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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthalt
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Beitrag begonnen von albosa am 20.05.2005 um 10:44:12

Titel: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthalt
Beitrag von albosa am 20.05.2005 um 10:44:12
Hallo,
vor vielen Jahren wurde eine Verpflichtungserklärung zur Existenzsicherung während des Studiums unterzeichnet (pro forma, wie erklärt).
Die max. Studienzeit ist weit überschritten, die Unterzeichnerin mittlerweile im Rentenalter und nicht mehr leistungsfähig.
Wie steht es nun mit der Leistungspflicht? Welche Auswirkungen hat das, nachdem jetzt erst Leistungspflicht einträte?
Danke für Antworten schon jetzt.
GAlbosa

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Beitrag von Mick am 20.05.2005 um 21:02:09
Hi,
was soll man da antworten? Wo nix ist, kann auch nix geholt werden.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Beitrag von albosa am 20.05.2005 um 22:28:11
Hallo, Mick,
danke für die Auskunft. Aber wer sichert nun den Lebensunterhalt des Ausländers, der keine staatliche Hilfe bekommen kann, da Studentenstatus? Er lebt vom "Wohlwollen seiner Freunde, sagt er. Genügt das, wenn er das der ABH so angibt, damit sein Aufenthalt verlängert wird?
Zunächst gute Nacht.
MfG Albosa

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wegen Studienaufenthal
Beitrag von Mick am 20.05.2005 um 22:31:31

schrieb am 20.05.2005 um 22:28:11:
Hallo, Mick,
danke für die Auskunft. Aber wer sichert nun den Lebensunterhalt des Ausländers, der keine staatliche Hilfe bekommen kann, da Studentenstatus? Er lebt vom "Wohlwollen seiner Freunde, sagt er. Genügt das, wenn er das der ABH so angibt, damit sein Aufenthalt verlängert wird?
Zunächst gute Nacht.
MfG Albosa



Hi Albosa,
nein, das wird nicht reichen. Unter diesen Umständen darf
er nicht mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
rechnen. Natürlich könnte jemand anderes eine Verpflichtungs-
erklärung abgeben.

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