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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
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Beitrag begonnen von DuranDuran am 08.05.2005 um 17:15:05

Titel: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von DuranDuran am 08.05.2005 um 17:15:05
Hallo,

lese in diesem Forum schon lange unangemeldet mit. Habe viele Gute Tipps dadurch bekommen, doch jetzt habe ich ein Problem und hoffe Mithilfe zu finden.

Ich werde meine russische Freundin aus Moskau heiraten. Sie ist geschieden und hat ein Kind (8 Jahre) von ihrem geschiedenen russischem Mann. Sie möchte dazu ein Heiratsvisum für D beantragen. Jetzt wurde uns gesagt, das Kind kann über das Heiratsvisum auch eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Heiratsvisum bekommen. Voraussetzung ist, dass der Vater seine Einwilligung zur Ausreise für das Kind erklärt.

Nun zu meinem Problem. Der geschiedene Mann wollte immer seine Zustimmung geben, jetzt, wo alles vorbereitet ist, weigert er sich die Zustimmung zu geben.

Soll meine Freundin den vorbereiteten Visumsantrag (das Kind steht drauf) stellen und bekommt sie dann alleine eine Heiratsvisum? Wie kann sie dann das Kind nach D nachholen ggf. gegen den Willen seines Vatres?

???

Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von ronny am 08.05.2005 um 18:57:27

Zitat:
Wie kann sie dann das Kind nach D nachholen ggf. gegen den Willen seines Vatres?


Hi,

das wird nicht funktionieren, da das Sorgerecht in Rußland nur gemeinsam ausgeübt wird.

Bleibt also nur die einvernehmliche Lösung, oder die Adoption des Kindes durch dich. Hierfür ist aber ebenfalls das Einverständnis des Vaters erforderlich.

Sorry!

Grüße
Ronny

Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von Joemi am 09.05.2005 um 08:50:30
Hi,

wie ronny schon richtig geschrieben hat, wird in der Russischen Föderation das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt.
Nach meiner eigenen Erfahrung reicht heutzutage die Einwillig zur ständigen Ausreise nach Deutschland nicht mehr aus. Zwar bekommt das Kind ein Einreisevisum von der Botschaft, aber spätestens bei der Antragstellung zum Aufenthalt, wird die ABH die Frage nach dem Sorgerecht stellen. Also besser gleich eine notarielle Erklärung der (Ex) Eheleute das Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen.
In meinem Fall hat der Vater noch Nachträglich sein hälftiges Sorgerecht an meine Frau abgetreten, so dass unser zuständiges (Deutsches) Familiengericht dann per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht meiner Frau übertrug.
Da war meine ABH happy!

Ohne Zustimmung des Vaters bekommt das Kind keine Ausreise, egal ob sich der Vater um das Kind kümmert oder nicht!

Sollte deine Frau ersteinmal ohne das Kind nach Deutschland kommen, wird die ABH bei einer Nachträglichen Einreise des Kindes die Fragen stellen, wo das Kind bisher lebte und warum es nicht weiterhin dort leben kann.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung dieses Problems!

Jö-Mi

P.S.
Es gab schon Fälle von Geldzahlungen an den Vater, um die benötigte Unterschrift, bzw. Erklärung zu bekommen.

Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von DuranDuran am 09.05.2005 um 17:20:02

schrieb am 09.05.2005 um 08:50:30:
Hi,


Ohne Zustimmung des Vaters bekommt das Kind keine Ausreise, egal ob sich der Vater um das Kind kümmert oder nicht!


Dann macht es wohl auch keinen Sinn, dass Kind "irgendwie" nach D zu holen und hier eine AG bei der ABH zu beantragen, weil die wohl wegen dem Sorgerecht des Vaters nicht erteilt werden würde, oder ?

Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von Bruno am 09.05.2005 um 20:11:49

schrieb am 09.05.2005 um 08:50:30:
P.S.
Es gab schon Fälle von Geldzahlungen an den Vater, um die benötigte Unterschrift, bzw. Erklärung zu bekommen.


Hi,

Geldzahlungen wirken da meist Wunder. Deine Verlobte gilt bereits jetzt
schon als reich, da sie einen reichen Deutschen heiraten wird. :om
Von dieser Konstellation möchte der Ex-Mann ebenfalls profitieren. :stampf:


Gruß
Bruno

Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von Joemi am 10.05.2005 um 09:45:37
@Duran Duran,

Na na na.....

Nicht gleich aufgeben!! :bx
Aber bevor ihr heiratet, muss und sollte das Problem gelöst sein, denn sonst kann das zu einer großen Belastung in Eurer Beziegung führen und sogar daran zerbrechen, denn es kommen später noch andere Prüfungen (Integration des Kindes und der Ehefrau, Behördengänge usw.) auf Dich / Euch zu.

Ob deine Freundin schon jetzt als "reich" angesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber es beinhaltet eine Chance Geld anzubieten. Aber nicht Zuviel!!

Viel Glück
Jö-Mi


Titel: Re: Heiratsvisum und ausländisches Kind - Was nun?
Beitrag von DuranDuran am 10.05.2005 um 15:26:24
Danke euch für die Tipps. Meine Dame des Herzens versucht bereits ihr Glück

bei ihrem Ex ... Pecunia non olet  ::)

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