Zitat:Ich verstehe mal wieder nur die Hälfte!
Hi,
Du solltest Dir das Posting nochmal in Ruhe durchlesen.
Ich finde nicht, dass es soooo unklar formuliert ist
Zitat:Wenn ich nun z.B. im Juni mit meinem nigerianischen Freund auf die Kanaren (Spanien) fliegen möchte und er bis Oktober eine Fiktionsbescheinigung hat mit fortbestand des Aufenthaltstitels (zuvor befristete
AE, konnte jederzeit verreisen), kann er dann nun ohne Probleme reisen oder nicht?
Nein, kann er nicht. Er wird noch nicht einmal Richtung
Spanien ausreisen können, der Bundesgrenzschutz wird
das "verhindern".
Die könnte ggf. auf direktem Wege in Länder reisen, in
denen er kein Visum braucht. Eine direkte Rückkehr wäre
mit der Fiktionsbescheinigung auch möglich.
Zitat: Auf der Ausländerbehörde haben Sie gesagt, dass diese Fiktionsbescheinigung wie die bisherige befristete
AE gilt und man dami auch reisen kann. Was gilt nun???
Druck doch mal den Text aus und frage erneut bei der
ABHnach. Vielleicht war der BMI-Erlass noch nicht bekannt (im
Zeitpunkt der Auskunftserteilung).
Zitat:Wenn ich die spanische Botschaft anrufe, ist es wohl eher fraglich, ob die damit was anfangen können.
Fraglich ja, ausgeschlossen aber nicht. Und was würde es
nützen, wenn sie sagen, er darf kommen, Ihr bucht die Reise
und dann darf er nicht ausreisen. Kannst ja gegebenenfalls
auch den Bundesgrenzschutz am Flughafen anrufen und
nachfragen.