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trennung (Gelesen: 843 mal)
snake1973
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.05.2005 um 10:05:58
 
Erstmal die allgemeinen Angaben:
Ich bin deutscher Staatsbürger seit dem 04.2003 mit einer nicht EU Bürgerin verheiratet. Sie hatte eine 2jährige aufenthaltserlaubnis und sie wurde Ende April verlängert (eigenständige).

Jetzt zu meinen Problem

Wir haben uns kurz nach der Verlängerung getrennt. Jetzt habe ich Angst das einer unserer Nachbarn versuchen wird, sie wieder Abschieben zu lassen. Wir hatten zu ihnen nicht gerade ein gutes Verhältnis, weil sie immer gedacht haben das wir nur geheiratet haben damit sie hierbleiben darf . Dies war aber nicht der Fall, wir haben geheiratet weil wir uns liebten. Außerdem hatten wir ein relativ gutes Leben, ich habe Arbeit, sie eine Lehrstelle, beide ein Auto usw. im Gegensatz zu unseren Nachbarn
Wir haben wahrscheinlich nur den Fehler gemacht und uns nur nach einen Tag nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu trennen. Unsere Ehe war eigentlich schon die letzten 3 Monate nicht mehr existent. Wir haben zwar noch zusammen gewohnt, nur am Wochenende war meine Frau bei ihren Freund.
Jetzt habe ich gelesen das es wahrscheinlich schon unter dem Thema Zweckehe bei uns gelaufen ist. Ich betone aber nochmal das dies nicht bei uns der Fall war. Aber die ABH kann bei Verdacht auf Scheinehe Nachforschungen anstellen und unsere Nachbarn dann sagen das wir nicht mehr zusammen waren.
Was kann uns passieren wenn dies geschiet. Nochmal es war keine Schein- oder Zweckehe!!!
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.05.2005 um 14:13:59
 
Hi,

Was heißt "wir haben uns getrennt" konkret? Wenn sie ausgezogen ist, müßt Ihr sie ab- bzw. ummelden. Außerdem müßt Ihr der ABH mitteilen, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Wenn sich die ABH - aufgrund Eurer Meldung oder auch eines Hinweises Eurer Nachbarn - den Sachverhalt anschaut und zum Schluß kommt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr bestand, wird sie die AE wohl entziehen. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wäre dann nicht entstanden und Deine Frau würde wohl aufgefordert auszureisen.

Möglicherweise liegt auch eine Straftat von Deiner Frau bzw. Dir selbst vor. Vgl. § 95 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Abu
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snake1973
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.05.2005 um 14:19:22
 
Danke für die schnelle Antwort!
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