lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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hallo, gina, du schreibst , er wäre gerade rechtskräftig von einer deutschen frau geschieden und soll jetzt abgeschoben werden. wenn er die erforderliche zeit des ehelichen zusammenlebens erreicht hätte, hätte er jetzt einen eigenen aufenthaltstitel. ist dir -pardon- schon einmal der gedanke gekommen, eine heirat mit dir könnte vielleicht von seiner seite aus nur ein mittel zum zweck sein, nämlich um seinen weiteren aufenthalt hier zu sichern. ich würde mal bei der zuständigen ausländerbehörde allein vorsprechen und deine eheschließungsabsicht schildern (ist ja nichts verbotenes). wenn nämlich auch schon die erste frau für aufenthaltszwecke mißbraucht worden ist, und dies oder aber eine verabredete scheinehe der grund f.d. auflösung der ehe war, wird man dir dort sicherlich hinweise geben können, die es -auch unter beachtung des datenschutzes- dir ermöglichen, nicht etwa in eine falle zu tappen.
bitte: dies ist nur ein gutgemeinter rat; ich habe zu viele solche fälle gesehen....
rechtlich habt ihr sicher noch viel mehr probleme: es ist nämlich zu prüfen, ob der mann nach seinem heimatrecht von elfenbeinküste überhaupt ehefähig ist; ich kenne jetzt nicht das materielle eherecht von dort, ich kann dir nur pauschal sagen, daß es viele staaten gibt, die eine scheidung ihrer staatsangehörigen im ausland erst einmal nur dann akzeptieren, wenn ein behördliches oder gerichtliches anerkennungsverfahren im heimatland durchlaufen wird. ansonsten sind diese menschen nämlich in ihrem heimatstaat noch verheiratet!!
das mit dem fehlenden paß ist so eine sache: es gibt auch staaten, da sind keine zu bekommen. seine identität dürfte aber hinlänglich nachgewiesen sein, da er ja (in deutschland? oder wo? ) kürzlich eine ehe geschlossen hatte. aber wenn er einen kriegt: um so besser.
ansonsten: ich bin der auffassung, daß man jeden ausländer/in heiraten kann, den man liebt; hat er/sie aber keinen gesicherten aufenthalt hier, bleibt immer noch der bittere beigeschmack im hinterkopf, ob man nicht nur "gebraucht" worden ist wg. aufenthalt.
wenn euer standesbeamter die ausländerakte beizieht (geschieht in solchen fällen häufig) und die vorehe durchleuchtet und schon da anhaltspunkte für eine scheinehe dokumentiert sind, wäre er verpflichtet, jede amtshandlung in zusammenhang mit der anmeldung der eheschließung zwischen euch beiden abzulehnen §§ 1310,1314 (2) BGB.
der ruch der scheinehe ist natürlich in eurem fall nicht von der hand zu weisen: drohende ausweisung und lediglich duldung. die duldung besagt nämlich, daß er keine berechtigung hat, in deutschland zu sein und daß die abschiebung das ziel des verfahrens sein muß.
wenn du mehr informationen geben würdest, könnte man den fall besser beurteilen. gruß -lennart-
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