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Hilfe! (Gelesen: 2.168 mal)
Jutta
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I love YaBB 1G - SP1!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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18.04.2005 um 09:12:09
 
Mein Freund aus Bosnien und ich möchten heiraten, nachdem meine Scheidung durch ist. Die ALB sagte mir, ich müsse u.a. 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen, um ein Eheschließlungsvisum zu beantragen. Dies ist zurzeit jedoch nicht möglich, weil ich arbeitslos bin und auch 3 Kinder zu versorgen habe. Ich könnte also nur halbtags arbeiten und der Verdienst würde wohl nicht ausreichen, um die gewünschten Voraussetzungen zu erfüllen. - Für meinen Freund hätte ich jedoch nach Eheschließung und daraufhin erfolgter Arbeitserlaubnis sofort Arbeit an der Hand. Was kann ich tun?
Hat jemand einen Tipp für mich?
Ich lasse mich jetzt scheiden, um ihn endlich nach 22 Jahren heiraten zu können!!!
Bei der Gelegenheit fällt mir noch was ein: Ist es möglich, seine beiden volljährigen Kinder nach Deutschland zu holen, zu adoptieren oder sonst wie?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2005 um 09:44:56
 
Zitat:
Mein Freund aus Bosnien und ich möchten heiraten, nachdem meine Scheidung durch ist. Die ALB sagte mir, ich müsse u.a. 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen, um ein Eheschließlungsvisum zu beantragen. Dies ist zurzeit jedoch nicht möglich, weil ich arbeitslos bin und auch 3 Kinder zu versorgen habe. Ich könnte also nur halbtags arbeiten und der Verdienst würde wohl nicht ausreichen, um die gewünschten Voraussetzungen zu erfüllen. - Für meinen Freund hätte ich jedoch nach Eheschließung und daraufhin erfolgter Arbeitserlaubnis sofort Arbeit an der Hand. Was kann ich tun?
Hat jemand einen Tipp für mich?

In Bosnien heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Auf einen Ehegattennachzug zu einem bzw. einer Deutschen besteht ein Rechtsanspruch unabhängig von Einkommen. Vgl. § 28 Abs. AufenthG ( http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28 ).

Zitat:
Bei der Gelegenheit fällt mir noch was ein: Ist es möglich, seine beiden volljährigen Kinder nach Deutschland zu holen, zu adoptieren oder sonst wie?

Kaum.

Zum Thema Familienzusammenführung: guck http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Zum Thema Adoption evtl. noch einmal im Unterforum "Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht posten. Funktioniert aber nicht...

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.04.2005 um 12:30:52
 
  • Ich ahb die Umfrage mal entfernt, da die offensichtlich
    keinen Sinn macht(e)
  • (wieder mal der Hinweis): bitte schreibt doch im
    Betreff etwas aussagekräftigeres als nur Hilfe. Man hat mehr Platz als 5 Buchstaben
  Zwinkernd
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.04.2005 um 20:08:14
 
Zitat:
Mein Freund aus Bosnien und ich möchten heiraten, nachdem meine Scheidung durch ist. Die ALB sagte mir, ich müsse u.a. 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen, um ein Eheschließlungsvisum zu beantragen. Dies ist zurzeit jedoch nicht möglich, weil ich arbeitslos bin und auch 3 Kinder zu versorgen habe. Ich könnte also nur halbtags arbeiten und der Verdienst würde wohl nicht ausreichen, um die gewünschten Voraussetzungen zu erfüllen. - Für meinen Freund hätte ich jedoch nach Eheschließung und daraufhin erfolgter Arbeitserlaubnis sofort Arbeit an der Hand. Was kann ich tun?
Hat jemand einen Tipp für mich?
Ich lasse mich jetzt scheiden, um ihn endlich nach 22 Jahren heiraten zu können!!!
Bei der Gelegenheit fällt mir noch was ein: Ist es möglich, seine beiden volljährigen Kinder nach Deutschland zu holen, zu adoptieren oder sonst wie?


Hallo,

gem. § 28 Abs. 1 AufenthG hätte Dein Ehemann nach Eheschließung ein Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Es stellt sich nur die Frage wann ihr verheiratet seid und vor allem wo ihr heiraten werdet. Sollte dies in Bosnien erfolgen, so
stimmt der Tip von Abu. Visumantrag bei der deutschen Botschaft im Rahmen der Familienzusammenführung zur deutschen Ehegattin. Das Einkommen bzw. die Sicherstellung des Lebensunterhaltes spielt dabei tatsächlich keine Rolle.
Im übrigen dürften für Deine Kinder Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters bestehen.?

Der Nachzug von Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist tatsächlich eher unproblematisch.
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgt eine Zukunftsprognose, die je nach fortgeschrittenem Alter als problematisch anzusehen ist. Die Zukunftsprognose bezieht sich vor allem auf die Integration in die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Sprache, Ausbildung, Beruf).

Eine Adoption von Erwachsenen bewirkt keine Einreise zum Vater oder Adoptivmutter sondern eröffnet den Adoptierten nach deutschem Recht Ansprüche auf Unterhalt und
Erbe. Damit sollte gut durchdacht umgegangen werden.

Du solltest  Deinen Traum heiraten und die erwachsenen Kinder ihr Leben leben lassen, auch wenn es nicht in Deutschlánd sein kann. disco


Gruß
Bruno
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Jutta
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Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.04.2005 um 11:46:18
 
Danke, ihr Lieben. - Das war schon mal sehr hilfreich.
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 26.04.2005 um 09:20:47
 
Zitat:
Bei der Gelegenheit fällt mir noch was ein: Ist es möglich, seine beiden volljährigen Kinder nach Deutschland zu holen, zu adoptieren oder sonst wie?


Hallo!

Grundsätzlich können auch Volljährige adoptiert werden. Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach
§ 6 StAG
ist damit jedoch nicht verbunden.
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