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duldung (Gelesen: 2.718 mal)
dete
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10.05.2005 um 06:59:11
 
könnt ihr mir sagen ,in wieweit eine bestehende schwangerschaft ein abschiebehindernis ist?
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Mick
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Antwort #1 - 10.05.2005 um 12:43:07
 
Zitat:
könnt ihr mir sagen ,in wieweit eine bestehende schwangerschaft ein abschiebehindernis ist?


Hi,
schau z.B. mal in die VAH zum AufenthG. Dort steht, dass sich
"im Einzelfall ein Duldungsanspruch aus dem Umstand er-
geben kann, dass eine Ausländerin ein Kind von einem
Deutschen erwartet, welches mit Geburt ebenfalls deutsch
wäre".
Es gibt auch Rechtsprechung, in der dem Ausländer ein
Duldungsanspruch zugesprochen wurde, weil die schwangere
Frau (die hier rechtmäßig lebt) zwingend auf seinen "Beistand"
angewiesen war, bzw. weil die Trennung zur Beschaffung eines
Visums zu lange anhalten würde.

Ist sehr stark abhängig vom Einzelfall.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dete
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Antwort #2 - 10.05.2005 um 16:04:58
 
bei uns ist der fall umgekehrt,sie de und schwanger und er duldung. er könnte ja jetzt schon vaterschaft anerkennen,hat aber angst das er dann noch vor der geburt abgeschoben werden könnte?deshalb die frage.gruss dete
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ronny
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Antwort #3 - 10.05.2005 um 17:47:46
 
Zitat:
deshalb die frage


Welche aber so mißverständlich formuliert ist, dass man auf den falschen Weg kommen muß Zwinkernd

Du müßtest fragen, ob die (noch) nicht wirksame (weil) vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft durch einen nicht näher identifizierbaren Mann, dessen Staatsangehörigkeit auch nicht feststeht, ein Abschiebungshindernis darstellt.

IMHO: Nein, weil eine solche Vaterschaftsanerkennung gegen alle Beurkundungsvorschriften verstieße und damit nicht wirksam werden kann.

Also: Paß besorgen und auf das Jugend- oder Standesamt marschieren, und anschließend auf das Entgegenkommen der ABH warten, weil die Vaterschaftsanerkennung erst mit Geburt des Kindes wirksam würde.



Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #4 - 10.05.2005 um 19:09:38
 
Zitat:
bei uns ist der fall umgekehrt,sie de und schwanger und er duldung. er könnte ja jetzt schon vaterschaft anerkennen,hat aber angst das er dann noch vor der geburt abgeschoben werden könnte?deshalb die frage.gruss dete



Hi dete,
auch diese Frage hatte ich beantwortet.
Im zweiten Absatz meines Postings.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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