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Familienzusammenführung ohne Visum möglich? (Gelesen: 2.967 mal)
Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.05.2005 um 19:59:38
 
Hallo,

nachdem ich auch bei intensiver Suche in den Gesetzestexten und FAQ hier nichts gefunden habe meine Frage:
Ist zur Einreise einer ausländischen Mutter zusammen mit ihrem deutschen Baby zum deutschen Vater nach Deutschland ein Visum erforderlich?
Hintergrund der Frage ist die Aussage: "Dem ausländischen sorgeberechtigten Elternteil einer/s minderjähriger ledigen Deutschen wird es unter Berücksichtigung des Schutzes aus Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ermöglicht, den Antrag für die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung im Inland ohne vorheriges Visumverfahren zu stellen.".
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.05.2005 um 20:28:01
 
Hallo Dirk,

sie muß ja erst mal hier sein, um die Voraussetzung zu erfüllen.

Also entweder aus einem Positivstaat oder als Besucherin mit Visum.

Gemeint damit was Du zitierst ist, dass sie nicht ein FZV-Visum vom Ausland her beantragen muß.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.05.2005 um 21:45:51
 
Danke für die Antwort Ronny.
Aber interpretiere ich das richtig, dass sie aus einem Negativstaat auf jedwede legale Weise nach Deutschland kommen kann? Also beispielsweise mit einem Schengenvisum von Frankreich, mit einem deutschen Touristenvisum, ...? Wie  ist es, wenn sie ganz ohne Visum für Deutschland an einem deutschen Grenzübergang ankommt?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 04.05.2005 um 09:38:55
 
Zitat:
Hintergrund der Frage ist die Aussage: "Dem ausländischen sorgeberechtigten Elternteil einer/s minderjähriger ledigen Deutschen wird es unter Berücksichtigung des Schutzes aus Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ermöglicht, den Antrag für die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung im Inland ohne vorheriges Visumverfahren zu stellen.".

Wo stammt die Aussage denn her?

Die einzige rechtliche Regelung in dieser Richtung, die ich kenne, ist § 39 Nr. 3 AufenthV:
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Das entspräche inhaltlich Ronny's Erläuterungen.

Zitat:
Wie  ist es, wenn sie ganz ohne Visum für Deutschland an einem deutschen Grenzübergang ankommt?

Also, mir persönlich wäre das Risiko , nicht "hereingelassen" zu werden, zu hoch.

Abu
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milena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.05.2005 um 17:15:29
 
Lieber ein Visum beantragen als dann Einreiseverbot haben weinend
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milena 330904084 swiatelko14  
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Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.05.2005 um 20:50:06
 
Zitat:
Wo stammt die Aussage denn her?

Vom Bundeministerium des Inneren. Auf seiner Homepage unter Themen A-Z -> Ausländer, Flüchtlinge, Asyl -> Daten und Fakten -> Vereinfachtes Verwaltungsverfahren in Ausländerangelegenheit dort im zweiten Aufzählungspunkt.

Grüße

Dirk
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.06.2005 um 01:54:53
 
Hier der direkte link dazu:

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 07.06.2005 um 23:15:06
 
Zitat:
Wie  ist es, wenn sie ganz ohne Visum für Deutschland an einem deutschen Grenzübergang ankommt?


Hi,
die Regelung, von der Du sprichst, betrifft Ausländer, die sich
bereits in D. aufhalten. Das berechtigt nicht zur vorsätzlichen
illegalen Einreise. Sie würde bei einer Grenzkontrolle mit einer
Zurückweisung zu rechnen haben. Ferner mit einem Straf-
verfahren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.06.2005 um 23:24:29
 
Danke für die Antwort Mick,
aber die Frage war nicht nach einer illegalen Einreise.

Zitat:
Aber interpretiere ich das richtig, dass sie aus einem Negativstaat auf jedwede legale Weise nach Deutschland kommen kann? Also beispielsweise mit einem Schengenvisum von Frankreich, mit einem deutschen Touristenvisum, ...?


Demnach könnte sie mit jedem anderen Visum, das das betreten von Deutschland gestattet kommen. Hier dürfte es doch keine falsche Angaben bzgl. des Visungrundes geben, da sie ja hier entscheiden kann, mit dem Kind hier zu bleiben, weil es ihr dann hier gefällt?

Dirk
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