Liebe Freunde des geschliffenen Wortes
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nachdem ich ja nun wider Erwarten beängstigend ins "Plus" mit meinen Bewertungen gerutscht bin wollte ich mir jetzt mal eine Packung Minuspunkte abholen, indem ich an die (Rechts-) Experten folgende - und glaubt mir, (noch) vollkommen hypothetische Frage stelle:
Eckdaten der Situation:
1) In der zunehmend dämmernden Einsicht, daß mein untiger Countdown zur bloßen Makulatur verkommt, habe ich für August zwei Tickets für mich und meine Tochter nach Afrika gebucht, damit ich nicht völlig vergesse, wie meine Verlobte eigentlich aussieht.
2) In unregelmäßigen Abständen stolpere ich in diesem Forum immer wieder über den Fall des Nachzugs der Mutter zu deutschem Kind.
3) Meine Verlobte und ich möchten in jedem Falle noch zwei Kinder (neben unseren jeweils eigenen).
Meine Fragen:
1) Was würde passieren, wenn meine Verlobte bereits ab August ein Kind von mir erwartete?
2) Könnte sie dann als Mutter ein Visum bekommen und zwar unabhängig vom ganzen langwierigen Prüfungsverfahren (Heiratsvisum), welches unsere treuen Behörden dann von mir aus bis zum jüngsten Gericht zelebrieren könnten?
3) Und wenn ja, ab wann frühestens (ab Feststellung der Schwangerschaft, ab Geburt,...) ?
In der ehrlichen Hoffnung, hier niemanden zur Straftat aufzufordern oder zu inspirieren danke ich allen etwaigen Antwortern.
Grüße Aschaton