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Heiraten mit Duldung unmöglich?? (Gelesen: 14.432 mal)
Gina
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04.04.2005 um 11:50:37
 
Hallo alle Zusammen,
also ich bin Deutsche und verlobt mit jemanden von der Elfenbeinküste.
Jetzt das Problem: Wir möchten sehr gern in Deutschland heiraten, aber das Standesamt in Hamburg sagt, es ist zur Zeit nicht möglich da die Deutsche Botschaft in der Elfenbeinküste die Urkunden nicht legaliesieren.Es ist auch keine Besserung der Situatin in Aussicht, im Gegenteil es werden dort wahrscheinlich die letzten 4 von 11 Botschaften auch noch geschlossen. Tja, was soll ich sagen, die Situation für uns sieht nicht gut aus, und zu guter letzt wollen Sie ihn auch noch zur Elfenbeinküste zurückschicken.
Hat jemand irgendeine Idee wie wir es doch noch schaffen hier zu heiraten?

Liebe Grüße
Gina
Gena
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 15:32:24
 
Hallo Gina,

welche Urkunden und sonstige Nachwweise liegen denn überhaupt vor?

Hat Dein Gutster einen gültigen Paßß?
Und wo ist der jetzt?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 05.04.2005 um 10:53:56
 
Hi Ronny,

danke der Nachfrage,

es liegen alle benötigten Urkunden,( aber nicht das Ehefähigkeitszeugnis,da es soetwas dort nicht gibt) vor. Außerdem ist er letzten Monat frisch von einer deutschen Frau geschieden.Es liegt somit also auch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil von einem deutschen Gericht vor.

Er ist in einer Asyunterkunft . Darf mich aber regelmäßig besuchen kommen.

L.G. Gina
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Antwort #3 - 05.04.2005 um 11:57:04
 
Zitat:
Hat Dein Gutster einen gültigen Paß?


Hallo Gina,

die entscheidende Frage hast Du nicht beantwortet.

Ohne Paß kein Spaß (frei zitiert nach Blaise  Zwinkernd )


Zitat:
aber nicht das Ehefähigkeitszeugnis,da es soetwas dort nicht gibt


Dann lies mal oben in den FAQ zur Befreiung vom EFZ was noch alles benötigt wird.

Grüße
Ronny
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Antwort #4 - 05.04.2005 um 14:34:37
 
Hi Ronny,
er hat seinen Paß noch nicht...Kommt aber hoffentlich bald...

Gina
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Antwort #5 - 05.04.2005 um 15:02:28
 
Zitat:
er hat seinen Paß noch nicht


Hi Gina,

dann fürchte ich, dass aus der Eheschließung erstmal nix wird. Das "Blaise-Zitat" dürfte so in etwa das ausdrücken, was rechtlich für die Eheschließung gilt.

Der nichtdeutsche Verlobte muß für die Eheschließung einen gültigen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit und vor allem seiner Identität führen.

Ohne den Pass besteht ein nicht gesetzlich festgeschriebenes Ehehindernis.

Ich weiß jetzt nicht wie das in HH gehandhabt wird, in HE würdest Du noch nicht mal einen Termin zur Abgabe der Eheschließungsunterlagen erhalten, ohne dass ein gültiger Pass vorliegt oder eine von der ABH beglaubigte Kopie des dort hinterlegten Passes.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 05.04.2005 um 21:57:52
 
hallo, gina, du schreibst , er wäre gerade rechtskräftig von einer deutschen frau geschieden und soll jetzt abgeschoben werden.
wenn er die erforderliche zeit des ehelichen zusammenlebens erreicht hätte, hätte er jetzt einen eigenen aufenthaltstitel.
ist dir -pardon- schon einmal der gedanke gekommen, eine heirat mit dir könnte vielleicht von seiner seite aus nur ein mittel zum zweck sein, nämlich um seinen weiteren aufenthalt hier zu sichern.
ich würde mal bei der zuständigen ausländerbehörde allein vorsprechen und deine eheschließungsabsicht schildern (ist ja nichts verbotenes). wenn nämlich auch schon die erste frau für aufenthaltszwecke mißbraucht worden ist, und dies oder aber eine verabredete scheinehe der grund f.d. auflösung der ehe war, wird man dir dort sicherlich hinweise geben können, die es -auch unter beachtung des datenschutzes- dir ermöglichen, nicht etwa in eine falle zu tappen.

bitte: dies ist nur ein gutgemeinter rat; ich habe zu viele solche fälle gesehen....

rechtlich habt ihr sicher noch viel mehr probleme: es ist nämlich zu prüfen, ob der mann nach seinem heimatrecht von elfenbeinküste überhaupt ehefähig ist; ich kenne jetzt nicht das materielle eherecht von dort, ich kann dir nur pauschal sagen, daß es viele staaten gibt, die eine scheidung ihrer staatsangehörigen im ausland erst einmal nur dann akzeptieren, wenn ein behördliches oder gerichtliches anerkennungsverfahren im heimatland durchlaufen wird. ansonsten sind diese menschen nämlich in ihrem heimatstaat noch verheiratet!!

das mit dem fehlenden paß ist so eine sache: es gibt auch staaten, da sind keine zu bekommen. seine identität dürfte aber hinlänglich nachgewiesen sein, da er ja (in deutschland? oder wo? ) kürzlich eine ehe geschlossen hatte. aber wenn er einen kriegt: um so besser.

ansonsten: ich bin der auffassung, daß man jeden ausländer/in heiraten kann, den man liebt; hat er/sie aber keinen gesicherten aufenthalt hier, bleibt immer noch der bittere beigeschmack im hinterkopf, ob man nicht nur "gebraucht" worden ist wg. aufenthalt.

wenn euer standesbeamter die ausländerakte beizieht (geschieht in solchen fällen häufig) und die vorehe durchleuchtet und schon da anhaltspunkte für eine scheinehe dokumentiert sind, wäre er verpflichtet, jede amtshandlung in zusammenhang mit der anmeldung der eheschließung zwischen euch beiden abzulehnen §§ 1310,1314 (2) BGB.

der ruch der scheinehe ist natürlich in eurem fall nicht von der hand zu weisen: drohende ausweisung und lediglich duldung. die duldung besagt nämlich, daß er keine berechtigung hat, in deutschland zu sein und daß die abschiebung das ziel des verfahrens sein muß.

wenn du mehr informationen geben würdest, könnte man den fall besser beurteilen.
gruß -lennart-
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Antwort #7 - 06.04.2005 um 16:13:55
 
Hallo Lennart,

erstmal Danke für Deine Anteilnahme.

Ich bin mir ziemlich sicher, das es sich um keine Scheinehe handelte, da ich die Ex- Frau kenne. Mein Verlobter und sein Ex, waren vor ihrer Heirat 2 Jahre zusammen, dann entschlossen Sie sich in der Elfenbeinküste zu heiraten. Er flog vor und Sie kam etwas später nach. Dann haben sie dort geheiratet. Sie flog zurück und er mußte dort aud sein visum warten. Nach ca. 1 Jahr hat seine Ex der deutschen Botschaft un Afrika geshrieben, das sie die Ehe nicht mehr will. Ohne ihren Mann irgendetwas mitzuteilen.
Er wollte aber unbedingt wissen was los ist, darum reiste er illegal ein. Dabei stellte sicher heraus das seine Frau bereits einen anderen Afrikaner hatte..

Ich vertraue ihn, obwohl ich auch schon sehr viel Mist erlebt habe. Ich war auch schon 8 Jahre mit einem Nigerianer verheiratet und kenne daher sehr viel Leute...
Manchmal muß man auch vertrauen, auch wenns schwer fällt..., oder Menschen einem es schwer machen wollen..

Gina
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Antwort #8 - 06.04.2005 um 16:35:03
 
hallo gina, ich denke, du bist erfahren genug um zu wissen wo die probleme sind.

es kommt in eurem fall sicher ganz wesentlich darauf an, was die ex in dem schreiben an die deutsche botschaft erklärt hat. wenn darin stehen sollte, daß es eine scheinehe war, habt ihr keine großen chancen. trotzdem: viel glück -lennart-
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Antwort #9 - 06.04.2005 um 16:41:10
 
Hi Lennart,

Du hast es auf den Punkt gebracht...und genau das weiß ich eben nicht und mein Freund leider auch nicht...
Naja, muß ich eben abwarten..

Gina
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Antwort #10 - 06.04.2005 um 19:42:24
 
Hallo Ronny,

Er bekommt aber seinen Pass ....Er ist schon unterwegs...

Ich weiß einfach nicht warum das alles so kompliziert ist.
Mir raucht schon der Kopf öhm ???
Ich weiß einfach nicht mehr weiter...

Gruß Gina
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Antwort #11 - 06.04.2005 um 20:22:50
 
Code:
Ich weiß einfach nicht mehr weiter...  



Hallo Gina, erst mal warten, bis der Paß da ist.

Ist denn seine Vorehe schon geschieden ?

Grüße
Ronny
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Antwort #12 - 06.04.2005 um 20:39:48
 
Hi Ronny,
ja er ist  von seiner  Deutschen Frau von einem  deutschen Gericht  geschieden....Es war keine Scheinehe!!!
Seine Ex hat  ihn einfach  verarscht. Sie wollte einfach nur ihren Spaß... soetwas gibt es gerade oft bei älteren Frauen!!! LEIDER...

L.G.  Gina
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Antwort #13 - 06.04.2005 um 20:51:37
 
halllo gina, warum geht er -zusammen mit dir- nicht einfach zur abh und verlangt akteneinsicht, da muß ja das schreiben -oder zumindest eine kopie davon, wenn es an die botschaft gerichtet war- in der ausländerakte zu finden sein. dann habt ihr klarheit und könnt die chancen eurer bemühungen besser abschätzen .
gruß -lennart-
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Antwort #14 - 06.04.2005 um 20:56:55
 
Hi  Lennart,
danke für den Tipp...

Trotz allem ist das eigentliche Problem unsere Heirat, weil das OLG Hamburg NEIN sagt... Daumen runter

LG. Gina
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Antwort #15 - 06.04.2005 um 21:34:58
 
Zitat:
weil das OLG Hamburg NEIN sagt


Und der Grund Gina?

Ronny
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Antwort #16 - 07.04.2005 um 15:50:19
 
Hi Ronny,

wie bereits gesagt es geht um die Legaliisierung der Urkunden und um die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Gina
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Antwort #17 - 07.04.2005 um 16:52:32
 
hallo gina,

zitat: er flog vor,sie hinterher. ...

das sieht aber sehr danach aus, daß er schon mal aus deutschland abgeschoben wurde?!
warum sollte er extra zur elfenbeinküste fliegen, um dort zu heiraten und um dann auf ein visum zu warten; hätte er in deutschland viel einfacher haben können.......(da lief auch noch der botschaftsbetrieb in der elfenbeinküste reibungsloser).

hat er dir mal gesagt, warum er das so gemacht hatte?
dazu noch die fakten: illegal eingereist, vor einer woche von der deutschen geschieden, kurz vor der abschiebung und jetzt die schnelle heiratsabsicht. hab bitte verständnis dafür, wenn der standesbeamte oder das olg da die notbremse ziehen. wenn die bei so offensichtlichen fakten, die für -pardon- eine -einseitige- scheinehe sprechen, die augen davor verschließen sollten, machen sie sich u.u. wg. begünstigung einer straftat selbst strafbar.

gruß -lennart-
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Antwort #18 - 07.04.2005 um 17:05:43
 
Hi Lennart,

Er wurde noch nie abgeschoben, da er vorher illegal  hier gelebt hat. Um ein" normales" Leben führen zu können wollten er und seine EX heiraten. Ich kenne ihn schon länger und er ist jetzt mittlerweile auch schon wieder 1 1/2 Jahre hier. Die Scheidung ist jetzt so schnell verlaufen weil ich ihn einen guten Anwalt besorgt habe, damit wir heiraten und in Ruhe leben könne. Genau gesagt ist das rechtskräftige Urteil vor einem Monat gekommen.

L.G. Gina
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Antwort #19 - 07.04.2005 um 20:18:50
 
Zitat:
Legaliisierung der Urkunden


Das ist ja nur eins der Probleme, wie Du an der Liste der Problemstaaten sehen kannst, zu denen die Cote d`Ivoire gehört.


Das zweite ist die

Zitat:
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.Fettdruck von mir

was auch zwingend notwendig sein wird, wie Du hier auch nochmal nachlesen kannst.

Zitat:
rechtskräftiges Scheidungsurteil von einem deutschen Gericht


Ob das noch in der Heimat anerkannt werden muß, kann ich im Moment nicht sagen.

Grüße
Ronny




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Antwort #20 - 07.04.2005 um 21:01:51
 
Hi Ronny,
das heisst also im Klartext, wenn wir keine Befreiung des Ehefähigeitszeugnisses bekommen..., können wir nur in der Elfenbeinküste heiraten????  motz
Oder warten bis der Bürgerkrieg beendest ist??? explo
Oder ganz vergessen??? :snooz:
Da fühl ich mich ja jetzt viel besser.... sehr viel Rechte habe ich ja dann wohl nicht als Deutsche??? :stampf:

Na
ja Du kannst ja nix dafür, ist ja unsere gute deutsche Bürokratie... :nix   ....

L.G.

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Antwort #21 - 07.04.2005 um 21:26:09
 
Zitat:
ist ja unsere gute deutsche Bürokratie


Hi Gina,

ihr könntet natürlich mit dem Hinweis auf die Zustände versuchen Befreiung ohne die Überprüfung zu bekommen, rechtlich wäre das möglich. Aber ob das OLG die Entscheidung des Präsidentenersetzen wird, kann ich nicht beurteilen. Die Eheschließung wäre in Deutschland ohne die Befreiung in der Tat nicht möglich. Sorry.

Aber es ist natürlich auch etwas problematisch, aus einem Staat in dem Du die Urkunden für fast alles an jeder Ecke kaufen kannst (=Problemstaaten) irgend eine Urkunde ohne inhaltliche Prüfung zu akzeptieren.

Und wenn die Verhältnisse da so problematisch sind, dass die deutschen Botschaften geschlossen werden, ist es natürlich auch die Frage, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen überhaupt durchgesetzt werden.

Und die Standesämter sind natürlich da auch der "falsche" Ansprechpartner, denn das Verhindern einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ist IMHO nicht ihr Job, oder ?

Da ist die Politik und sonst niemand gefordert.

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #22 - 07.04.2005 um 22:22:21
 
zitat :" er wurde noch nie abgeschoben, weil er hier illegal gelebt hat"

hallo gina, wie darf man das verstehen??
gruß
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Antwort #23 - 08.04.2005 um 06:43:02
 
Was lassen Frauen alles mit sich machen? Hallo wachen Sie auf! Heiraten Sie in Ivory Coast und leben Sie dort mit Ihrem Liebsten! Sie werden dann sehen wie weit sein Interesse geht. Trotzdem alles Gute!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #24 - 09.04.2005 um 11:18:10
 
Hallo Toma,
sorry aber Du hast meine Frage glaube ich, nicht verstanden....
Allerdings hätten wir kein Problem zu Elenbeinküste zu gehen, wenn der Bürgerkrieg dort nicht wäre.....

Nichts des so trotz ich wünsch dir ein schönes Wochenende und Gottes Segen...

Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #25 - 12.04.2005 um 12:34:25
 
Zitat:
zitat :" er wurde noch nie abgeschoben, weil er hier illegal gelebt hat"

hallo gina, wie darf man das verstehen??
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Hi Lennart,

Vor seiner ersten Ehe, lebte er mit seiner 1. Frau illegal zusammen.

L.G. Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 12.04.2005 um 23:34:14
 
zitat :" er wurde noch nie abgeschoben, weil er hier illegal gelebt hat"

und Zitat : Vor seiner ersten Ehe, lebte er mit seiner 1. Frau illegal zusammen.

Und jetzt willst du , gina, ihn heiraten  Fragezeichen

Ich  :nix und verstehen !

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Djamila
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #27 - 13.04.2005 um 15:58:59
 
Djamila,
wo ist Dein Problem? 
Ich brauche keine Beratung in meiner Beziehung......
Warum sollte ich ihn Deiner Meinung nicht heiraten???????
Ich denke das kannst Du überhaupt nicht beurteilen...Du kennst weder mich, meinen Verlobten und auch unsere Freunde nicht..

Dennoch einen schönen Tag!

Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 17.04.2005 um 23:16:29
 
Hallo Gina,

ich wollte und will dich nicht beraten, das steht mir auch nicht zu. Auch nicht was deine Beziehung anbelangt; das schon gar nicht !
Ich gab lediglich zu verstehen, dass ich das alles :nix :nix :nix
Aber ich weiß, dass Heiraten mit Duldung möglich ist, wenn ....

"Vor seiner ersten Ehe, lebte er mit seiner 1. Frau illegal zusammen"

Allles Gute auf deinem/eurem Weg !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #29 - 19.04.2005 um 12:47:21
 
Hi Djamila,
was ist daran :nix

Er lebte vor einigen Jahren hier illegal, ging dann zürück zur Elfenbeinküste um dort zu heiraten. Seine Frau fuhr zurück nach Deutschland....Er wartete dort auf sein Visum(ca. 1 Jahr),seiner Frau dauerte das zu lang und hat sich einen neuen Mann gesucht und der deutschen Botschaft in Abijan mitgeteilt, das sie die Ehe nicht mehr will. Ohne es ihren Mann mitzuteilen.Er erfuhr es dort von der deutschen Botschaft und bekam deshalb kein Visum. Traurig und entäuscht riskierte er erneut eine illegale Einreise um mit seiner Frau zu reden..
Sie wollte wieder mit ihm zusammen sein, aber nur wenn er akzeptiert, das sie noch ihren anderen Freund behalten darf....(Ja, soetwas gibt es auch bei deutschen Frauen, die die Situation der Ausländer ausnutzen, nur um ihren Spaß zu haben) Er konnte und wollte es nicht . Lebte und arbeitete mit falschen Papieren, wurde erwischt, stellte Asyantrag, bekam Duldung, lies sich inzwischen scheiden(durch mein Drängen).
Ich hoffe Du hast es jetzt ein bischen besser verstanden? Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 20.04.2005 um 22:47:20
 
Danke Gina,
jetzt verstehe ich es voll und ganz.
Ich will es eben immer ganz genau wissen , auch wenn es kompliziert ist  :stampf:

:blum für Euch
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Djamila
 
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Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #31 - 26.04.2005 um 14:33:06
 
Hallo Zusammen,
ich habe mit jemanden vom OLG gesprochen, und dort haben sie mir tatsächlich Hoffnungen gemacht. Weil mein Verlobter ja 1 deutsches Scheidungsurteil hat und auch in der Botschaft in Abijan ja schon bekannt ist und seine Papiere und Fingerabdrücke vorliegen...
Also drückt mir die Daumen :paletti, das wir hier, wenn unsere Papiere beisammen sind endlich heiraten können...

L.G.
Gina
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #32 - 26.04.2005 um 20:25:37
 
Hallo Gina,
das dein Verlobter
"...auch in der Botschaft in Abijan ja schon bekannt ist und seine Papiere und Fingerabdrücke vorliegen... "
immerhin ein Vorteil  Augenrollen und viel Glück  :paletti :paletti :paletti :paletti :paletti
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Djamila
 
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Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #33 - 27.05.2005 um 12:16:43
 
Hallo Zusammen,

ich habe wieder Neuigkeiten. Und zwarf folgendes:

Mein Verlobter hat jetzt seinen Pass bekommen.Wir sind damit (und allen anderen Unterlagen) zum Standesamt marschiert. Heute bekam ich einen Anruf vom Standesamt, man sagte mir, dass er seinen Pass bei seiner ABH vorlegen muß, sonst kann die ABH seine Akte nicht zum Standesamt schicken...

Meine Frage: Wenn er jetzt am Montag zur ABH geht, was wird dort passieren? Können Sie ihn festnehmen, abschieben sofort?

Ich hab schon versucht unseren Anwalt zu kontakten, leider noch nicht erreicht...

LG.
Gina
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #34 - 29.05.2005 um 21:59:43
 
Zitat:
Meine Frage: Wenn er jetzt am Montag zur ABH geht, was wird dort passieren? Können Sie ihn festnehmen, abschieben sofort?


Hi Gina,

ausreisepflichtige Ausländer (nach abgeschlossenem Asylverahren) müssen ausreisen.
Wenn ein Pas vorliegt wird die Ausreise zwangsweise durchgesetzt werden.
Sein illegaler Aufenthalt vor dem Asylverfahren könnte eine Festnahme jetzt nach sich ziehen, da ein untertauchen vermieden werden will.
Sollte allerdings die eheschließung unmittelbar bevorstehen, son könnte bis zur Eheschließung weiter geduldet werden.

Frag doch einfach bei der ABH nach, ob die das mittragen wollen .

Tschö
Bruno
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