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Beitrag begonnen von hanswmeier am 20.05.2005 um 15:22:03

Titel: Beschäftigung der nicht EU-Ausländer
Beitrag von hanswmeier am 20.05.2005 um 15:22:03
Hallo,

ich hoffe jemand (oder einige) können mir bei folgendem Problem helfen: Ich habe ein kleines Unternehmen und habe einen nicht EU-Ausländer gefunden (bei einer Geschäftsreise in seinem Land), der hier lebte und vor einem halben Jahr zurückgekehrt ist. Er wäre von allen Kriterien perfekt für die Stelle, die ich zu besetzten hätte: Er ist sehr gut in seinem Fach, hat perfekte Deutsch und Englisch Kenntnisse, er ist intelligent und kann sehr gut mit Menschen umgehen (ich konnte ihn bei seinem jetzigen Arbeitgeber einige Tage beobachten).

Ich habe vor einigen Jahren von Unternehmen (auch kleinen, es waren keine Konzerne) gehört, die so einen Menschen herholen und ihn hier beschäftigen konnten. Das war aber in der Zeit, als die sog. Green Card noch existierte. Sie wurde, wie ich hier lesen kann, seit dem ersten Januar 2005 abgeschafft. Es muss doch irgendwie möglich sein, diesen Menschen hier zu beschäftigen. Ich wäre sehr erfreut und dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen beschrieben würdet. Beschreibt bitte vor allem, wie die Prozedur ausschaut: An welches Amt bzw. Ämter man sich wenden muss, in welcher Reihenfolge, welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, wie lang ist die Bearbeitungszeit.

Titel: Re: Beschäftigung der nicht EU-Ausländer
Beitrag von Mick am 20.05.2005 um 20:56:42
Hi,
die IT-VO ist zwar abgeschafft, Du findest sie aber in
§ 27 BeschV  wieder. Er sollte also einen Visums-
antrag stellen und herausfinden, ob er auf Grund dieser
Norm eine AE erhalten kann. Ein Arbeitsvertrag dazu,
Nachweise über die Qualifikation sind natürlich erforder-
lich.

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