Hallo Kalbim,
Zitat:Nun also meine Frage, wie ist denn das in Dänemark? Können wir das überhaupt entscheiden, ob seinen, meinen oder jeder seinen eigenen Nachnamen???
Und wie ist das dann hier in Deutschland?
Und nicht zu vergessen, wie ist es in Pakistan?
Zitat:Namensführung in der Ehe
Grundsätzlich richtet sich die Namensführung eines jeden Ehegatten nach seinem Heimatrecht. Falls ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte er sich zunächst an seine Heimatbehörde bzw. sein Konsulat in Deutschland zur Festlegung seiner Namensführung wenden. Sie können jedoch auch beim Standesamt Ihres Wohnsitzes durch eine nachträgliche Erklärung für die Namensführung deutsches Recht wählen. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, oder zumindest ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Nach deutschem Recht gibt es folgende Möglichkeiten:
Wenn die Ehegatten keine Erklärung abgeben, behalten sie den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen auch in der neuen Ehe bei.
Beide Ehegatten können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen (diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden). Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Bitte legen Sie in jedem Fall die Original-Heiratsurkunde, zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen inländischen amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer bei uns vor.
In einigen Ländern kann bereits bei der Eheschließung ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden, so dass eine neue Namenswahl in Deutschland ausgeschlossen ist.
http://www.grafing.de/data/ordnungsamt/Ehe_Ausland.htm Zitat:Bei der "unkomplizierten" Eheschliessung in Dänemark geht es vor allem deshalb schneller, weil Dänemark fast gar nicht überprüft, ob der pakistanische Verlobte bereits verheiratet ist (oft nur Eigenangaben!).
Ich würde das an Deiner Stelle 100% sicher wissen wollen, da gibt es genug Horrorgeschichten. Warst Du schon in Pakistan? Kennst Du seine Familie? Wird jemand aus seiner Familie bei Eurer Hochzeit dabei sein?
Auch ganz wichtig: Hast Du schon über einen (islamischen) EHEVERTRAG nachgedacht?
Infos über islamischen Ehevertrag
http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/druckversion.htm -> islamische Eheschliessung lesen
http://www.diakonie.de/de/html/hilfe/544_2914.html -> pdf lesen
http://www.huda.de/projekte/ -> kostenlos Muster für islamischen Ehevertrag bestellen
Die wohl besten Infos gibt es beim Bundesverwaltungsamt:
http://www.bva.bund.de/aufgaben/auswanderung/fragen/unterseite19/index.html -> Broschüre Nr. 10 bestellen
Zitat:beim
Raphaelswerk, 10963 Berlin, Stresemannstr. 66
AnsprPartn.: Christina Busch (Beratung)
Sekr. Edeltraud Buchholz
Tel.: (0 30) 25 45 03 27
Fax: (0 30) 25 45 03 99
E-Mail: berlin@raphaels-werk.net
Geschäftszeiten:Mo-Do 9-12, 14-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr
persönliche Beratung nach Vereinbarung
oder
Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree
12053 Berlin, Morusstr. 18 A
AnsprPartn.: Eta Abasow
Tel.: (0 30) 68 24 77 20
Fax: (0 30) 68 24 77 12
E-Mail: eta.abasow@debitel.net
Geschäftszeiten:tel. Sprechzeiten:
Mo u. Do 10-12 Uhr, Mi 14-16 Uhr;
persönliche Beratungen nach Vereinbarung
Auch noch interessant:
Pakistan-Forum
http://www.foren.de/system/user_Pakistanischdeutschebeziehungen.html Pakistanisches Eherecht zum nachlesen:
http://www.vakilno1.com/saarclaw/pakistan/muslim_family_laws_ordinance.htmBeratungsstelle für binationale Partnerschaften:
http://www.verband-binationaler.de/regionalstellen/#iaf%20BerlinViel Glück!
eishennig