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Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun? (Gelesen: 2.026 mal)
DuranDuran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.05.2005 um 17:15:05
 
Hallo,

lese in diesem Forum schon lange unangemeldet mit. Habe viele Gute Tipps dadurch bekommen, doch jetzt habe ich ein Problem und hoffe Mithilfe zu finden.

Ich werde meine russische Freundin aus Moskau heiraten. Sie ist geschieden und hat ein Kind (8 Jahre) von ihrem geschiedenen russischem Mann. Sie möchte dazu ein Heiratsvisum für D beantragen. Jetzt wurde uns gesagt, das Kind kann über das Heiratsvisum auch eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Heiratsvisum bekommen. Voraussetzung ist, dass der Vater seine Einwilligung zur Ausreise für das Kind erklärt.

Nun zu meinem Problem. Der geschiedene Mann wollte immer seine Zustimmung geben, jetzt, wo alles vorbereitet ist, weigert er sich die Zustimmung zu geben.

Soll meine Freundin den vorbereiteten Visumsantrag (das Kind steht drauf) stellen und bekommt sie dann alleine eine Heiratsvisum? Wie kann sie dann das Kind nach D nachholen ggf. gegen den Willen seines Vatres?

???
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.05.2005 um 18:57:27
 
Zitat:
Wie kann sie dann das Kind nach D nachholen ggf. gegen den Willen seines Vatres?


Hi,

das wird nicht funktionieren, da das Sorgerecht in Rußland nur gemeinsam ausgeübt wird.

Bleibt also nur die einvernehmliche Lösung, oder die Adoption des Kindes durch dich. Hierfür ist aber ebenfalls das Einverständnis des Vaters erforderlich.

Sorry!

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.05.2005 um 08:50:30
 
Hi,

wie ronny schon richtig geschrieben hat, wird in der Russischen Föderation das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt.
Nach meiner eigenen Erfahrung reicht heutzutage die Einwillig zur ständigen Ausreise nach Deutschland nicht mehr aus. Zwar bekommt das Kind ein Einreisevisum von der Botschaft, aber spätestens bei der Antragstellung zum Aufenthalt, wird die ABH die Frage nach dem Sorgerecht stellen. Also besser gleich eine notarielle Erklärung der (Ex) Eheleute das Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen.
In meinem Fall hat der Vater noch Nachträglich sein hälftiges Sorgerecht an meine Frau abgetreten, so dass unser zuständiges (Deutsches) Familiengericht dann per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht meiner Frau übertrug.
Da war meine ABH happy!

Ohne Zustimmung des Vaters bekommt das Kind keine Ausreise, egal ob sich der Vater um das Kind kümmert oder nicht!

Sollte deine Frau ersteinmal ohne das Kind nach Deutschland kommen, wird die ABH bei einer Nachträglichen Einreise des Kindes die Fragen stellen, wo das Kind bisher lebte und warum es nicht weiterhin dort leben kann.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung dieses Problems!

Jö-Mi

P.S.
Es gab schon Fälle von Geldzahlungen an den Vater, um die benötigte Unterschrift, bzw. Erklärung zu bekommen.
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DuranDuran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.05.2005 um 17:20:02
 
Zitat:
Hi,


Ohne Zustimmung des Vaters bekommt das Kind keine Ausreise, egal ob sich der Vater um das Kind kümmert oder nicht!



Dann macht es wohl auch keinen Sinn, dass Kind "irgendwie" nach D zu holen und hier eine AG bei der ABH zu beantragen, weil die wohl wegen dem Sorgerecht des Vaters nicht erteilt werden würde, oder ?
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.05.2005 um 20:11:49
 
Zitat:
P.S.
Es gab schon Fälle von Geldzahlungen an den Vater, um die benötigte Unterschrift, bzw. Erklärung zu bekommen.


Hi,

Geldzahlungen wirken da meist Wunder. Deine Verlobte gilt bereits jetzt
schon als reich, da sie einen reichen Deutschen heiraten wird. Schockiert/Erstauntm
Von dieser Konstellation möchte der Ex-Mann ebenfalls profitieren. :stampf:


Gruß
Bruno
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.05.2005 um 09:45:37
 
@Duran Duran,

Na na na.....

Nicht gleich aufgeben!! :bx
Aber bevor ihr heiratet, muss und sollte das Problem gelöst sein, denn sonst kann das zu einer großen Belastung in Eurer Beziegung führen und sogar daran zerbrechen, denn es kommen später noch andere Prüfungen (Integration des Kindes und der Ehefrau, Behördengänge usw.) auf Dich / Euch zu.

Ob deine Freundin schon jetzt als "reich" angesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber es beinhaltet eine Chance Geld anzubieten. Aber nicht Zuviel!!

Viel Glück
Jö-Mi

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DuranDuran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.05.2005 um 15:26:24
 
Danke euch für die Tipps. Meine Dame des Herzens versucht bereits ihr Glück

bei ihrem Ex ... Pecunia non olet  Augenrollen
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