anerkennung hier sollte dann eigentlich kein problem sein.
gruß -lennart-

ps: für ronny: was ist ein IM ??? ich bin schimmerlos
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lennart
 
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ronny
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Antwort #8 - 24.05.2005 um 07:28:18
 
Zitat:
für ronny: was ist ein IM


Moin moin Lennart,

ich meinte damit die Kurznachrichten , sorry.  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Simona
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Antwort #9 - 13.06.2005 um 22:23:50
 
Hallo Ihr Lieben,

so wie es ausschaut, wird die Scheidung in den USA vollzogen.

Meine Frage nun, erkennt Deutschland eine Scheidung in den USA an? Lebensmittelpunkt des Mannes ist zur Zeit die USA. Ich muss nur bei der Notarunterzeichnung dabei sein, aber nicht bei dem Gerichtstermin. Mir wäre nur wichtig, ob Deutschland eine Scheidung in den USA anerkennt!?

Liebe Grüße
Simone
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Antwort #10 - 13.06.2005 um 22:40:07
 
Zitat:
Deutschland eine Scheidung in den USA anerkennt


Hallo Simona,

vom Grundsatz her wird jede ausländische Scheidung anerkannt werden können, soweit nicht wesentliche Grundzüge des deutschen Rechts (wie lennart schon das rechtliche Gehör erwähnte) missachtet werden.

Da du deutsche Staatsangehörige bist, bedarf das Urteil der Anerkenung durch die zuständige Landesjustizverwaltung gem. Art. 7 FamRÄndG. Hierzu kannst du oben in den FAQ nachlesen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 15.06.2005 um 23:28:42
 
Hallo Ronny,

danke für die Info!

Wie würdest Du die Chancen sehen, das die Scheidung anerkannt wird. Ist es ratsam in diesem Fall bei der Behörde anzurufen? Wäre ja der Knaller, ich fliege rüber, erstmal Flugkosten. Dann kommt noch der Notar und dann das Gericht. Wobei es nicht notwenig ist das ich beim Gerichtstermin dabei bin. Und würden unnötig allein die Notar- und Gerichtsgebühren belaufen sich auf 1600,- US-Dollar. Wobei es nicht ums Geld geht, nur mein Nochehemann findet momentan keine Zeit, da er zwei Jobs in den USA hat und da Urlaub zu bekommen, sieht net so rosig aus.

LG
Simone
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Antwort #12 - 16.06.2005 um 09:31:47
 
Zitat:
Ist es ratsam in diesem Fall bei der Behörde anzurufen?


Hi Simona,

keine schlechte Idee.

Würde ich selbst so machen und mich erkundigen, ob und ggf. welche Besonderheiten bei einer Scheidung in den USA in Abwesenheit eines Scheidungspartners zu beachten wären.

Die Landesjustizverwaltungen haben da einfach die größere Erfahrung drin. Wird nicht der erste Fall sein.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #13 - 16.06.2005 um 22:20:41
 
hallo simona, bei einer scheidung in den usa hast du noch das kleine problem des "interlokalen rechts" zu bewältigen. d.h. , daß dort fast jeder bundesstaat seine eigenen gesetze bezügl. eheschließung und scheidung hat. wenn du also wegen der anerkennungsfähigkeit deiner us-scheidung hier nachfragst, solltest du auch unbedingt den bundesstaat angeben, in dem nach us-recht die scheidung vollzogen werden muß. gruß -lennart-
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lennart
 
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Antwort #14 - 10.07.2005 um 18:10:27
 
Hallo Zusammen,

ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten. Mich macht das ganze Thema total verrückt!!!

Ich rufe Morgen dirkt mal bei der Landesjustizverwaltung an, werde dann reinstellen was sie gesagt haben.

Mein Flug ist gebucht für Ende August und bin schon hibbelig. Bundesstadt ist Florida (es geht nach Miami).

Drückt mal die Däumchen!

Euch von einen schönen Sonntag und
ganz herzliche Grüße
Simone
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