Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthalt (Gelesen: 1.220 mal)
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthalt
20.05.2005 um 10:44:12
 
Hallo,
vor vielen Jahren wurde eine Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung während des Studiums unterzeichnet (pro forma, wie erklärt).
Die max. Studienzeit ist weit überschritten, die Unterzeichnerin mittlerweile im Rentenalter und nicht mehr leistungsfähig.
Wie steht es nun mit der Leistungspflicht? Welche Auswirkungen hat das, nachdem jetzt erst Leistungspflicht einträte?
Danke für Antworten schon jetzt.
GAlbosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Antwort #1 - 20.05.2005 um 21:02:09
 
Hi,
was soll man da antworten? Wo nix ist, kann auch nix geholt werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Antwort #2 - 20.05.2005 um 22:28:11
 
Hallo, Mick,
danke für die Auskunft. Aber wer sichert nun den Lebensunterhalt des Ausländers, der keine staatliche Hilfe bekommen kann, da Studentenstatus? Er lebt vom "Wohlwollen seiner Freunde, sagt er. Genügt das, wenn er das der ABH so angibt, damit sein Aufenthalt verlängert wird?
Zunächst gute Nacht.
MfG Albosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Antwort #3 - 20.05.2005 um 22:31:31
 
Zitat:
Hallo, Mick,
danke für die Auskunft. Aber wer sichert nun den Lebensunterhalt des Ausländers, der keine staatliche Hilfe bekommen kann, da Studentenstatus? Er lebt vom "Wohlwollen seiner Freunde, sagt er. Genügt das, wenn er das der ABH so angibt, damit sein Aufenthalt verlängert wird?
Zunächst gute Nacht.
MfG Albosa



Hi Albosa,
nein, das wird nicht reichen. Unter diesen Umständen darf
er nicht mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
rechnen. Natürlich könnte jemand anderes eine Verpflichtungs-
erklärung abgeben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema