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Au-pair Sprachkurs zwecks Visumserhalt (Gelesen: 900 mal)
Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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13.05.2005 um 15:33:42
 
Hallo allerseits.
Wir sind dabei über eine kirchl. Au-pair Vermittlungsstelle ein Au-pair aus Osteuropa einzuladen. Die Vermittlungsstelle sagte uns ,daß bei nicht Eu-Staaten z. B. Ukraine oder Georgien das Au-pair erst ein Visum erhielte, wenn ein Sprachtest bestanden sei, der wiederum von der ABH unseres Wohnorts ausgewertet würde.
Weiß jemand näheres über die Anforderungen dieses Tests. Dies würde uns helfen, um zu entscheiden, ob es sich lohnt jemanden einzuladen oder nicht. Wir wollen nicht nach Nichtbestehen des Test ohne Au-pair dastehen.
Herzlichen Dank für alle Antworten.
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sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.05.2005 um 15:40:57
 
Hallo Vinzent2m,

um ein Visum zum Au-Pair zu erhalten, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Das wird im Normalfall von der deutschen Auslandsvertretung geprüft. Möglich dabei sind mündliche als auch schriftliche Tests.

Grüße
sunnysunshine

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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.05.2005 um 18:40:36
 
Danke für die schnelle Antwort. Was heißt denn Grundkenntnisse? Lassen sich Beispiele anführen?
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