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Klage gegen Ausweisung (Gelesen: 4.541 mal)
nuan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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06.04.2005 um 01:57:53
 
Hallo, Frage an die Experten, oder informierte Amateure.

Eine Bekannte, Thailänderin, wurde vor knapp 2 Jahren wegen Schwarzarbeit während
eines Touristenaufenthalts ausgewiesen.
Sie ist nach einigen Tagen Haft mit eigenem Ticket ausgereist.

Sie hat anschließend vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entscheidung Klage
eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat nun vorgeschlagen, daß zur gütlichen
Beilegung die Beklagte die Wirkung der Ausweisung auf 2 Jahre befristet, wenn
die Klägerin die Klage daraufhin zurücknimmt.

Wenn ich die Weisung des Lea Berlin richtig interpretiere wäre sowieso ein Befristung
auf nur 1 Jahr möglich.

Die Frage ist nun, ob es besser ist auf diesen Vorschlag einzugehen oder die Sache
auszufechten (möglicher Termin im Juni). Würde ein gewonnener Prozeß die
Position meiner Bekannten gegenüber einer Befristung wesentlich verbessern?

Hat jemand Erfahrung mit der erneuten Vergabe von Touristenvisa nach der Befristung.
Laut Aussage einer Mitarbeiterin der berliner Ausländerberatung sind die Chancen eher
gering erneut ein Visum zu erhalten.

Vielen Dank
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ronny
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Antwort #1 - 06.04.2005 um 07:26:58
 
Zitat:
Hat jemand Erfahrung mit der erneuten Vergabe von Touristenvisa nach der Befristung.
Laut Aussage einer Mitarbeiterin der berliner Ausländerberatung sind die Chancen eher
gering erneut ein Visum zu erhalten.


Gerade bei Touristenvisa wird verstärkt die Rückkehrbereitschaft geprüft.

Glaubst Du allen Ernstes, dass mit der Vorgeschichte eine positive Entscheidung zur Rückkehrbereitschaft zu erwarten ist . ? ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 06.04.2005 um 08:08:16
 
Zitat:
Die Frage ist nun, ob es besser ist auf diesen Vorschlag einzugehen oder die Sache
auszufechten (möglicher Termin im Juni). Würde ein gewonnener Prozeß die
Position meiner Bekannten gegenüber einer Befristung wesentlich verbessern?


Hi,
der Vergleichsvorschlag deutet darauf hin, dass das Gericht
von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausgeht. Insofern
würde ein Ausfechten nicht viel Sinn machen. Wäre man
anderer Auffassung, würde ein Ausfechten Sinn machen, da
dann auch die Kostenentscheidung zu Lasten der Beklagten
ginge.

Zu den Fristen: Da sie mit der Ausreise beginnen, dürfte nach
dem Vergleichsvorschlag eine sofortige Wiedereinreise möglich
sein (sofern das Visum erteilt wird). Das wäre natürlich auch
im Fall der Klagerücknahme so, wenn die ABH eh für ein Jahr
befristet. Das wäre ggf. zu klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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nuan
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Antwort #3 - 06.04.2005 um 10:01:31
 
Danke für die Antworten,

aber nochmal konkret gefragt,
hat meine Bekannte größere Chancen auf erneute Erteilung eines Visums,
wenn Sie die Verwaltungsstreitsache (Klage gegen Ausweisung wg. Vorwurfs der Schwarzarbeit) gegen das Land Berlin gewinnt?

Die Befristung geht ihr ja eh nicht verloren.

Danke
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ronny
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Antwort #4 - 06.04.2005 um 10:20:31
 
Zitat:
hat meine Bekannte größere Chancen auf erneute Erteilung eines Visums, 
wenn Sie die Verwaltungsstreitsache (Klage gegen Ausweisung wg. Vorwurfs der Schwarzarbeit) gegen das Land Berlin gewinnt?


Hallo Nuan,

da glaube ich nicht dran, da der Vergleichsvorschlag -wenn er so wie Du geschrieben hast gemacht wurde- eher in Richtung Micks Aussage auszulegen wäre:

Zitat:
der Vergleichsvorschlag deutet darauf hin, dass das Gericht
von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausgeht.


Das Gericht geht wohl offenkundig davon aus, dass die Ausweisung rechtmäßig war, also sind bereits die Erfolgsaussichten eines Durchziehens der Klage eher gering einzuschätzen. Im gegenteiligen Falle wäre IMHO ein anderer Vergleichsvorschlag gemacht worden.

Und selbst im Falle eines eher unwahrscheinlichen Gewinns werden die Karten neu gemischt und eine Visa-Erteilung von der Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft abhängig gemacht.


Grüße
Ronny
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nuan
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Antwort #5 - 06.04.2005 um 10:40:01
 
Danke Ronny,

in gewisserweise hat sie ja ihre Rückkehrbereitschaft durch ihre freiwillige Ausreise,
enige Tage nach Haftenlassung bewiesen,
ich bezweifle aber daß sich die Botschaft in Bangkok dieser Sichtweise anschließt.

nuan
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ronny
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Antwort #6 - 06.04.2005 um 11:01:43
 
Zitat:
Rückkehrbereitschaft durch ihre freiwillige Ausreise,
enige Tage nach Haftenlassung bewiesen,


Hallo Nuan,

so ganz kann ich Dir da nicht folgen, sondern würde mich auch erstmal der von Dir vermuteten Sichtweise der Botschaft anschließen wollen.

Es kommt im übrigen darauf an, die heutige Rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen, und nicht auf die (nicht ganz) freiwillige Rückreise zu einem Zeitpunkt als eh schon die zwangsweise angestanden hätte. Zwinkernd

Was wäre im übrigen heute der wirkliche Einreisegrund ?

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 06.04.2005 um 22:29:14
 
Zitat:
Hi,
der Vergleichsvorschlag deutet darauf hin, dass das Gericht
von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausgeht...............

Woher hast Du denn diese Weisheit?

Wenn jemand einen Vergleich anbietet, dann doch nur unter der Erwägung, dass eine streitige Entscheidung auch negativ für ihn verlaufen könnte. Sonst kann man es doch "darauf ankommen" lassen.

Mit anderen Worten: Wenn die ABH nicht das gefühl hätte, "Dreck am Steck zu haben", dann würde sie doch niemals einen Vergelcih anbieten.

Und jetzt reagiere nicht wieder wie ein bockiges Kind, sondern denk mal nach.

Also bitte, erklär mir, wie Du zu dieser abstrusen Aussage in Deinem posting gekommen bist............
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Mick
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Antwort #8 - 06.04.2005 um 22:45:21
 
Zitat:
Und jetzt reagiere nicht wieder wie ein bockiges Kind, sondern denk mal nach.

Die Bemerkung könntest Du Dir durchaus sparen, Stalin. Fördert sicherlich nicht die Stimmung im Forum. Kannst mir auch gerne konkret mal zeigen, wo ich wie ein bockiges Kind reagiert habe (am Besten mehr als eine Stelle, dann gehe ich schwer in mich), damit ich auch dazu was sagen kann. So fällt mir nicht viel ein.

Zitat:
Also bitte, erklär mir, wie Du zu dieser abstrusen Aussage in Deinem posting gekommen bist............

Guck einfach nochmal in das Ausgangsposting und lese nach, von wem der Vergleichsvorschlag gekommen ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #9 - 06.04.2005 um 22:58:04
 
Hallo Stalin,
Zitat:
Das Verwaltungsgericht hat nun vorgeschlagen, daß zur gütlichen
Beilegung die Beklagte die Wirkung der Ausweisung auf 2 Jahre befristet, wenn
die Klägerin die Klage daraufhin zurücknimmt.

:uml
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Nilats_Fesoj
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Antwort #10 - 06.04.2005 um 23:03:15
 
Die Reaktion, von der ich sprach, hast Du grade ben gezeigt, tut mir leid, aber das ist leider so.

Aber gehen wir zum Inhalt:

Der Vergleichsvorschlag kam vom Gericht, nicht von der ABH, stimmt.

Ein Gericht schlägt eine Vergleich nur und nur dann vor, wenn es nicht eindeutig davon überzeugt ist, dass die Klage völlig unbegründet ist oder dass sie völlig begründet ist, bzw. wenn die Erfolgsaussichten bei ca. 50% liegen.

Insofern korrigiere ich mein vorheriges postig und bitte um Entschuldigung, weil ich das vorschnell falsche Schlüsse gezogen habe aufgrund vorschnellen Beurteilung:

1. Die ABH hat kein "schlechtes Gewissen"; sie hat ja auch keinen Vergleich angeboten. Insofern hast Du Recht, Mick, dass die ABH offenbar von der Richtigkeit ihrer Entscheidung ausgeht. Daher hatte ich keinerlei Grund, Dich so anzumeckern. Ist im Eifer des Gefechtes geschehen und ich ziehe das zurück.

2. Das Gericht hat im Gegensatz zur ABH offenbar nicht das eindeutige Empfinden, dass dei Entscheidung der ABH astrein war. Aus generalpräventiven Gründen sollte es daher der ABH nicht erspart werden, vomGericht erklärt zu bekommen, wie die Entscheidung zu beurteilen ist. das hat natürlich ei gewisses Prozeßrisiko. Allerdings gibt es nichts zu verlieren; ein Touri-Visum wird ohnehin wohl nie mehr erteilt werden.
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Antwort #11 - 06.04.2005 um 23:18:26
 
Zitat:
Die Reaktion, von der ich sprach, hast Du grade ben gezeigt, tut mir leid, aber das ist leider so.


Wenn Du das so siehst. Meinetwegen.
Für meinen Teil habe ich es jedenfalls nicht nötig, mich jeden Abend
über Dich zu ärgern.
Wie sagte einmal der gute Fons:

Dein gesabber kotzt mich an


Das betrifft Deine Postings der letzten Tage, insbesondere auch das Posting heute im Einbürgerungsforum.

Interessant ist übrigens auch
Dein Zitat
zu Johannes. Entspricht folgendem Zitat im Binat-Forum:

Zitat:
1. Re: HALLO???? - AllisterCrowley
Schau mal nach in der Bibel, Neues Testament, Johannes 18,24.
Datum: 04-05-05 21:18


Warum sind sich Ernesto Guevara de la Serna, Davidovitsch, AllisterCrowley, Nilats_Fesoj, Fritz und Lydia  nur so ähnlich, warum enden sie alle gleich hier im Forum?
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« Zuletzt geändert: 08.04.2005 um 09:13:32 von Mick »  

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