Zitat:Ich möchte gern in Deutschland leben und arbeiten. ist das möglich?
Allgemein - ja. Du brauchst "nur" einen Job zu finden. Entweder machst du das noch waehrend deines Studiums, oder beantragst eine Aufenthaltserlaubnis (bis zu einem Jahr nach dem Ende des Studiums) nach Par. 16 Abs. 4
AufenthG.
Zitat:1. Welche Schritt per Schritt muss ich denn machen?
(0 - Optional).
AE nach Par. 16 Abs. 4 beantragen.
1. Job finden.
2.
AE zum Zweck der Beschaeftigung (Par. 18 AufenthG) beantragen.
Zitat:2. brauche ich Anwalt?
Hoffentlich, nicht.
Zitat:3. wer gibt mir eine Arbeitserlaubnis? Ordnungsamt oder Arbeitsamt?
Alles wird durch die Auslaenderbehoerde (Ordnungsamt, wenn du willst) erledigt.
Zitat:Früher gab’s ja Green Card für Informatiker Verfahren, ist die neue Zuwanderungsgesetzt mehr Vorteil bringt?
Es gibt Vorteile fuer Hochqualifizierte Spezialisten (Par. 19 AufenthG). Ich fuerchte, du gehoerst aber zu den nicht.