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Ausweisung, Abschiebung oder? (Gelesen: 2.256 mal)
engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.05.2005 um 14:47:04
 
:nix :nix :nix
so da bin ich wieder...
Also ich stehe da jetzt völlig auf dem Schlauch.... öhm
Mein Freund hatte die tolle Idee am Wochenende mal kurz in andere EU-Staaten zu "reisen" um bei seiner Heimat-Botschaft irgendwelche Papiere zu besorgen. Leider wurde er bei seinem "Hin-und Her-Reisen" von der Polizei in den NL erwischt
(sagte man mir) und die Polizei in Luxemburg hat seine Sachen aus seinem Zimmer geholt. Wo er zur Zeit ist wissen wir nicht.  Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
Da ich immernoch nicht so ganz weiß welchen Aufenthaltsstatus er hat (namentlich) nur soviel: lurz vor dem Erhalt eines Luxemburger Passes (seit 1993 dort) ist meine Frage die, reicht "dieses Delikt des verbotenen Reisens" für eine Ausweisung/Abschiebung aus?
oder /und hat er sich jetzt die Einbürgerung gründlich vermasselt und ist vorbestraft...??? ???
Ich würde ihn am liebsten Smiley Smiley Smiley
Aber seine Freunde haben gesagt ich solle cool bleiben, er würde in 2-3 Tagen wieder aus dem "Gewahrsam" zurückkehren.  So wie ich das verstanden habe, macht das jeder einmal...Es würde auch nix bringen wenn ich mich auf der Polizei erkundigen würde,
das würde alles evtl. verkomplizieren....???
Ich würde gerne rechtlich Bescheid wissen, da ja auch unter diesen Umständen keine Besuche bei mir zuhause möglich sind, da er dann ja auch nicht nach Deutschland reisen darf-
Bei der Suche nach einem Anwalt mit Interessensschwerpunkt/Tätigkeitsschwerpunkt Ausländer/Asylrecht bin ich in meiner Gegend kläglich gescheitert -
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen ???
:anbet :anbet :anbet
Sorry. wenn ich' s wieder in der falschen Rubrik haben sollte Traurig
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2005 um 15:02:57
 
Zitat:
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen


Sorry, aber der einzig sinnvolle Rat ist erstmal : Lockerbee  Zwinkernd

Solange wir die  Wahrsagerin hier noch nicht eingestellt haben, ist jeder Ratschlag Kaffeesatzleserei.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, als wenn Dein Gutster da nicht ganz offen mit Dir ist  öhm

Wenn er tatsächlich legal in Luxemburg lebt, und kurz vor der Einbürgerung steht dann kann ich es mir IMHO einfach nicht vorstellen, dass er mal so einfach wegen des Übertritts einer Grenze im Schengen-Gebiet in Gewahrsam genommen wird.  Ärgerlich

Also erst mal bei ihm den Sachverhalt erforschen, dann können sinnvolle Ratschläge erteilt werden. Daumen hoch

Und um Fragen beantworten zu können ist vor allem die Klärung dieser Frage :

Zitat:
Da ich immernoch nicht so ganz weiß welchen Aufenthaltsstatus er hat (namentlich) nur soviel: lurz vor dem Erhalt eines Luxemburger Passes (seit 1993 dort) ist meine Frage die, reicht "dieses Delikt des verbotenen Reisens" für eine Ausweisung/Abschiebung aus?


wichtig (Fettdruck von mir) .

grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.05.2005 um 15:53:45
 
[Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, als wenn Dein Gutster da nicht ganz offen mit Dir ist  öhm
]


hoffentlich hat das mit dem Zitat geklappt...  öhm

Tja Ronny, das Gefühl wurde ich jetzt auch nicht los, das mit dem Schengen(...) und Reisen hat mich obersutzig gemacht.

Ein Anruf bei seiner Gemeindeverwaltung hat mich allerdings "aufgeklärt"
GOTT SEI DANK / LEIDER / WIE AUCH IMMER
motz explo motz explo motz explo

ich bin nur maßlos enttäuscht. egal was die Ursache war mich derart zu belügen und zu betrügen.
ich glaube ich muß dazu nix mehr sagen
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 18.05.2005 um 23:46:18
 
Zitat:
Bei der Suche nach einem Anwalt mit Interessensschwerpunkt/Tätigkeitsschwerpunkt Ausländer/Asylrecht bin ich in meiner Gegend kläglich gescheitert -
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen


Frage mal bei der für Euch zuständigen Rechtsanwaltskammer nach:

http://www.rechtsanwaltskammer.de

Die können auf entsprechende Rechtsgebiete spezialisierte Anwälte nennen.

(Falls Du jetzt trotz Deiner Enttäuschung da noch was machen willst ...)

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.05.2005 um 16:17:48
 
Zitat:
(Falls Du jetzt trotz Deiner Enttäuschung da noch was machen willst ...)

Viele Grüße
Janna

tippseDanke für die Info - aber:
nein ich will da nichts mehr machen. Schockiert/Erstauntm

Da ich dieses Forum nicht um eine weitere negative Erfahrung mit einem afrikanischen Mann reicher machen will, werde ich auch dazu nichts mehr sagen  Lippen versiegelt 
ich wünsche allen anderen, dass es bei ihnen besser läuft!    Daumen hoch Daumen hoch Daumen hoch
Bin jetzt einfach enttäuscht und traurig.  weinend weinend weinend
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