Hallo,
ich bin Absolventin einer deutschen Hochschule (bin in Polen geboren) und habe einen Job in Deutschland bekommen. Jetzt brauche ich eine Arbeitserlaubnis, die beim Arbeitsamt beantragt werden muss. Die Formulare habe ich schon.
NUR wie sieht das Verfahren aus?
1. Ich weiß, dass erst das Arbeitsamt unter Beachtung des Vorrangprinzips überprüft, ob kein deutscher oder gleichberechtigter Ausländer für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Deswegen braucht das AA entsprechende Stellenbeschreibung. Das sollte ca. 4 Wochen dauern.
Aber was ist mit der Überprüfung des öffentlichen Interesses bzw. der Überprüfung, ob sich nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht ergeben (nach §39 Abs. 2 AufenthG)? Sollte der Arbeitgeber was dazu schreiben?
2. Es ist noch eine Sache, die für mich nicht klar ist. Auf dem Formular vom AA muss der Arbeitgeber ankreuzen, ob er bereit ist, bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen. Wenn er antwortet JA, dann habe ich (logisch gedacht) geringere Chancen, aber wenn er NEIN ankreuzt, dann bedeutet es, dass diese Suche nach dem Arbeitslosen (nach §39 AufenthG) wenig Sinn macht! Soll der Arbeitgeber in diesem Fall begründen, warum nur ich die geeignete Person bin? Wer hilft mir das zu verstehen?
3. Was wird darunter verstanden: "... der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmen beschäftigt wird." (§39 Abs. 2 AufenthG). Kann man das irgendwie beurteilen? Für Hochqualifizierte gibt es genaue Angaben. Zu Qualifizierten habe ich nichts gefunden.
Was für Dokumente soll man dem AA zur Verfügung stellen, damit das Ganze Aussichten auf Erfolg hätte?
Hat jemand persönliche Erfahrungen mit dem AA gemacht?
Grüße & vielen Dank
Ania