Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis für neue EU-Bürger (Gelesen: 656 mal)
Ania
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für neue EU-Bürger
16.05.2005 um 13:59:55
 
Hallo,

ich bin Absolventin einer deutschen Hochschule (bin in Polen geboren) und habe einen Job in Deutschland bekommen. Jetzt brauche ich eine Arbeitserlaubnis, die beim Arbeitsamt beantragt werden muss. Die Formulare habe ich schon.
NUR wie sieht das Verfahren aus?

1. Ich weiß, dass erst das Arbeitsamt unter Beachtung des Vorrangprinzips überprüft, ob kein deutscher oder gleichberechtigter Ausländer für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Deswegen braucht das AA entsprechende Stellenbeschreibung. Das sollte ca. 4 Wochen dauern.

Aber was ist mit der Überprüfung des öffentlichen Interesses bzw. der Überprüfung, ob  sich nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht ergeben (nach §39 Abs. 2 AufenthG)? Sollte der Arbeitgeber was dazu schreiben?

2. Es ist noch eine Sache, die für mich nicht klar ist. Auf dem Formular vom AA muss der Arbeitgeber ankreuzen, ob er bereit ist, bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen. Wenn er antwortet  JA, dann habe ich (logisch gedacht) geringere Chancen, aber wenn er NEIN ankreuzt, dann bedeutet es, dass diese Suche nach dem Arbeitslosen (nach §39 AufenthG) wenig Sinn macht! Soll der Arbeitgeber in diesem Fall begründen, warum nur ich die geeignete Person bin? Wer hilft mir das zu verstehen?

3. Was wird darunter verstanden: "... der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmen beschäftigt wird." (§39 Abs. 2 AufenthG). Kann man das irgendwie beurteilen? Für Hochqualifizierte gibt es genaue Angaben. Zu Qualifizierten habe ich nichts gefunden.

Was für Dokumente soll man dem AA zur Verfügung stellen, damit das Ganze Aussichten auf Erfolg hätte? kopfhau Hat jemand persönliche Erfahrungen mit dem AA gemacht?

Grüße & vielen Dank
Ania
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema