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Fragen zur Eheanmeldung (Gelesen: 1.546 mal)
Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.04.2005 um 18:06:57
 
diese Frage ist doch hoffentlich ein Leckerbissen fuer alle "Personenstandsrechtler", gell Ronny  disco

Unser Standesbeamter erlaubt, dass ich allein die Ehe anmelden darf. Zusammen mit meiner Suessen, musste ich in Russland zwei Dokumente ausfuellen, die meiner Meinung nach das selbe beinhalten. Einerseits eine Beitrittserklaerung und andererseits eine Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschliessung.

Auf diesem neunseitigen Formular ist eine Frage drauf, die ich nicht 100% verstehe.

Unter die Angabe der Eltern steht:

[ ]Ich wurde nicht als Kind angenommen  
[ ]Ich wurde als Kind angenommen ->leibliche Eltern etc.

Ist "angenommen" eine Art Apodtion. Vom Gefuehl her wurde ich Antwort 1 ankreuzen, aber das klingt so als haette man im Kreißsaal gleich vor Schreck gesagt: Nee die will ich nicht   :rofl2 Oder kreuzt man hier nichts an ?

Und noch was

Die möchten das Vermögen meiner Verlobten wissen. Sie besitzt kein Barvermoegen und hat nur ein geringes Einkommen. Allerdings gehoert ihr seit Gebut an die Haelfe der Elternwohnung. Leider steht das auch auf der Meldebescheingung. Was versteht man genau unter Vermoegen ? Welche Konsequenzen hat das fur den Antrag beim Kammergericht / OLG. Wird es dadurch sehr teuer ?
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 03.04.2005 um 21:46:02
 
hallo christianp, du hast einen netten standesbeamten. allerdings kenne ich keinen 9seitigen vordruck f.d. beitrittserklärung - naja, vielleicht hat er sich selbst einen gebastelt.
das problem bei diesen vordrucken ist meist nur, daß sie in deutsch abgefaßt sind und diejenigen, die nicht persönlich zur anmeldung der eheschließung erscheinen können, meist nicht deutsch lesen oder auch nicht sprechen können. dadurch wird diese verfahrensweise etwas zweifelhaft; wenn deine verlobte allerdings gut deutsch kann, geht das o.k.
ich hofffe für euch sehr, daß die mitarbeiter des oberlandesgerichts/kammergerichts da mitspielen...
übrigens verlangen manche oberlandesgerichte auch, daß in der beitrittserklärung drinsteht, daß der bei der anmeldung nicht anwesende verlobte den anderen bevollmächtigt, für ihn den antrag auf befreiung v.d. beibringung eines ehefähigkeitszeugnisses zu stellen (das kann man ja auch handschriftlich über der zeile f.d. unterschrift in den vordruck einarbeiten.
das andere: annahme als kind ist der jur. richtige ausdruck für adoption.
ich wünsche euch viel erfolg -lennart-
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lennart
 
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Christian
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Antwort #2 - 06.04.2005 um 14:35:43
 
kann noch mal einer bezüglich des Vermögens raufschauen ?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.04.2005 um 15:01:08
 
Zitat:
Vermögens


Hallo Christian,

sorry war die letzten Tage nicht sehr aufnahmefähig, hab das Ganze übersehen gehabt.

Soweit ich weiß werden 10.-- bis 300.-- Euro erhoben, da dürfte die Vermögensgeschichte kein Problem sein. Zwinkernd

Zitat:
Ist "angenommen" eine Art Apodtion.


Ja das ist genau richtig. Die Frage dient dazu das Eheverbot der Verwandtschaft zu überprüfen. Zwinkernd

Grüße
Ronny


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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