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länger als 6 Monate nicht nicht Deutschland (Gelesen: 2.443 mal)
Maumauz
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Beiträge: 19

Leipzig, Sachsen, Germany
Leipzig
Sachsen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag länger als 6 Monate nicht nicht Deutschland
21.04.2005 um 08:24:55
 
Hallo,
falls dies nicht der richtige Ort für dieses Posting ist, dann bitte einfach verschieben.

Wenn ein deutschverheirater Ausländer länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist, würde er ja seinen Aufenthaltstitel verlieren.
Nun ist es so, dass dieser Mann schon sehr gern nach Deutschland zurückkehren würde, aber noch in seinem Heimatland ist und dort sehr schwer erkrankt ist und nicht reisefähig ist. (die Krankheit kann noch mehrere Wochen dauern, wenn nicht gar Monate).
Was muss die Frau bei der ALB beantrage? Eine Verlängerung der Ausreisefrist? Und was muss sie dazu mitbringen?
Noch ist die Frist der 6 Monate nicht angelaufen.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 21.04.2005 um 11:33:25
 
Hallo Maumauz,

ich würde die Ausländerbehörde anrufen, den Sachverhalt schildern und fragen, welche Unterlagen sie brauchen.

Vermutlich benötigen Sie (ist aber meine persönliche Einschätzung)
ein ausführliches ärztliches Attest, in dem die Arbeits- und Reiseunfähigkeit eindeutig bescheinigt wird. Gibt es evtl. einen deutschen Arzt, der auch die entsprechenden Diagnosenummern mit drauf schreiben kann? Die Krankenkassen tun sich nämlich sonst schwer, ein Attest anzuerkennen, selbst wenn "Bettruhe wurde verordnet" draufsteht (diesen Fall haben wir zur Zeit mit meinem Mann, der in der Türkei erkrankt war).

Vermutlich wird die ABH darauf bestehen, dass die Krankenkasse dieses Attest noch prüft und ihren Senf dazu gibt.

Dieses Attest muss, sofern es nicht in deutsch abgefasst ist, übersetzt werden. Eigene Übersetzung reicht nicht aus. Manche Krankenkassen akzeptieren die Übersetzung durch einen eigenen muttersprachlichen Mitarbeiter oder z.B. einen beim Caritas Verband (mit Stempel und Unterschrift). Ansonsten wirst Du ein Übersetzungsbüro (staatl. vereidigt) bezahlen müssen.

Dies sind aber alles nur Infos aus eigener Erfahrung und bei uns war es die Arbeitsagentur (die übrigens noch immer Probleme macht ...)

Viele Grüße
Janna
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 21.04.2005 um 12:30:49
 
Hallo Maumauz und Janna,

Ich bin mir nicht sicher, ob die Frau so ohne Weiteres bei der ABH eine Verlängerung beantragen kann. Ich habe beruflich schon öfter mit der Frage zu tun gehabt und empfehle, demjenigen, der ausreist immer (!) vorher eine Vollmacht an eine Vetrauensperson auszustellen, um z.B. genau in einem, wie dem von Maumauz geschilderten Fall tätig werden und damit ein Erlöschen des Aufenthaltstitels verhindern zu können - (Natürlich denkt man meistens bei einer Ausreise, die gar nicht für so einen langen Zeitarum vorgesehen war, nicht daran, dass man ernsthaft erkranken könnte ...)

Ich denke, dass, wenn noch genug Zeit ist, der Mann eine entsprechende, mit den einschlägigen Daten versehene, eigenhändig unterzeichnete Vollmacht an seine Frau schicken sollte. Zur Erkrankung wäre (vorerst bzw. um die Dinge zu erleichtern) vielleicht auch eine eigenhändig unterzeichnete eidesstattliche Erklärung nicht unsinnig.

Ich wünsche Euch, dass am Ende alles gut geht!

=schweitzer=
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.04.2005 um 19:29:40
 
Hallo Maumauz und Janna,
eine Vollmacht (einschließlich Ausweiskopien und beiderseitigen Unterschriften) halte ich auf jeden Fall für sinnvoll, habe diese bereits seit vor der Eheschließung, gilt bis auf Widerruf.
Diese gilt zur Vorlage bei allen Behörden ( namentlich genannt und umfangreich- BAMF, ABH z.B. )allen NGO's, Hilfsorganisationen, bis hin zum Auswärtigen Amt, Botschaft etc.
Komme aus der Flüchtlingshilfe, da hört man so Einiges  Augenrollen
Außerdem trägt mein Mann noch zusätzlich, wenn er das Land verläßt, wie auch ich, immer eine Kopie der Heiratsurkunde bei sich, Kopien des Passes einschließlich Aufenthaltstitel und natürlich ein Bild von mir bzw. ich von ihm :rofl2.
Und alles ist zu Hause auch noch einmal hinterlegt, die Wohnung müßte jedoch zwangsweise geöffnet werden  grin
Ich bin kein ängstlicher Mensch, aber.... das sagte ich bereits,s.o.
Als ich noch in den letzten Tagen Saddams die irakische Botschaft kurz vor ihrer Schließung zum wiederholten Mal mit meinen Mann betrat, auch mit Vollmacht,haben wir gleichzeitig einen guten Freund in Berlin informiert, für den Fall das... 
Nichts passiert, habe am Ende nur noch Fotos auch mit meinem Mann vor der Botschaft gemacht. Kein Problem- die Polizei kam sowieso, aber nicht wegen uns  Schockiert/Erstauntm
Und das haben wir auch noch auf Zelluloid gebannt.
Schreibe das nur, nicht um zu prahlen oder ich evtl. paranoid bin, sondern um zu zeigen, was man tun kann, um sich selbst und seinen Liebsten eine gewisse Sicherheit zu geben.
Sonst ich  :nix
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Djamila
 
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Maumauz
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Beiträge: 19

Leipzig, Sachsen, Germany
Leipzig
Sachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: länger als 6 Monate nicht nicht Deutschland
Antwort #4 - 21.04.2005 um 21:30:38
 
Eine Vollmacht liegt zum Glück vor und das Attest ist bereits angefordert, mal schauen, wie lange das braucht und ausreicht. öhm
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