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Bearbeitungsdauer AE-Antrag nach Heirat (Gelesen: 768 mal)
Christian
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Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungsdauer AE-Antrag nach Heirat
07.05.2005 um 12:27:03
 
Hallo,

wir heiraten Mitte Juli. Wir würden gerne 1 Woche danach zu meiner Verlobten nach Hause fliegen und wissen nun nicht, wie das Procedere nach der Heirat abläuft

Das Visum zur Eheschliessung ist noch bis Mitte August gültig. Wie soll ich mich verhalten ?

Wir könnten gleich nach der Heirat zur ABH und die AE beantragen. Bekommen wir die AE gleich reingeklebt oder wie lange dauert das. Wird der Paß während der Bearbeitungsdauer einbehalten ?

oder

wir fliegen erst mal mit dem noch gültigem Visum(2 Einreisen sind erlaubt) und gehen danach zur ABH.

Was ist sinnvoller bzw. ratsamer ?

Danke und Gruß

Christian
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bearbeitungsdauer AE-Antrag nach Heirat
Antwort #1 - 07.05.2005 um 20:45:35
 
Hi,

ich würde direkt nach der Eheschließung zur ABH gehen und den Aufenthaltstitel
gem. § 28 Abs.1 AufenthG erteilen lassen. Da bereits ein Visum zur Eheschließung
existiert, sind auch die Daten des ausländischen Ehegatten bereits bei der ABH
bekannt, da das Visum in Zustimmung mit der zuständigen ABH erteilt wurde.

Die Bearbeitungsdauer in diesen Fällen wäre z.B. bei uns knapp 10 Minuten ! Augenrollen

Tschö und alles Gute  :prosst:

Bruno
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