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Visum für Sprachschule abgelehnt (Gelesen: 684 mal)
Ascom
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Sprachschule abgelehnt
08.05.2005 um 13:38:59
 
Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Probleme:

Meine Bekannte aus der Ukraine hat ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragt mit einer Kursdauer von 20 Wochen (also länger als 3 Monate). Es sind m. E. alle Auflagen erfüllt, d.h. Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung sowie Bescheinigung der Schule lag vor.
Am 29.03. hat sie den Antrag in Kiew abgegeben und am 12.04. hat die Botschaft bereits an die zuständige ABH geschrieben, das diese das Visum ablehnen werden  cry:. Ich habe das bei einer Nachfrage bei der ABH erfahren. Die sagten mir dann, das von der ABH keine weitere Prüfung mehr erfolgt und haben auch den Antrag abgelehnt.

Am 3. Mai bekommt meine Bekannte dann das offizielle Schreiben von der Botschaft (mit Datum 21.04.) in deutscher Sprache  Smiley. Die Begründung lautet: nach ausländerrechtlicher Prüfung gäbe es Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Sprachkurse in Deutschland und sie könnte die deutsche Sprache auch in der Ukraine lernen.
Wir hatten aber beim Beantragen des Visums eine Bescheinigung beigefügt, das meine Bekannte den Sprachkurs zur Verbesserung ihr beruflichen Chancen ablegen möchte und kein Studium in Deutschland plant. Ich muß dazuschreiben, das sie zur Zeit arbeitlos ist.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist das Vorgehen der Botschaft rechtlich korrekt, da letztlich ja nur die Botschaft entschieden hat und die ABH keine Prüfung unternommen hat ?

2. Gibt es bereits entschiedene Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht, das man einen Sprachkurs in Deutschland ablegen kann um seine beruflichen Möglichkeiten zu verbessern, obwohl man arbeitslos ist ? Ich bin der Meinung gerade weil sie arbeitslos ist, kann sie den Kurs ja in Deutschland ablegen, denn wenn sie einen Job hätte, besteht ja wohl kaum die Möglichkeit für mehr als 3 Monate das Land zu verlasen. Bei uns haben Arbeitslose ja auch die Chance auf berufliche Weiterbildung. Als letztes meine ich, das es wohl unumstritten ist, das man eine eine Fremdsprache in dem Ursprungsland besser lernt. Wozu gibt es denn sonst Schüleraustausch, etc.

Bitte helft mir, denn ich brauche "Munition" für die bevorstehende Remonstration.

Vielen Dank jetzt schon für alle weiterhelfenden Antworten.

Gruß vom Ascom.  :anbet
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