Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Beschäftigung der nicht EU-Ausländer (Gelesen: 950 mal)
hanswmeier
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beschäftigung der nicht EU-Ausländer
20.05.2005 um 15:22:03
 
Hallo,

ich hoffe jemand (oder einige) können mir bei folgendem Problem helfen: Ich habe ein kleines Unternehmen und habe einen nicht EU-Ausländer gefunden (bei einer Geschäftsreise in seinem Land), der hier lebte und vor einem halben Jahr zurückgekehrt ist. Er wäre von allen Kriterien perfekt für die Stelle, die ich zu besetzten hätte: Er ist sehr gut in seinem Fach, hat perfekte Deutsch und Englisch Kenntnisse, er ist intelligent und kann sehr gut mit Menschen umgehen (ich konnte ihn bei seinem jetzigen Arbeitgeber einige Tage beobachten).

Ich habe vor einigen Jahren von Unternehmen (auch kleinen, es waren keine Konzerne) gehört, die so einen Menschen herholen und ihn hier beschäftigen konnten. Das war aber in der Zeit, als die sog. Green Card noch existierte. Sie wurde, wie ich hier lesen kann, seit dem ersten Januar 2005 abgeschafft. Es muss doch irgendwie möglich sein, diesen Menschen hier zu beschäftigen. Ich wäre sehr erfreut und dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen beschrieben würdet. Beschreibt bitte vor allem, wie die Prozedur ausschaut: An welches Amt bzw. Ämter man sich wenden muss, in welcher Reihenfolge, welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, wie lang ist die Bearbeitungszeit.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung der nicht EU-Ausländer
Antwort #1 - 20.05.2005 um 20:56:42
 
Hi,
die IT-VO ist zwar abgeschafft, Du findest sie aber in
§ 27 BeschV
  wieder. Er sollte also einen Visums-
antrag stellen und herausfinden, ob er auf Grund dieser
Norm eine AE erhalten kann. Ein Arbeitsvertrag dazu,
Nachweise über die Qualifikation sind natürlich erforder-
lich.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema