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NE Gehabt (Gelesen: 3.366 mal)
weber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE Gehabt
15.04.2005 um 23:57:24
 
Helllo alle,

habe ich heute eine NE bekommen.
:happy: :happy: :happy: :happy: :happy: :happy: :happy: :happy: :happy: :happy:
Daher möchte ich mich bei info4alien team und bei alle Mitglieder bedanken.
i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great.
Insbesonders bedanke ich mich bei fons
blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss
und bei chap
blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss.

Meine Situation:
1)5 (statt 6) Jahre AE als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Uni grin  grin grin,
2)Befristete Arbeitsvertrag (volle BATIIa) :sauer: :sauer: :sauer:

Aber habe ich keine Problem bei meine ABH.
:roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll :roll
danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke
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Iggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.04.2005 um 09:24:17
 
Hallo!

Könntest bitte erzählen, wie Du das geschaft hast. Ich hatte ebenfalls eine volle BAT-IIa Stelle gehabt, leider wurde mir nur  eine Auf.Bewilligung erteilt Zwinkernd Jetzt werden diese Zeiten nicht gezählt.
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asian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.04.2005 um 11:36:48
 
hi weber,

es würde mich auch interessieren, wie es bei Dir geklappt hat.
Ich habe auch BATIIa, 5 jahre AE. Gab es bei der Ausländerbehörde keine Probleme, dass mit dem Ende des Arbeitsvertrages zwar die Bedingung des 5 Jahre AE erfüllt, allerdings die Bedingung "gültige AE zum Zeitpunkt der Antragstellung" nicht mehr erfüllt ist? Schließlich ist die AE mit der Beschäftigung geknüpft, also erlischt nach 5 Jahren.

Danke und Gruß
asian
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.04.2005 um 12:17:38
 
Zitat:


Herzlichen Glueckwunsche!  :blum

Hat Dir die Arbeitsberechtigungszusicherung irgendwie geholfen? Smiley
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weber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2005 um 23:27:01
 
@Iggy und asan,

>Könntest bitte erzählen, wie Du das geschaft hast.
>es würde mich auch interessieren, wie es bei Dir geklappt hat.

Einfach den Antrag stellen und erfordliche Unterlage abgeben direc.  Ich glaube  dass ihr all Voraussetzung schon wisst. Bei mir felt es nur Arbeitsberechtigung (aber von 1.1.2005 an gibt keine Arbeitsberechtigung Zwinkernd).

@ chap

>Hat Dir die Arbeitsberechtigungszusicherung irgendwie geholfen? Smiley [/quote]

Habe ich die als Unterlage abgegeben. Aber ich weise nicht ob die wirklich mir geholfen hat Smiley.
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.04.2005 um 16:39:01
 
Zitat:
@Iggy und asan,

>Könntest bitte erzählen, wie Du das geschaft hast.
>es würde mich auch interessieren, wie es bei Dir geklappt hat.

Einfach den Antrag stellen und erfordliche Unterlage abgeben direc.  Ich glaube  dass ihr all Voraussetzung schon wisst. Bei mir felt es nur Arbeitsberechtigung (aber von 1.1.2005 an gibt keine Arbeitsberechtigung Zwinkernd).

@ chap

>Hat Dir die Arbeitsberechtigungszusicherung irgendwie geholfen? SmileyHabe ich die als Unterlage abgegeben. Aber ich weise nicht ob die wirklich mir geholfen hat Smiley.


Wann hast Du den Antrag gestellt: vor oder nach dem 1.1.2005? Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Smiley
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weber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.04.2005 um 23:43:02
 
Hallo Chap,

>Wann hast Du den Antrag gestellt: vor oder nach dem 1.1.2005?
Dieses Jahr

>Wie lange hat die Bearbeitung gedauert?
ca. ein Monat nach alle Unterlage eingereicht haben.
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asian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.04.2005 um 10:46:44
 
hallo leute,

was ist eigentlich eine arbeitsberechtigungszusicherung? und braucht man die nach dem 1.1.2005?

@weber: welche unterlagen hast du für den antrag abgegeben?

danke und gruß
asian

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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.04.2005 um 11:22:17
 
Zitat:
hallo leute,

was ist eigentlich eine arbeitsberechtigungszusicherung? und braucht man die nach dem 1.1.2005?

@weber: welche unterlagen hast du für den antrag abgegeben?

danke und gruß
asian



Nach dem 1.1.2005 ist es unmoeglich die Arbeitsberechtigung einzuholen. Aber die vor dem 1.1.2005 erteilte Arbeitsberechtigungen und Arbeitsberichtigungzusicherungen koennen vom Nutzen sein... Smiley

Sie kommen an Stelle "ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist" (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG)
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weber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.04.2005 um 23:14:17
 
Hallo Asian

>@weber: welche unterlagen hast du für den antrag abgegeben?

Arbeitsvertrag, drei Monate Lohnbescheinigung, Rentenversischerungbescheiningung von BfA.

Gruß,
weber

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