:nix :nix :nix
so da bin ich wieder...
Also ich stehe da jetzt völlig auf dem Schlauch....
Mein Freund hatte die tolle Idee am Wochenende mal kurz in andere EU-Staaten zu "reisen" um bei seiner Heimat-Botschaft irgendwelche Papiere zu besorgen. Leider wurde er bei seinem "Hin-und Her-Reisen" von der Polizei in den NL erwischt
(sagte man mir) und die Polizei in Luxemburg hat seine Sachen aus seinem Zimmer geholt. Wo er zur Zeit ist wissen wir nicht.
Da ich immernoch nicht so ganz weiß welchen Aufenthaltsstatus er hat (namentlich) nur soviel: lurz vor dem Erhalt eines Luxemburger Passes (seit 1993 dort) ist meine Frage die, reicht "dieses Delikt des verbotenen Reisens" für eine Ausweisung/Abschiebung aus?
oder /und hat er sich jetzt die Einbürgerung gründlich vermasselt und ist vorbestraft...??? ???
Ich würde ihn am liebsten
Aber seine Freunde haben gesagt ich solle cool bleiben, er würde in 2-3 Tagen wieder aus dem "Gewahrsam" zurückkehren. So wie ich das verstanden habe, macht das jeder einmal...Es würde auch nix bringen wenn ich mich auf der Polizei erkundigen würde,
das würde alles evtl. verkomplizieren....???
Ich würde gerne rechtlich Bescheid wissen, da ja auch unter diesen Umständen keine Besuche bei mir zuhause möglich sind, da er dann ja auch nicht nach Deutschland reisen darf-
Bei der Suche nach einem Anwalt mit Interessensschwerpunkt/Tätigkeitsschwerpunkt Ausländer/Asylrecht bin ich in meiner Gegend kläglich gescheitert -
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen ???
:anbet :anbet :anbet
Sorry. wenn ich' s wieder in der falschen Rubrik haben sollte