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Heirat Kenianer (Gelesen: 4.991 mal)
hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.05.2005 um 14:29:44
 
Hallo,

mein kenianischer Verlobter und ich planen unsere Heirat in Kenia und wollen im Rahmen des Ehegattennachzugs in Deutschland leben.

Unsere Papiere sind vollständig. Mein Ehefähigkeitszeugnis wird das zuständige Standesamt nach Rücksprache problemlos ausstellen. Die kenianischen Papiere sind übersetzt, dem Standesamt genügt das. Mir wurde mitgeteilt, Beglaubigungen oder irgendwelche Überprüfungen der kenianischen Papiere meines Verlobten sind nicht nötig, da wir nicht in Deutschland, sondern in Kenia heiraten.

Ist die Aussage des Standesamtes korrekt? Oder können mir später beim Visum für meinen ehemann Nachteile entstehen, weil kein Check der Papiere erfolgte? Es ist doch nicht meine Schuld, wenn das Standesamt mir falsche Infos gibt.

In welchen Fällen wird eigentlich die Eheurkunde durch einen sog. Vertrauensanwalt der Bundesregierung geprüft? Und wer veranlasst überhaupt einen derartigen Check: das Standesamt oder die Ausländerbehörde?

Die ABH sagte, die Vorlage eines EFZ verkürzt das Visumprocedere erheblich. Stimmt das?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Danke. Viele Grüße, Ines  ???


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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 02.05.2005 um 14:45:34
 
Zitat:
Ist die Aussage des Standesamtes korrekt?


Hallo,

sicherlich nicht. Denn Kenia ist ein Problemstaat, siehe
hier


Zitat:
Und wer veranlasst überhaupt einen derartigen Check: das Standesamt oder die Ausländerbehörde?


Im Prinzip können das alle die Behörden,welche über die Wirksamkeit der Eheschließung nachdenken müssen  Zwinkernd

Zitat:
Mein Ehefähigkeitszeugnis wird das zuständige Standesamt nach Rücksprache problemlos ausstellen


Gut dass das keines von meinen ist, das gäbe Mecker  Smiley.

Denn Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausstellung eines EFZ wäre die vorherige Überprüfung der Urkunden Deines Zukünftigen.  Zwinkernd

Grüße
Ronny



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 03.05.2005 um 11:59:03
 
Hallo Ronny,

danke für Deine Antwort (EFZ Kenianer usw.).

Wenn das Standesamt nicht richtig handelt:

- WAS kann ich für Richtigkeit tun?

- WENN das Standesamt falsch handelt, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Danke, Grüße,

Ines ???
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ronny
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Antwort #3 - 03.05.2005 um 12:20:33
 
Zitat:
WENN das Standesamt falsch handelt, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?


Hallo Ines,

hättest Du einfach anhängen können an das alte Thema, wird dann nicht so unübersichtlich.  Zwinkernd

Ich denke mal (*hoff*) dass es noch jemandem der die FZV bearbeitet auffällt, aber ansonsten sind die Konsequenzen halt die, dass Deine Papiere so wie die Behörden entschieden haben als ordnungsgemäß gelten.

Dann brauchst Du m.E. auch nichts selbst machen, weil die Urkundenprüfung ja keine Gültigkeitsvoraussetzung für die Ehe ist.

Zitat:
WAS kann ich für Richtigkeit tun?


Evtl. dezent nachfragen: Ich hab da was gehört wegen der Urkunden - Überprüfung, was halten Sie davon, sollten wir das nicht gleich mit erledigen?

Könnte für Dich den Vorteil haben, dass Zeit eingespart wird.

Grüße
Ronny


Ein Satz gestrichen, wurde ans Thema angehängt.
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« Zuletzt geändert: 03.05.2005 um 15:48:56 von Ralf »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.05.2005 um 08:48:16
 
Hallo Ronny,

danke dir nochmals für Deine schnelle Antwort, werde deinen Tipp befolgen.   Smiley

Mich interessiert, wie lange würde der Check folgender kenianischer Unterlagen etwa dauern und was kostet mich das?  :nix

- Geburtsurkunde meines Verlobten,
- Aufenthaltsnachweis (eine Art Meldebestätigung),
- Ledigkeitsnachweis (bei einem Anwalt abgegebene "eidesstattl. Erklärung"),
- Passkopie durch das Honorarkonsulat der BR in Kenia beglaubigt

Nochmals herzlichen Dank, lg,
Ines
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Antwort #5 - 12.05.2005 um 10:35:24
 
Lieber Ronny, hallo liebe "Ratgeber",

zuerst sorry für die erneute Fragerei. Für alle bisherigen Antworten:
herzlichen Dank :blum Smiley Daumen hoch ich blicke schon ein wenig mehr durch als vorher.

Ich würd mich freuen, wenn Ihr meine kürzlich weiterhin aufgetauchten Fragen noch beantworten könntet  (bin völlig ahnungslos)  :nix Fragezeichen:

Mich interessiert, WIE LANGE dauert etwa Check folgender kenianischer Unterlagen (für mein EFZ) und WAS KOSTET  das (ca. Preis, was muss ich rechnen) ???  : ???

- kenain. Geburtsurkunde,
- Aufenthaltsnachweis (eine Art Meldebestätigung),
- Ledigkeitsnachweis (bei einem Anwalt abgegebene "eidesstattl. Erklärung",
- Passkopie durch's deutsche Hon.-Konsulat in Kenia beglaubigt

Und ist es TATSACHE, dass ein EFZ das Visumprocedere erheblich verkürzt?

Was geschieht NACH der Visumantragstellung (das tun wir nach der Heirat in Kenia beim Konsulat, die leiten's der Botschaft in Nairobi zu), wenn ich wieder in D bin? Muss ICH irgendwetwas tun oder kommt die ABH von allein auf mich zu? Wie lange kann dies dauern, wenn nichts gegen seine Einreise spricht (ich beziehe allerdings ALG 1 zum Zeitpunkt der Antragstellung, später wahrscheinlich ALG II)?

Ich bin ziemlich durcheinander, möchte nichts falsch machen und sammle jede mögliche Information.

Dankeschön für Eure Antworten, lg, Ines







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Antwort #6 - 17.05.2005 um 09:26:11
 
Hi Ihr alle,

bitte, ich warte verzweifelt auf Antwort.  Vielleicht hat ja doch jemand Ahnung betreffs meiner Fragen hinsichtlich meines vorangegangenen postings. Ich weiß nicht, wo ich sonst Infos erhalten könnte...

Danke.

LG, Ines
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Antwort #7 - 17.05.2005 um 09:42:09
 
Zitat:
Ich weiß nicht, wo ich sonst Infos erhalten könnte...


Hallo Ines,

sorry hatte den Beitrag irgendwie nicht mehr realisiert  :paletti

Das mit den Urkundenprüfungen kann Dir evtl. die Botschaft selbst sagen, weil ich die Kosten auch nur annähernd weiß und das mit Stand 02/2003 (damals zw. 165 und 230 Euronen, evtl. auch mehr nach Aufwand). Zeitdauer bis zu drei Wochen.

Allgemeine Informationen zum Verfahren und einen link zur Botschaft findest Du
hier
. Die Botschaften haben im Allgemeinen Merkblätter für das Überprüfungsverfahren vorrätig. Lass Deinen Zukünftigen doch mal nachfragen.

Zitat:
Und ist es TATSACHE, dass ein EFZ das Visumprocedere erheblich verkürzt


Ob das tatsächlich so ist, weiß ich nicht, es ist aber der "richtige" Weg. Ich denke allerdings, dass eine Eheschließung ohne das EFZ den Überprüfungsaufwand nach der Eheschließung vergrößert. Also bleibt es gehoppst wie gesprungen, oder ? Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd

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Antwort #8 - 20.05.2005 um 10:23:05
 
Hallo zusammen,

hab' mich die letzten Tage fast komplett durch sämtliche Foren gelesen und nun hinsichtlich "Familienzusammenführung" ziemlich Angst bekommen,    Schockiert/Erstaunt
da gibt es ja deprimierende Fälle.  :ill

Zwar hat es keinen Sinn, dass ich mich schon jetzt verrückt mache, aber nach dieser Lektüre neige ich dazu.

Daher nerve ich noch einmal und bitte um eine konkrete Erläuterung:

- Nach der Heirat in Kenia (01/2006) beantragen wir das Visum zur FZF. Wie ist der
  konkrete  Verfahrensablauf: tritt die Botschaft an die zuständ. ABH heran oder wie
  gehts  dann weiter?  Fragezeichen

- Mein Verlobter war noch nie außerhalb Kenias, ich hab zum Zeitpunkt der Antrag-
  stellung 'ne eigene Wohnung, nur sicher keinen Job (ALG 1), ansonsten gibts
  nichts, was man uns vorwerfen könnte.

- Wie lange dauert so etwas, kann man das so pauschal sagen?

- Was könnte man beachten...?

Bin dankbar für jede Info, da ich mittlerweile richtig Angst vor dem gesamten
Procedere bekommen habe... Griesgrämig weinend

Dankeschön, lg, Ines

P.S. Ich mag eure Smileys. Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 20.05.2005 um 15:56:22
 
Ich auch  :bussi !

Zwar hat es keinen Sinn, dass ich mich schon jetzt verrückt mache, aber nach dieser Lektüre neige ich dazu.

hat es auch nicht, denn du machst es schon richtig, absolut pragmatisch an die ganze, schöne Sache heranzugehen.

Ich kann nicht auf alles antworten, insbesondere nicht was die Dauer und den Verfahrensablauf anbelangt.

Ist dein Mann in Deutschland erhält er
gem. § 28 Abs.1 Nr. 1 als Ehegatte einer Deutschen die
befristete Aufenthaltserlaubnis AE
( wir haben drei Jahre auf einen Streich erhalten). Diese berechtigt zur Erwerbstätigkeit lt. § 28 Abs.5. Wichtige Begleitrechte dieser privilegierten Stellung gegenüber anderen "normalen" Ausländern wären : Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe - Leistungen nach BSHG sind unschädlich für den Aufenthalt.
Weiterhin gilt § 31 - Eigenständiges Aufenthaltrecht nach mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet rechtmäßig bestandener ehelicher Gemeinschaft

sowie der
Regelanspruch auf Niederlassungserlaubnis als Ehepartner einer Deutschen, wenn im Besitz einer AE seit drei Jahren, die familiäre Lebensgemeinschaft mit der Deutschen fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und der Familienangehörige sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.




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Djamila
 
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Antwort #10 - 21.05.2005 um 18:18:57
 
@Djamila: :bussi

Danke, Djamila.

Ich dachte halt nur dauernd dran, was alles passieren kann, wobei ich sonst eher der optimistische Typ bin.

Liebe Grüße, Ines Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.05.2005 um 18:42:08
 
Hallo hampelines  :paletti
es ist auch nicht verkehrt an alles zu denken, was noch passieren kann, das schärft die Sinne und man ist auf Eventualitäten bestens vorbereitet, sprich: dann kann einem gar nichts mehr erschüttern - bleib cool mit heißem Herzen !
Schaffst du doch   Augenrollen
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Djamila
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.06.2005 um 16:03:36
 
Hallo alle zusammen,

folgender Gedankengang: ich plane (eigentlich) das EFZ im August für die Heirat in Kenia
(01/2006, sofern nichts Ungeplantes geschieht) zu beantragen. Das Standesamt prüft vorerst (nach Rücksprache !) keine kenian. Papiere, das folgt dann im Rahmen der FZF.

Frage: da der Check der kenian. Dokumente ohnehin erfolgt - also mit oder ohne EFZ - und man in Kenia auch ohne EFZ heiraten darf, kann ich mir die Kosten hierfür doch sparen, oder? ???
Grüße
Ines
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Antwort #13 - 27.06.2005 um 09:07:37
 
hallo, das problem bei kenia -als "wackelstaat"-: das standesamt hat zwar bei ausstellung des ehefähigkeitszeugnisses die ehefähigkeit des deutschen  so zu prüfen , als wenn die ehe hier geschlossen werden soll; die prüfung der ehefähigkeit des ausl. verlobten obliegt jedoch dem standesbeamten im ausland, der die eheschließung vornimmt.

daher gibt es f.d. urkundenüberprüfung m.e. z.zt. keine veranlassung-jedenfalls bei ledigen ausl. verlobten.

etwas anderes gilt nur, wenn der ausl. schon einmal verheiratet war und seine vorehe nicht durch tod aufgelöst worden ist- dann erfolgt ein anerkennungsverfahren vor efz-ausstellung; dies ggfs. mit urkundenüberprüfung (§ 383 Abs. 2 ziff.2+3 da).

bei der visumserteilung/fzf ist dann ggfs. die echtheitsüberprüfung der vorzulegenden heiratsurkunde angesagt.

gruß -lennart-
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lennart
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.09.2005 um 09:50:53
 
Vor ca. 2 Wochen erhielt ich mein Ehefähigkeitszeugnis. Nun möchte ich gern wissen, ob es möglich ist, dieses zu verlängern, sofern wir es nicht schaffen, in den nächsten 6 Monaten zu heiraten. Danke. ???
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