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Heiraten mit Duldung unmöglich?? (Gelesen: 14.431 mal)
Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #30 - 20.04.2005 um 22:47:20
 
Danke Gina,
jetzt verstehe ich es voll und ganz.
Ich will es eben immer ganz genau wissen , auch wenn es kompliziert ist  :stampf:

:blum für Euch
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Djamila
 
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Gina
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I trust in God


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #31 - 26.04.2005 um 14:33:06
 
Hallo Zusammen,
ich habe mit jemanden vom OLG gesprochen, und dort haben sie mir tatsächlich Hoffnungen gemacht. Weil mein Verlobter ja 1 deutsches Scheidungsurteil hat und auch in der Botschaft in Abijan ja schon bekannt ist und seine Papiere und Fingerabdrücke vorliegen...
Also drückt mir die Daumen :paletti, das wir hier, wenn unsere Papiere beisammen sind endlich heiraten können...

L.G.
Gina
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #32 - 26.04.2005 um 20:25:37
 
Hallo Gina,
das dein Verlobter
"...auch in der Botschaft in Abijan ja schon bekannt ist und seine Papiere und Fingerabdrücke vorliegen... "
immerhin ein Vorteil  Augenrollen und viel Glück  :paletti :paletti :paletti :paletti :paletti
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Djamila
 
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Gina
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I trust in God


Beiträge: 46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten mit Duldung unmöglich??
Antwort #33 - 27.05.2005 um 12:16:43
 
Hallo Zusammen,

ich habe wieder Neuigkeiten. Und zwarf folgendes:

Mein Verlobter hat jetzt seinen Pass bekommen.Wir sind damit (und allen anderen Unterlagen) zum Standesamt marschiert. Heute bekam ich einen Anruf vom Standesamt, man sagte mir, dass er seinen Pass bei seiner ABH vorlegen muß, sonst kann die ABH seine Akte nicht zum Standesamt schicken...

Meine Frage: Wenn er jetzt am Montag zur ABH geht, was wird dort passieren? Können Sie ihn festnehmen, abschieben sofort?

Ich hab schon versucht unseren Anwalt zu kontakten, leider noch nicht erreicht...

LG.
Gina
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 29.05.2005 um 21:59:43
 
Zitat:
Meine Frage: Wenn er jetzt am Montag zur ABH geht, was wird dort passieren? Können Sie ihn festnehmen, abschieben sofort?


Hi Gina,

ausreisepflichtige Ausländer (nach abgeschlossenem Asylverahren) müssen ausreisen.
Wenn ein Pas vorliegt wird die Ausreise zwangsweise durchgesetzt werden.
Sein illegaler Aufenthalt vor dem Asylverfahren könnte eine Festnahme jetzt nach sich ziehen, da ein untertauchen vermieden werden will.
Sollte allerdings die eheschließung unmittelbar bevorstehen, son könnte bis zur Eheschließung weiter geduldet werden.

Frag doch einfach bei der ABH nach, ob die das mittragen wollen .

Tschö
Bruno
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