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Heiraten mit Duldung unmöglich?? (Gelesen: 14.433 mal)
Gina
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04.04.2005 um 11:50:37
 
Hallo alle Zusammen,
also ich bin Deutsche und verlobt mit jemanden von der Elfenbeinküste.
Jetzt das Problem: Wir möchten sehr gern in Deutschland heiraten, aber das Standesamt in Hamburg sagt, es ist zur Zeit nicht möglich da die Deutsche Botschaft in der Elfenbeinküste die Urkunden nicht legaliesieren.Es ist auch keine Besserung der Situatin in Aussicht, im Gegenteil es werden dort wahrscheinlich die letzten 4 von 11 Botschaften auch noch geschlossen. Tja, was soll ich sagen, die Situation für uns sieht nicht gut aus, und zu guter letzt wollen Sie ihn auch noch zur Elfenbeinküste zurückschicken.
Hat jemand irgendeine Idee wie wir es doch noch schaffen hier zu heiraten?

Liebe Grüße
Gina
Gena
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ronny
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 15:32:24
 
Hallo Gina,

welche Urkunden und sonstige Nachwweise liegen denn überhaupt vor?

Hat Dein Gutster einen gültigen Paßß?
Und wo ist der jetzt?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Gina
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Antwort #2 - 05.04.2005 um 10:53:56
 
Hi Ronny,

danke der Nachfrage,

es liegen alle benötigten Urkunden,( aber nicht das Ehefähigkeitszeugnis,da es soetwas dort nicht gibt) vor. Außerdem ist er letzten Monat frisch von einer deutschen Frau geschieden.Es liegt somit also auch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil von einem deutschen Gericht vor.

Er ist in einer Asyunterkunft . Darf mich aber regelmäßig besuchen kommen.

L.G. Gina
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ronny
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Antwort #3 - 05.04.2005 um 11:57:04
 
Zitat:
Hat Dein Gutster einen gültigen Paß?


Hallo Gina,

die entscheidende Frage hast Du nicht beantwortet.

Ohne Paß kein Spaß (frei zitiert nach Blaise  Zwinkernd )


Zitat:
aber nicht das Ehefähigkeitszeugnis,da es soetwas dort nicht gibt


Dann lies mal oben in den FAQ zur Befreiung vom EFZ was noch alles benötigt wird.

Grüße
Ronny
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Gina
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Antwort #4 - 05.04.2005 um 14:34:37
 
Hi Ronny,
er hat seinen Paß noch nicht...Kommt aber hoffentlich bald...

Gina
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ronny
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Antwort #5 - 05.04.2005 um 15:02:28
 
Zitat:
er hat seinen Paß noch nicht


Hi Gina,

dann fürchte ich, dass aus der Eheschließung erstmal nix wird. Das "Blaise-Zitat" dürfte so in etwa das ausdrücken, was rechtlich für die Eheschließung gilt.

Der nichtdeutsche Verlobte muß für die Eheschließung einen gültigen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit und vor allem seiner Identität führen.

Ohne den Pass besteht ein nicht gesetzlich festgeschriebenes Ehehindernis.

Ich weiß jetzt nicht wie das in HH gehandhabt wird, in HE würdest Du noch nicht mal einen Termin zur Abgabe der Eheschließungsunterlagen erhalten, ohne dass ein gültiger Pass vorliegt oder eine von der ABH beglaubigte Kopie des dort hinterlegten Passes.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 05.04.2005 um 21:57:52
 
hallo, gina, du schreibst , er wäre gerade rechtskräftig von einer deutschen frau geschieden und soll jetzt abgeschoben werden.
wenn er die erforderliche zeit des ehelichen zusammenlebens erreicht hätte, hätte er jetzt einen eigenen aufenthaltstitel.
ist dir -pardon- schon einmal der gedanke gekommen, eine heirat mit dir könnte vielleicht von seiner seite aus nur ein mittel zum zweck sein, nämlich um seinen weiteren aufenthalt hier zu sichern.
ich würde mal bei der zuständigen ausländerbehörde allein vorsprechen und deine eheschließungsabsicht schildern (ist ja nichts verbotenes). wenn nämlich auch schon die erste frau für aufenthaltszwecke mißbraucht worden ist, und dies oder aber eine verabredete scheinehe der grund f.d. auflösung der ehe war, wird man dir dort sicherlich hinweise geben können, die es -auch unter beachtung des datenschutzes- dir ermöglichen, nicht etwa in eine falle zu tappen.

bitte: dies ist nur ein gutgemeinter rat; ich habe zu viele solche fälle gesehen....

rechtlich habt ihr sicher noch viel mehr probleme: es ist nämlich zu prüfen, ob der mann nach seinem heimatrecht von elfenbeinküste überhaupt ehefähig ist; ich kenne jetzt nicht das materielle eherecht von dort, ich kann dir nur pauschal sagen, daß es viele staaten gibt, die eine scheidung ihrer staatsangehörigen im ausland erst einmal nur dann akzeptieren, wenn ein behördliches oder gerichtliches anerkennungsverfahren im heimatland durchlaufen wird. ansonsten sind diese menschen nämlich in ihrem heimatstaat noch verheiratet!!

das mit dem fehlenden paß ist so eine sache: es gibt auch staaten, da sind keine zu bekommen. seine identität dürfte aber hinlänglich nachgewiesen sein, da er ja (in deutschland? oder wo? ) kürzlich eine ehe geschlossen hatte. aber wenn er einen kriegt: um so besser.

ansonsten: ich bin der auffassung, daß man jeden ausländer/in heiraten kann, den man liebt; hat er/sie aber keinen gesicherten aufenthalt hier, bleibt immer noch der bittere beigeschmack im hinterkopf, ob man nicht nur "gebraucht" worden ist wg. aufenthalt.

wenn euer standesbeamter die ausländerakte beizieht (geschieht in solchen fällen häufig) und die vorehe durchleuchtet und schon da anhaltspunkte für eine scheinehe dokumentiert sind, wäre er verpflichtet, jede amtshandlung in zusammenhang mit der anmeldung der eheschließung zwischen euch beiden abzulehnen §§ 1310,1314 (2) BGB.

der ruch der scheinehe ist natürlich in eurem fall nicht von der hand zu weisen: drohende ausweisung und lediglich duldung. die duldung besagt nämlich, daß er keine berechtigung hat, in deutschland zu sein und daß die abschiebung das ziel des verfahrens sein muß.

wenn du mehr informationen geben würdest, könnte man den fall besser beurteilen.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.04.2005 um 16:13:55
 
Hallo Lennart,

erstmal Danke für Deine Anteilnahme.

Ich bin mir ziemlich sicher, das es sich um keine Scheinehe handelte, da ich die Ex- Frau kenne. Mein Verlobter und sein Ex, waren vor ihrer Heirat 2 Jahre zusammen, dann entschlossen Sie sich in der Elfenbeinküste zu heiraten. Er flog vor und Sie kam etwas später nach. Dann haben sie dort geheiratet. Sie flog zurück und er mußte dort aud sein visum warten. Nach ca. 1 Jahr hat seine Ex der deutschen Botschaft un Afrika geshrieben, das sie die Ehe nicht mehr will. Ohne ihren Mann irgendetwas mitzuteilen.
Er wollte aber unbedingt wissen was los ist, darum reiste er illegal ein. Dabei stellte sicher heraus das seine Frau bereits einen anderen Afrikaner hatte..

Ich vertraue ihn, obwohl ich auch schon sehr viel Mist erlebt habe. Ich war auch schon 8 Jahre mit einem Nigerianer verheiratet und kenne daher sehr viel Leute...
Manchmal muß man auch vertrauen, auch wenns schwer fällt..., oder Menschen einem es schwer machen wollen..

Gina
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Antwort #8 - 06.04.2005 um 16:35:03
 
hallo gina, ich denke, du bist erfahren genug um zu wissen wo die probleme sind.

es kommt in eurem fall sicher ganz wesentlich darauf an, was die ex in dem schreiben an die deutsche botschaft erklärt hat. wenn darin stehen sollte, daß es eine scheinehe war, habt ihr keine großen chancen. trotzdem: viel glück -lennart-
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lennart
 
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Antwort #9 - 06.04.2005 um 16:41:10
 
Hi Lennart,

Du hast es auf den Punkt gebracht...und genau das weiß ich eben nicht und mein Freund leider auch nicht...
Naja, muß ich eben abwarten..

Gina
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Antwort #10 - 06.04.2005 um 19:42:24
 
Hallo Ronny,

Er bekommt aber seinen Pass ....Er ist schon unterwegs...

Ich weiß einfach nicht warum das alles so kompliziert ist.
Mir raucht schon der Kopf öhm ???
Ich weiß einfach nicht mehr weiter...

Gruß Gina
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Antwort #11 - 06.04.2005 um 20:22:50
 
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Hallo Gina, erst mal warten, bis der Paß da ist.

Ist denn seine Vorehe schon geschieden ?

Grüße
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Antwort #12 - 06.04.2005 um 20:39:48
 
Hi Ronny,
ja er ist  von seiner  Deutschen Frau von einem  deutschen Gericht  geschieden....Es war keine Scheinehe!!!
Seine Ex hat  ihn einfach  verarscht. Sie wollte einfach nur ihren Spaß... soetwas gibt es gerade oft bei älteren Frauen!!! LEIDER...

L.G.  Gina
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Antwort #13 - 06.04.2005 um 20:51:37
 
halllo gina, warum geht er -zusammen mit dir- nicht einfach zur abh und verlangt akteneinsicht, da muß ja das schreiben -oder zumindest eine kopie davon, wenn es an die botschaft gerichtet war- in der ausländerakte zu finden sein. dann habt ihr klarheit und könnt die chancen eurer bemühungen besser abschätzen .
gruß -lennart-
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Antwort #14 - 06.04.2005 um 20:56:55
 
Hi  Lennart,
danke für den Tipp...

Trotz allem ist das eigentliche Problem unsere Heirat, weil das OLG Hamburg NEIN sagt... Daumen runter

LG. Gina
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