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Besuchervisa für Marokkaner (Gelesen: 1.949 mal)
langenhausen1
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisa für Marokkaner
01.11.2005 um 09:11:36
 
Hallo zusammen.

Ich habe folgende 2 Fragen bezügl. Besuchervisa für Marokkaner.

1.) Meine Frau und ich möchten gerne, die Schwester meiner Frau nach Deutschland einladen.
Bei unserem letzten Urlaub war ich auch mit meiner marokkanischen Schwägerin an der
Deutschen Botschaft in Rabat.
Dort hat sie alle Informationen und einen Termin bekommen. [beifall=beifall.gif]

Jetzt hat sie diesen Termin wahrgenommen und ihr Antrag auf ein Besuchervisum wurde
abgelehnt. Smiley

Sie war allerdings nicht die einzige deren Antrag an diesem Tag abgelehnt worden ist. :nix

Meine Frage,
gibt es irgendwelchen neuen Bestimmungen warum Besuchervisa abgelehnt werden,
da seltsamerweise eine Freundin meiner Frau schon 2 mal ihre
Schwester von Marokko nach Deutschland einladen konnte.  öhm


Meine zweite Frage;
Meine Frau erwartet ihr erstes Kind, wir möchten gerne ihre Mutter zur Geburt
nach Deutschland einladen, da meine Mutter nicht mehr lebt, um sie bei der
Geburt zu unterstützen.

Wie kann ich so weit wie möglich sicher gehen, das meine Schwiegermutter ein Visum
bekommt, da meine Verwandten in Marokko im Moment unter "" Ablehnungschock "" explo
leiden, und sich fast nicht mehr trauen zur Botschaft zu gehen.

Danke für die Hilfe !!

mfg hansi

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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.11.2005 um 10:07:51
 
Zur Frage2:

In gleicher Situation (nur anderes Land) haben wir meiner Schwiegermutter ein Begleitschreiben mitgegeben, dass wir sie gerne bei der Geburt dabei hätten zur Unterstützung usw. Dazu noch dargelegt, warum an der Rückkehrbereitschaft kein Zweifel bestehen dürfte (Job, Familie, Eigentumswohnung, spricht kein Deutsch, vorherige Visa) und das Visum wurde jeweils antragsgemäß als Multivisum erteilt, beim zweiten Kind nur mit ein wenig nachhaken, aber im Ergebnis ging es. Was wir auch gemacht haben und bei eventuellen Problemen hilft: Eine Vollmacht auf Dich und/oder Deine Frau ausstellen lassen, dass Du berechtigt bist, bei der Botschaft/Konsulat nachzufragen und sie Dir auch Auskunft geben dürfen. Die Vollmacht kann sie mit dem Visaantrag abgeben. Sonst rufst Du da an und die verweisen auf Datenschutz.

Viel Glück!
Rainman
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