Hallo,
Gibt es in folgendem Fall ein Anrecht auf eine #unbefristete# Aufenthaltserlaubnis für Person A?
Person A: philippinische Deutschschülerin, DSH gerade bestanden, z.Z. befristeter Aufenthaltstitel, seit Januar 2001 in Deutschland
Person B: deutscher Ehemann von A, Student
Person C: deutsches Kind von A und B
Laut Ausländerbehörde wäre eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erst möglich, wenn ein Einkommen von ca. 950 Euro + Miete monatlich nachgewiesen wird - gemäß neuem Recht (gültig ab 1.1.05). Auch nach altem Recht wäre keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis möglich gewesen.
Nach
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#25 scheint nach meiner unsicheren Einschätzung das alte! Recht kein bestimmtes Einkommen zu fordern?:
Art. 25 Absatz 3: Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.
AuslG § 24 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
1. die Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzt,
2. eine Arbeitsberechtigung besitzt, sofern er Arbeitnehmer ist,
3. im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann,
5. über ausreichenden Wohnraum (§ 17 Abs. 4) für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt und wenn
6. kein Ausweisungsgrund vorliegt.
Ist meine Interpretation richtig? Wie sieht es nach dem neuen Recht aus?
Danke für Eure Einschätzung.