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aus Zimbabwe nach D und GB (Gelesen: 1.755 mal)
Henriette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.04.2005 um 13:33:12
 
Hallo liebe Leute!

Ich habe folgende Frage: Die Tochter meiner/einer Freundin ist Zimbabwerin und möchte im Sommer nach England reisen. Da liegt die Idee nahe, uns auf dem Weg dorthin einen Besuch abzustatten - für ca. eine Woche nach Hamburg.

Wisst Ihr, welche Visa sie benötigt? In Harare wurde ihr gesagt, sie bräuchte erstmal ein Besuchsvisum für D. Hm - Aber das ist ja eigentlich nur eine Durchreise. Der eigentliche Aufenthalt soll ja in GB sein.

Ich bin etwas ratlos. Hoffentlich könnt Ihr mir einen Tipp geben.
Vielen Dank
Henriette
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2005 um 13:47:12
 
Zitat:
Wisst Ihr, welche Visa sie benötigt? In Harare wurde ihr gesagt, sie bräuchte erstmal ein Besuchsvisum für D. Hm - Aber das ist ja eigentlich nur eine Durchreise. Der eigentliche Aufenthalt soll ja in GB sein.

Sie braucht für Ihren Aufenthalt in D ein Besuchsvisum, auch Schengen-Visum genannt.

Wenn es sich wirklich nur um eine Durchreise handeln würde, könnte sie auch ein Visum zur Durchreise beantragen.
Details  guck http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bvisum.html

Allerdings dürft die "Durchreise" dann nicht länger als 5 Tage dauern. Irgendwelche Vorteile im Vergleich zu einem Besuchsvisum kann ich nicht erkennen.

Für den Aufenthalt in GB benötigt sie ein separates Visum, da GB kein Schengen-Staat ist.

Abu
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Henriette
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.04.2005 um 14:03:19
 
Vielen Dank Abu!
Da wir im Moment nix auf unserem Konto nachweisen können, weiß ich nicht, ob das Visum überhaupt erteilt würde.

Viele Grüße
Henriettte
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Henriette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.04.2005 um 14:05:54
 
Vielen Dank Abu!
Ich überlege gerade, ob der Vorteil eines B-Visums darin liegen könnte, dass ich keine Einladung/Verpflichtungserklärung verfassen muss?

Da wir im Moment nix auf unserem Konto nachweisen können, weiß ich nicht, ob das Visum überhaupt erteilt würde.

Viele Grüße
Henriette
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 18.04.2005 um 16:30:51
 
Hallo Henriette,

ich rate Dir und Deiner Bekannten die richtige Kategorie -C- für das Schengenvisum zu beantragen.
Eine Durchreise ist im vorliegenden Fall nicht gegeben!!! Solche Fälle kommen bei uns am Flughafen öfters vor, mit der Folge, dass der Person die Einreise nach Deutschland untersagt wird!!! ( Zurückweisung ).   

Hier die Erläuterung für ein Durchreisevisum:

Visum für die Durchreise (Kategorie ,,B"): Dieses Transitvisum berechtigt den Inhaber, im Rahmen der Gültigkeitsdauer durch das Schengen-Gebiet zu reisen, um in einen Drittstaat zu gelangen.  Es kann für ein- zwei- oder mehrmalige Durchreisen erteilt werden. Die Dauer jeder Durchreise darf fünf Tage nicht überschreiten.

Gruß
Berthold





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