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Mutter wurde eingebürgert, die Kinder nicht. (Gelesen: 5.451 mal)
Walid
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21.04.2005 um 21:18:23
 
Lieber Ralf (deutschlands bester Deutschmacher)
Aslo es geht um folgendes.

Eine Mutter, ehemals libanisische Staatsangehörige, wurde vor kurzem eingebürgert. Ihre 8, 5 und 3 Jahre alten Kinder jedoch nicht. Warum, und was kann sie machen.

Sie ist nicht nach deutschem Recht verheiratet. Ihr Lebensgefährte, der ungeklärter Herkunft ist hat die Vaterschaft anerkannt. Sie leben zusammen in einer wilden Ehe (wie man hier so schön sagt). Der Vater der Kinder hat eine unbefristete AE auf einem Ausweisersatzpapier. Wat nu?
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Antwort #1 - 21.04.2005 um 22:17:18
 
Hi Walid!

Gegenfragen:

- Wie alt war die Mutter bei ihrer Einbürgerung?
- Wann war die Einbürgerung der Mutter?
- Ist die (Mit-)Einbürgerung der Kinder von der Mutter überhaupt beantragt worden?
- Welche Staatsangehörigkeit hat der Vater der Kinder, welche die Kinder?
- Wie sind die Aufenthaltszeiten der Kinder?
- Welchen Aufenthaltstitel haben die Kinder?
- Ist der Lebensunterhalt für die Kinder gesichert?

Übrigens:
Zitat:
ehemals libanisische Staatsangehörige

... kann nicht sein. Libanesische Staatsangehörige werden unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.
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Walid
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Antwort #2 - 21.04.2005 um 23:07:17
 
Zitat:
Wie alt war die Mutter bei ihrer Einbürgerung?

Sie ist 26 Jahre alt
Zitat:
Wann war die Einbürgerung der Mutter?

vor ca. einem Monat
Zitat:
Ist die (Mit-)Einbürgerung der Kinder von der Mutter überhaupt beantragt worden?

Die Einbürgerungsbehörde hat der Mutter empfohlen, den Einbürgerungsantrag für die Kinder zurückzunehmen.
Zitat:
Welche Staatsangehörigkeit hat der Vater der Kinder, welche die Kinder?

Der Vater der Kinder, ist ungeklärter Staatsangehöriger. Er kommt auch aus dem Libanon, hat aber nur ein "Leissez Passer" als Pass gehabt.
Zitat:
Wie sind die Aufenthaltszeiten der Kinder?

Die 7, 5 und 3 Jahre alten Kinder sind in DE gebohren.
Zitat:
Welchen Aufenthaltstitel haben die Kinder?

Jedes der Kinder hat ein Ausweisersatzpapier mit einer AE bis zum 8. Lebensjahr
Zitat:
Ist der Lebensunterhalt für die Kinder gesichert?

Ja, durch den Vater. Er ist selbständig und sorgt für den Unterhalt der Familie


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Antwort #3 - 21.04.2005 um 23:50:10
 
öhm

Unter diesen Voraussetzungen hätte ich die Kids wohl miteingebürgert. Welchen Grund hat denn die Einbürgerungsbehörde genannt?
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Samfro
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Antwort #4 - 22.04.2005 um 07:22:26
 
@ Ralf
vielleicht ungeklärte Staatsangehörigkeit der Kinder? Fragezeichen Fragezeichen
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Ralf
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Antwort #5 - 22.04.2005 um 08:23:09
 
@ Samfro:

Das ist ja an sich kein Hinderungsgrund.  öhm
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Antwort #6 - 22.04.2005 um 09:15:05
 
Moin zusammen,

ich denke, dass die Klärung der Staatsangehörigkeit der Kinder (bzw. des Vaters) vor der Einbürgerung zwingend notwendig ist. Wie will man denn sonst die evtl. Hinnahme von Mehrstaatigkeit prüfen  Fragezeichen
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Walid
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Antwort #7 - 22.04.2005 um 10:01:51
 
ok. Ralf, ich werde ihr empfehlen, Kind und Kegel zusammenzupacken und zu Dir zu gehen.

Ne, war´n scherz. Also die Staatsangehörigkeit des Vaters ist sehr schwierig nachzuweisen. "Staatenlose Kurden aus dem Libanon" Aber ich arbeite gerade daran.


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Antwort #8 - 25.04.2005 um 08:49:57
 
Ich sehe das auch so wie Stilo.
Entsprechende Anweisungen gibt es auch. "Erst wenn die StA geklärt ist kann die EB erfolgen" :richter
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Antwort #9 - 25.04.2005 um 09:40:26
 
Dies gilt zumindest dann, wenn die Staatsangehörigkeit überhaupt geklärt werden kann. Dies ist aber nicht Aufgabe der Einbürgerungs-, sondern der Ausländerbehörde. Evtl. sollte der Vater der Kinder mal für sich und die Kids einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen.
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Antwort #10 - 25.04.2005 um 09:49:05
 
Zitat:
Evtl. sollte der Vater der Kinder mal für sich und die Kids einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen.

Ok Ralf wenn er den hat, dann kann kräftig ans einbürgern gehen. Dann ist die StA ja auch geklärt(=staatenlos). :brrr
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Antwort #11 - 25.04.2005 um 10:29:16
 
Ja da bin ich gerade dabei. Es ist sehr schwierig nachzuweisen, dass man Staatenlos ist. Bin gerade mit einer sehr sehr netten ABHlerin zu Gange, dies nachzuweisen. Sie überprüft dies gerade bei der türkischen Botschaft, wo die Vorvorfahren registriert waren. Wenn sich dabei herausstellt, dass sie keine Türken sind, wird sie sie als Staatenlose anerkennen.
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Antwort #12 - 25.04.2005 um 14:56:52
 
Zitat:
türkischen Botschaft, wo die Vorvorfahren registriert waren.


Ich hätte es mir denken können....

Bei türkischen Vorfahren wird sich die Angelegenheit nicht so einfach gestalten, denn in der Türkei gilt wie bei uns das Abstammungsprinzip, und nur durch Auswanderung verliert man die türkische Staatsangehörigkeit nicht.
Auch "vererbt" sich die Staatsangehörigkeit an die Nachkommen. Daher besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der Vater und daher auch die Kinder nach wie vor die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
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Walid
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Antwort #13 - 25.04.2005 um 17:15:34
 
Ich glaube, es ist etwas schwieriger. Der Vater des Vaters der Kinder, ist ausgebürgert worden, weil er als Kind in den Libanon ausgewandert ist und den Militärdienst nicht abgeleistet hat. Im Libanon hat er geheiratet und all seine Kinder sind dort geboren worden.
Weil er von seiner türkischen Staatsangehörigkeit nichts gewurst hat, wurde er im Libanon als staatenloser registriert. Seine Kinder, die auf libanesischem Grund geoboren wurden, sollten nach libanesischem Recht die lib Staatsangehörigkeit bekommen. Die wurde ihnen jodoch nie erteilt. Als sie dann während des Bürgerkriegs in die BRD eingereisen wollten, taten sie dies mit einem "Laissez Passer" aus dem Libanon. - Die im Libanon geborenen Kinder sind nicht in der Türkei registriet -
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Caya
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Antwort #14 - 25.04.2005 um 18:05:16
 
Hallo Walid!

Wann wurde er aus dem türkischen StA ausgebürgert?
Wann sind die Kinder auf die Welt gekommen?
Wenn sie sich nicht sicher sind ob die Kinder die tr.StA haben, können sie es vom TR-G.konsulat erfahren.
LG
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