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SelbstStändig werden mit Aufenthaltsbewilligung (Gelesen: 972 mal)
JnZn558
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag SelbstStändig werden mit Aufenthaltsbewilligung
21.04.2005 um 15:58:24
 
Ein Verwandte von mir hat eine Aufenthaltsgenehmigung in Form von Aufenthaltsbewilligung, die max. nur 2 Jahre gültig is und in der vermerkt is, dass sie nur bei der aufgeführten Arbeitsstelle arbeiten darf, sontige arbeitsaufnahme und gewerbeausübung seie nicht gestattet.

Jetzt will sie ein kleines Unternehmen gründen, is dies denn eigentlich möglich??? ???
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MrT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SelbstStändig werden mit Aufenthaltsbewilligun
Antwort #1 - 22.04.2005 um 11:49:34
 
Hallo!

Soweit ich verstanden habe, ist eine selbständige Arbeit für Ausländer (außer EU, ..) ist in §21 AufenthG  geregelt.

Wenn dein Bekannter eine Aufenthaltsbewilligung hat, musst er noch klären, zu welchem Zweck  ist seine Aufenthaltsgenehmigung nach dem neuen Gesetz geregelt ist.
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MrT
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.04.2005 um 11:56:26
 
Ach ja, hab noch was vergessen zu erwähnen, um ein Unternehmen zu gründen benötigt man in Deutschland einen Gewerbeschein. Dein Verwandte kann ja den Gewerbeschein bei Gewerbeamt beantragen. Die Beamten wissen sicherlich besser Bescheid. Falls er den Schein bekommt, ist dann seine selbständige Arbeit zulässig Smiley
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