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bitte um hilfe (rumänische freundin) (Gelesen: 2.018 mal)
mclaser25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag bitte um hilfe (rumänische freundin)
14.04.2005 um 22:09:33
 
Hi Leute!

Erstmal ein großes Lob an dieses gesamte Forum!

Ich habe ein mittelschweres Problem.

Ich bin in Italien auf Montage, habe bei meiner letzten Montage hier eine Rumänin kennengelernt
und wir haben uns diesesmal wieder gesehen. Ja nun sind wir zusammen und ich weiß das ist sie.Leider mußte Sie wieder
nach Rumanien. Jetzt wissen wir nicht so recht wie es weiter geht da es mit der Einreise
nach deutschland wohl nicht ganz so einfach ist.Ich ahbe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe hier im Forum schon gestöbert aber es wäre super nett wenn ihr mir helfen könnt.


-Was muß ich tun um Sie nach Deutschland zu bekommen?

-Muß ich sie Einladen oder bekommt sie ein Visum ohne Probleme?

_Ist es einfacher wenn ich Sie abhole

-Wie lange darf sie bleiben?

-Was hat das mit den positiven staaten und den Schengerstaaten auf sich?

-Wenn es dazu kommen würde das wir heiraten sollten, Darf sie dann automatisch in
Deutschland bleiben??

_Wie ist es wenn wir mal verreisen möchten?

-Darf sie überhaupt arbeiten?


Ich weiß es sind viele Fragen aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich möchte Sie nicht wegen ihrgenwelcher Bürokratie Verlieren.


Ich danke euch im voraus!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.04.2005 um 07:36:27
 
Hallo mclaser25,

für einen (zunächst) vorübergehenden Aufenthalt bräuchte Deine Freundin ein Touristenvisum. Dies wird maximal für drei Monate erteilt. Du solltest Deine Freundin zu diesem Zwecke einladen. - Normalerweise sollte es dann für einen besuchsweisen Aufenthalt keine weiteren Schwierigkeiten geben. Mit der Einladung an Deine Freundin haftest Du für ihren Lebensunterhalt - sofern die Ausländerbehörde selbst entsprechendes nicht verlangt, kannst Du selber eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz) abgeben.

Für eine Heirat sind besondere Regeln zu beachten. Hier solltest Du zunächst bei einem Standesamt nachfragen. Ausländerrechtlich gesehen wäre für Deine Freundin dann ein spezielles Visum zum Zwecke der Heirat bzw. Herstellung der Familieneinheit notwendig (ein Touristenvisum reicht dafür nicht aus!!!) Vor entsprechender Beantragung müssen aber eine Reihe von Formalitäten geklärt sein, insbesondere muss sie ein legalisiertes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Aber wie gesagt, dazu informiere Dich zunächst bei einem Standesamt.

Wenn Ihr in Deutschland geheiratet habet, bzw. Eure Eheschließung hier in Deutschland anerkannt worden ist, bekäme Deine Frau zunächst eine Aufenthaltserlaubnis (in der Regel zunächst für drei Jahre). Anschließend ist bei Vorliegen der ensprechenden Voraussetzungen eine Aufenthaltsverfestigung (Niederlassungserlaubnis) bzw. die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich. Ein eigenständiges, vom Aufentahltstitel unabhängiges Aufenthaltsrecht würde Deine Frau nach zwei Jahren rechtmäßig bestandener Ehe in Deutschland erwerben.

Soweit in aller Kürze zu einigen Deiner Fragen.

Viele Grüße -

=schweitzer=
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Mick
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Antwort #2 - 15.04.2005 um 08:15:49
 
Hi,
wenn ich das richtig gelesen habe, ist sie Rumänin. Damit würde
sie kein Visum für Besuchszwecke benötigen. Wenn sie sich aber
schon in Italien zu Besuchszwecken aufgehalten hat, würde diese
Zeit im Rahmen des maximalen Aufenthaltes von 90 Tagen pro
Halbjahr im Schengengebiet angerechnet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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mclaser25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.04.2005 um 22:31:40
 
Erstmal danke für die schnelle antwort.

Also das mit der einladung habe ich noch nicht ganz verstanden.
Ich fülle ein Formelar aus und muß es von der Ausländerbehörde absegnen lassen
oder nur bei der grenze mit ihr vorzeigen?

Was wird da als beweiß zur sicherung des Unterhales gebraucht?

Sie war jetzt in Italen, was wird da angerechnet?

Darf sie sich innerhalb von europa mit mir frei (bewegen)?
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Mick
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Antwort #4 - 15.04.2005 um 23:14:08
 
Hi,
war sie zu Besuch in Italien? Dann würde die Zeit beim maximalen
Aufenthalt im Schengengebiet angerechnet. Das sind 90 Tage pro
Halbjahr, gerechnet ab der ersten Einreise.

Eine Einladung (Verpflichtungserklärung) wird grundsätzlich nicht
gebraucht,  aber schonmal von den rumänischen Grenzbehörden
bei der Ausreise verlangt. Ggf. kann da aber die Besucherin eigene
Mittel nachweisen.
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