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Niederlassung durch Kind (Gelesen: 1.023 mal)
Chinara
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Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassung durch Kind
14.04.2005 um 13:44:24
 
Ich habe hier mal die Gesetze ein wenig angesehen und mir ist aufgefallen, dass ich diese Sache mit dem Kind nicht wiederfinde. Hat sich dies nun zum Januar geändert???

Was ich meine:
wenn ein ausländischer Mitbürger ein Kind mit einer deutschen Frau hat und er min. 50% des Sorgerechts besitzt, so hat er doch früher automatisch eine AE bekommen, da er der Vater des Kindes ist.
Nun finde ich das aber bei den neuen Gesetzen nicht wieder, WARUM???

Ist ein Kind von einer deutschen Frau nicht auch ein Grund für eine Niederlassungsbescheinigung? Oder zählt das Kind nun garnicht mehr?
Bei den Anforderungen für eine Niederlassungsbescheinigung wird ein Kind nicht aufgezählt und ich müsste dringend wissen ob sich da etwas geändert hat, oder ob man nach wie vor durch das Kind eine Niederlassung bekommen kann.

LG Chinara
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.04.2005 um 17:29:48
 
guck § 28 Abs. 1 + 2 AufenthG:

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

   1. Ehegatten eines Deutschen,
 
   2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
 
   3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Abu

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Chinara
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Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassung durch Kind
Antwort #2 - 14.04.2005 um 17:51:30
 
Vielen Dank Abu!

Bei der Sache mit Familiennachzug habe ich immer an Eltern und Kinder gedacht, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten.
Tja, da hab ich wohl falsch gedacht. Dieses Bürokratendeutsch liegt mir eben nicht so sehr.
SORRY!!! :richter

LG Chinara
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