Zitat:Hintergrund der Frage ist die Aussage: "Dem ausländischen sorgeberechtigten Elternteil einer/s minderjähriger ledigen Deutschen wird es unter Berücksichtigung des Schutzes aus Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ermöglicht, den Antrag für die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung im Inland ohne vorheriges Visumverfahren zu stellen.".
Wo stammt die Aussage denn her?
Die einzige rechtliche Regelung in dieser Richtung, die ich kenne, ist § 39 Nr. 3
AufenthV:
Zitat: § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...
Das entspräche inhaltlich Ronny's Erläuterungen.
Zitat:Wie ist es, wenn sie ganz ohne Visum für Deutschland an einem deutschen Grenzübergang ankommt?
Also, mir persönlich wäre das Risiko , nicht "hereingelassen" zu werden, zu hoch.
Abu