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Verlobte per (nicht "mit"!) Kind nach De (Gelesen: 1.427 mal)
aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


Beiträge: 119
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlobte per (nicht "mit"!) Kind nach De
15.04.2005 um 10:24:48
 
Liebe Freunde des geschliffenen Wortes  Zwinkernd,

nachdem ich ja nun wider Erwarten beängstigend ins "Plus" mit meinen Bewertungen gerutscht bin wollte ich mir jetzt mal eine Packung Minuspunkte abholen, indem ich an die (Rechts-) Experten folgende - und glaubt mir, (noch) vollkommen hypothetische Frage stelle:

Eckdaten der Situation:

1) In der zunehmend dämmernden Einsicht, daß mein untiger Countdown zur bloßen Makulatur verkommt, habe ich für August zwei Tickets für mich und meine Tochter nach Afrika gebucht, damit ich nicht völlig vergesse, wie meine Verlobte eigentlich aussieht.

2) In unregelmäßigen Abständen stolpere ich in diesem Forum immer wieder über den Fall des Nachzugs der Mutter zu deutschem Kind.

3) Meine Verlobte und ich möchten in jedem Falle noch zwei Kinder (neben unseren jeweils eigenen).

Meine Fragen:

1) Was würde passieren, wenn meine Verlobte bereits ab August ein Kind von mir erwartete?
2) Könnte sie dann als Mutter ein Visum bekommen und zwar unabhängig vom ganzen langwierigen Prüfungsverfahren (Heiratsvisum), welches unsere treuen Behörden dann von mir aus bis zum jüngsten Gericht zelebrieren könnten?
3) Und wenn ja, ab wann frühestens (ab Feststellung der Schwangerschaft, ab Geburt,...) ?

In der ehrlichen Hoffnung, hier niemanden zur Straftat aufzufordern oder zu inspirieren danke ich allen etwaigen Antwortern.

Grüße Aschaton
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte per (nicht "mit"!) Kind nac
Antwort #1 - 15.04.2005 um 11:20:12
 
Zitat:
1) Was würde passieren, wenn meine Verlobte bereits ab August ein Kind von mir erwartete?
Als Mutter eines deutschen (minderjährigen, ledigen) Kindes hätte sie einen Rechtsanspruch auf eine AE zur Ausübung der "Personensorge".
 
Zitat:
2) Könnte sie dann als Mutter ein Visum bekommen und zwar unabhängig vom ganzen langwierigen Prüfungsverfahren (Heiratsvisum), welches unsere treuen Behörden dann von mir aus bis zum jüngsten Gericht zelebrieren könnten?
Die administrative Abwicklung für eine Vaterschaftsanerkennung + Nachzug zum Kind dürfte genauso aufwendig sein wie diejenige für eine Heirat + Nachzug zum Ehegatten.

Zitat:
3) Und wenn ja, ab wann frühestens (ab Feststellung der Schwangerschaft, ab Geburt,...) ?
Unterstellt, daß die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt erfolgte, ab Geburt.

Zitat:
In der ehrlichen Hoffnung, hier niemanden zur Straftat aufzufordern oder zu inspirieren danke ich allen etwaigen Antwortern.
Seit wann ist Kinder zeugen und bekommen illegal? Sollte man halt nicht nur zum Erhalt eines Visums machen...

Abu
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte per (nicht "mit"!) Kind nach De
Antwort #2 - 15.04.2005 um 14:58:37
 
....dieses Kind macht mir jetzt schon leid  schade das dies so sein muss

peku
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aschaton
Themenstarter Themenstarter
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


Beiträge: 119
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte per (nicht "mit"!) Kind nac
Antwort #3 - 15.04.2005 um 18:57:21
 
".......ab der Geburt".


Danke Abu, mehr muß ich nicht wissen  Zwinkernd

Ist also keine ernstzunehmende Option, denn dieses Kind hätte ich zum Beschleunigen des zweifelsohne unstrittigen Visums "gemacht", nicht für dessen Erhalt  8)

Das Visum hängt ja - wie im anderen Thread beschrieben - an mir selbst  kopfhau

Danke nochmals und Gruß....
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