Zitat:Meine Frage: Ist das im Rahmen der Familienzusammenführung möglich?
Zitat:Wird eine kirchliche Heirat als Nachweis anerkannt?
Hallo Saba,
leider hab ich schlechte Nachrichten. Die Fragen sind wohl zweimal mit nein zu beantworten. Ausländerrechtlich steht nur die nach deutschem Recht gültige Ehe unter einem besonderen Schutz.
Nein, da Du als Deutsche nicht in einer Kirche eine rechtsgültige Ehe schließen kannst.
Dem steht Art. 13 Abs. 3 Satz 1 EGBGB entgegen, wonach eine Ehe im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form rechtsgültig geschlossen werden kann.
Inlandsform ist die Zivilehe vor dem Standesbeamten.
Das wird auch nicht anders zu sehen sein, wenn Du möglicherweise Doppelstaaterin bist, da Art. 5 EGBGB vorschreibt, dass bei Doppelstaatern die auch Deutsche sind, diese Rechtsstellung immer vorgeht.
Zitat:Wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
Ohne da jemanden jetzt zu nahe treten zu wollen,
das Geld könnt ihr Euch
IMHO wirklich sparen.
Einzige Möglichkeit ist die Eheschließung beim deutschen Standesamt, oben bei den
FAQ ist erläutert, welche Papiere ihr dafür benötigt.
Viel Glück :paletti
Grüße
Ronny