Hallo,
ich lebe hier in Dschl schon 16 Jahre mit einer falschen Identität. D.h. falscher Name, Geburtsdatum und GebOrt. Mehrfach habe ich die Ausländerbehörde davon informiert und sie verlangen von mir meine Geburtsurkunde, die ich aber nicht habe. Von der Botschaft kann ich es nicht besorgen, da weltweit alle geschlossen wurden.
Bisher hatte es mich wenig gejuckt. Aber jetzt habe ich ein Problem damit. Ich habe einen Antrag auf ALG2 stellen müssen, weil ich bis 2004 Arbeitslosenhilfe bezog. Jetzt wird von mir verlangt, dass ich mein Sozialversicherungsnummer ändere, die mir 1997 erteilt wurde. Nur weil mein echtes Gebutsdatum "falsch" ist
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Als Geburtstag habe ich eine 0 und als Monat eine 0. Könnt Ihr euch sowas vorstellen??? Ist denn noch einer hier, der am 0.0. geboren wurde??
Die Ausländerbehörde hat damals mir einfach den Vornamen meines Vaters als Nachname gegeben und den Geburtsort meines Vaters als mein Geburtsort eingetragen. Nur weil das Jahr ohne Monat und Tag im Pass angegeben wurde, habe ich keinen vollständigen Geburtsdatum. Im übrigen stand mein voller Name auf dem Pass. Sprich...
<Vorname><2.Vorname><Vorname des Vaters><Nachname>
Das einzige was meine wahre Identität bestätigen kann sind nur meine Grundschulzeugnisse und die sind in eine andere Sprache verfasst. Wird sowas anerkannt, wenn ich es übersetzen lasse? :nix
Mir ist schon bewußt, dass meine Ansprüche gegen der BFA weiterhin bestehen werden, auch wenn mein Sozialversicherungsnummer geändert wird, aber ich möchte echt nicht mehr mit einer falschen ID mich weiterhin in Dschl. aufhalten. Versteht Ihr, was ich meine?
Bitte gibt mir ein Tip.
Gruß