Hi,
wie ronny schon richtig geschrieben hat, wird in der Russischen Föderation das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt.
Nach meiner eigenen Erfahrung reicht heutzutage die Einwillig zur ständigen Ausreise nach Deutschland nicht mehr aus. Zwar bekommt das Kind ein Einreisevisum von der Botschaft, aber spätestens bei der Antragstellung zum Aufenthalt, wird die
ABH die Frage nach dem Sorgerecht stellen. Also besser gleich eine notarielle Erklärung der (Ex) Eheleute das Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen.
In meinem Fall hat der Vater noch Nachträglich sein hälftiges Sorgerecht an meine Frau abgetreten, so dass unser zuständiges (Deutsches) Familiengericht dann per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht meiner Frau übertrug.
Da war meine
ABH happy!
Ohne Zustimmung des Vaters bekommt das Kind keine Ausreise, egal ob sich der Vater um das Kind kümmert oder nicht!
Sollte deine Frau ersteinmal ohne das Kind nach Deutschland kommen, wird die
ABH bei einer Nachträglichen Einreise des Kindes die Fragen stellen, wo das Kind bisher lebte und warum es nicht weiterhin dort leben kann.
Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung dieses Problems!
Jö-Mi
P.S.
Es gab schon Fälle von Geldzahlungen an den Vater, um die benötigte Unterschrift, bzw. Erklärung zu bekommen.