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Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt oder nicht? (Gelesen: 2.129 mal)
cedo
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Beiträge: 71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt oder nicht?
11.05.2005 um 10:54:19
 
Endlich habe ich "Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt, selbständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt" auch im Reisepass eingetragen bekommt. Als Rechtsgründlage ist angegeben §18 Abs. 4 AufenthG  i.V.m.  §46 Nr. 2 BeschV. Heißt das jetzt dass ich jetzt weiterhin nur als IT-Fachkraft arbeiten darf, oder auch als Putzfrau (Putzmann, meine ich  grin) ?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.05.2005 um 11:15:13
 
Hallo cedo,

wenn die Auflage zur Erwerbstätigkeit so im Pass steht, bedeutet es, dass du jede unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben darfst. Nur für den Fall, dass du dich selbständig machen möchtest, brauchst du eine Auflagenänderung.

Grüße
sunnysunshine
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cedo
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Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.05.2005 um 11:21:33
 
Das würde dann bedeuten dass ich jetzt auch eine GmbH gründen kann, und solange ich in diese Firma einen sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis habe (als z.B. Geschäftsführer), ist aufenthaltsrechtlich und arbeitsmarktrechtlich alles in Ordnung ?
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katran76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.05.2005 um 11:22:30
 
Arbeitsrechtlich es gibt keine Probleme als Putzmann zu arbeiten.
Allerdings nicht unbedingt ausländerrechtlich, da im §19 AufenthG steht:
"Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder
wenn aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.
"
D.h. (in der restriktiven Auslegung des Gesetzes) das auch wenn du die Zustimmung schon hast, sie gilt nur für eine "qualifizierte" Beschäftigung
Ganz sicher bin ich aber nicht.

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