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was bin ich azubi oder schulerin? (Gelesen: 1.583 mal)
chilindrina
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02.05.2005 um 22:49:27
 
An Herzlichen Hallo an Alle.
Ich habe eine frage zum thema Ausbildung, zwar ich habe mich beworben für eine Ausbildung zur Altenplegehelferin in eine berufschule, und jetzt bin ich total Glücklich dass ich den Zusage habe, dass heiss ich fäng schon an in August 2005, jetzt meine frage, was andern sich für mich?, z.Z. mein Mann und ich bekommen wir ALG II, werde ich Azubi oder schulerin?, werde ich finanzielle hilfe bekommen von der ArbeitsAgentur? da mit meine regelsatz kann ich ja nicht aller Lernbücher oder Lernmaterial besorgen.
Vielen Dank für Eure Antwort öhm
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 02.05.2005 um 23:16:01
 
Als Ehepartnerin eines Deutschen hast du wie Deutsche einen Anspruch auf BAföG bzw. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe, das ist so eine Art BAföG für Auszubildende nach dem SGB III). Im Zweifel solltest Du erstmal bei der Schule nachfragen ob die Ausbildung nach BAföG bzw. BAB förderungsfähig ist.

Vgl. zum Anspruch von Ausländern § 8 BAföG bzw. § 63 SGB III.

Zu beachten ist darüber hinaus die Altersgrenze (beim BAföG i.d.R. 30 Jahre, § 10 BAföG, Ausnahmen gelten z.B. für anerkannte Flüchtlinge, zu den Ausnahmen siehe BAföG-VwV, http://www.bafoeg-rechner.de , bei der BAB scheint es keine Altersgrenze zu geben). Ehepartnereinkommen wird angerechnet, auch das Elterneinkommen spielt eine Rolle.

Hartz IV gibt es für Auszubildende, deren Ausbildung nach BAföG bzw. SGB III (BAB) dem Grunde nach förderungsfähig ist, nur ausnahmsweise, d.h. in besonderen Härtefällen (vgl. § 7 Abs. 5 SGB II).

Ist die Ausbildung Grunde nach (also unabhängig von der Frage deiner individuellen Voraussetzungen) nicht nach BAföG bzw. SGB III förderungsfähig, und erkennt dein Fallmanager deren Notwendigkeit an (Eingliederungsvereinbarung, § 15 SGB II) muss Hartz IV weitergezahlt werden.

Wenn dein Mann Hartz IV bekommt, bekommt er seinen Hartz-IV Anteil natürlich weiterhin, auch wenn Du eine Ausbildung machst.

Siehe zu Hartz IV auch http://www.tacheles-sozialhilfe.de

schönen Gruß

gc
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chilindrina
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Antwort #2 - 03.05.2005 um 11:49:38
 
Hallo gc:
Danke für die schnelle Antwort, soweit ich weiss um Bafog zu bekommen mit die Ausbildung dauer mindestens 2 Jahre, dass ist nicht der fall, da meine Ausbildung dauert nur 1 Jahr, und ausserdem ich bin so alt, (34 Jahre), dass wäre meine erste Ausbildung denn ohne die hätte ich keine möglichkeit auf der Arbeitsmarkt einzusteigen nicht wahr? Smiley
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chilindrina
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Antwort #3 - 03.05.2005 um 21:38:11
 
Zitat:
Hallo gc:
Danke für die schnelle Antwort, soweit ich weiss um BAfög zu bekommen muss die Ausbildung dauer mindestens 2 Jahre, dass ist nicht der fall, da meine Ausbildung dauert nur 1 Jahr, und ausserdem ich bin so alt, (34 Jahre), dass wäre meine erste Ausbildung denn ohne die hätte ich keine möglichkeit auf der Arbeitsmarkt einzusteigen nicht wahr? Smiley

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