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Aufenthaltserlaubnis bei Ausreise > 6 Monate (Gelesen: 1.254 mal)
ufo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.06.2005 um 15:47:32
 
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, glaube aber, dass meine Frage hier noch nicht diskutert wurde:
Ich bin Deutscher und seit 1,5 Jahren mit meiner Frau (Marokkanerin) verheiratet. Sie hat eine bis Juni 2006 befristete Aufenthaltserlaubnis (AE). Nun möchte mich mein Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland (USA) schicken, meine Frau möchte ich natürlich mitnehmen. Laut Auskunft der ABH würde  aber die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau bei einem Auslandsaufenthalt über 6 Monaten erlöschen.  Ärgerlich Deshalb meine Fragen:

1. Lässt sich die 6-Monatsfrist verlängern? Wenn ja wie ?
2. Wenn ich für wenige Tage nach Deutschland zurückkehre (Urlaub), fängt dann die 6-Monatsfrist  wieder von neuem an zu zählen?
3. Wenn sich ein Erlöschen der AE tatsächlich nicht verhindern lässt, was wäre zu tun, damit meine Frau nach dem Auslandsjahr wieder mit mir einreisen kann. (Visum etc?)

Vielen Dank im Voraus fuer Eure Antworten

UFO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.06.2005 um 17:17:52
 
Zitat:
[...] 1. Lässt sich die 6-Monatsfrist verlängern? Wenn ja wie ?

Wenn dargelegt werden kann, dass der 1-jährige Auslandsaufenthalt tatsächlich nur vorübergehender Natur ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 2. Halbsatz AufenthG). Es ist aber wohl davon auszugehen, dass dauerhaft ausgereist wird, wenn der komplette Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Eine Frist über die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen.

Zitat:
2. Wenn ich für wenige Tage nach Deutschland zurückkehre (Urlaub), fängt dann die 6-Monatsfrist  wieder von neuem an zu zählen?

M.E. dürfte schon bei der Ausreise der Tatbestand eintreten, dass schon dabei der Titel erlischt, weil seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ausgereist worden war. Demnach müßte schon allein für den Urlaub ein Visum beantragt werden. Ansonsten reichte eine einmalige Wiedereinreise (laut Gesetzestext).

Zitat:
3. Wenn sich ein Erlöschen der AE tatsächlich nicht verhindern lässt, was wäre zu tun, damit meine Frau nach dem Auslandsjahr wieder mit mir einreisen kann. (Visum etc?) [...]

Es wäre in diesem Fall ein Visum auf Familienzusammenführung für einen beabsichtigten Daueraufenthalt (Wohnsitzrückverlegung) in D. zu beantragen.

Doc  Smiley
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.06.2005 um 22:32:34
 
Zitat:
Nun möchte mich mein Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland (USA) schicken, ...

Zitat:
Wenn dargelegt werden kann, dass der 1-jährige Auslandsaufenthalt tatsächlich nur vorübergehender Natur ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 2. Halbsatz AufenthG). Es ist aber wohl davon auszugehen, dass dauerhaft ausgereist wird, wenn der komplette Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Zitat:
M.E. dürfte schon bei der Ausreise der Tatbestand eintreten, dass schon dabei der Titel erlischt, weil seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ausgereist worden war.


@ Doc

Also wenn das nicht ein "seiner Natur nach ... vorübergehender Grunde" sein soll, was  denn bitte dann Fragezeichen

@ Ufo

Ich würde auf jeden Fall mit der ABH wg.Verlängerung der 6-Monatsfrist sprechen.

Abu
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ufo
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.06.2005 um 21:48:42
 
Zitat:
@ Doc

Also wenn das nicht ein "seiner Natur nach ... vorübergehender Grunde" sein soll, was  denn bitte dann Fragezeichen

@ Ufo

Ich würde auf jeden Fall mit der ABH wg.Verlängerung der 6-Monatsfrist sprechen.

Abu


Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Chef will mir eine Bestätigung schreiben, dass es sich um eine von vorneherein befristete Entsendung handelt und ich danach an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren werde. Dass sollte eigentlich als Nachweis genügen. Ich werde demnächst mal zu meiner ABH gehen und nachfragen (habe leider im Moment wenig Zeit).

Gruss
U. Fo.
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