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Heirat während dem Aufenthalt zur Sprachausbildung (Gelesen: 1.782 mal)
beklemek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.04.2005 um 08:58:25
 
Meine türkische Freundin befindet sich seit 6 Monaten in Deutschland mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Sprachausbildung. Ende August läuft die Bewilligung ab. Jetzt haben wir beschlossen hier zu heiraten und sie soll bei mir in Deutschland bleiben. Kann sie den erforderlichen Aufenthaltstitel hier in Deutschland bekommen oder muss sie erst wieder in die Türkei ausreisen und mit dem entsprechenden Visum wieder einreisen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.04.2005 um 09:17:06
 
Hallo,

du solltest mal den §16 Abs. 2 AufenthG lesen, und vor allem Deine Staatsangehörigkeit nennen. Evtl. kann ja der Anspruch bestehen.  Zwinkernd



Zitat:
§ 16 Abs.(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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beklemek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.04.2005 um 09:34:54
 
Hallo ronny,

danke für die schnelle Antwort und entschuldige, dass ich nicht alle Fakten genannt habe. Ich bin Deutscher. Bedeutet dies, dass sie einen gesetzlichen Anspruch hat?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.04.2005 um 09:49:59
 
Zitat:
Bedeutet dies, dass sie einen gesetzlichen Anspruch hat?


Hallo

ich denke mal schon .  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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thodi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.04.2005 um 23:27:38
 
Hallo,
kann mir das mal jemand bitte genauer erklären mit dem gesetzlichen Anspruch...
Wer hat ihn und wer hat ihn nicht?
danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 21.04.2005 um 01:19:54
 
Zitat:
Hallo,
kann mir das mal jemand bitte genauer erklären mit dem gesetzlichen Anspruch...
Wer hat ihn und wer hat ihn nicht?
danke


Hi,
jepp, kann ich.
Schau mal in
§ 28 AufenthG
. Da steht: "ist" zu erteilen. Das "ist" lässt kein Ermessen zu, damit besteht ein Anspruch im Sinne des Gesetzes.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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beklemek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 02.09.2005 um 07:19:01
 
Am 01.09. haben wir geheiratet und die ABH hat den Aufenthaltstitel erteilt!

Ich habe gegenüber allen beteiligten Behörden von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Die ABH, das Standesamt und das türkische Konsulat haben uns nicht nur korrekt behandelt, sondern auch durch freundliche Beratung immer wieder aktiv unterstützt.

Herzlichen Dank an alle aus diesem Forum, die mir geholfen haben, insbesondere gilt das für Ronny!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 02.09.2005 um 07:30:17
 
Zitat:
Am 01.09. haben wir geheiratet und die ABH hat den Aufenthaltstitel erteilt!


Hallo beklemek,

herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung und alles Gute auch für später  :blum

Und danke für das positive Feedback  :paletti   freut mich, dass auch die beteiligten Behörden ihrem "schlechten Ruf" nicht gerecht geworden sind.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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