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Einbürgerungsfrage (Ungarn) (Gelesen: 1.357 mal)
Mario1
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsfrage (Ungarn)
03.04.2005 um 09:52:01
 
Hallo Leute!

Ein Bekannter gab mir Eure Adresse. Hilferufend wenden wir uns nun einmal auf diesem Weg an unbekannte Personen. Vielleicht gibt es ja noch Leute, die gerne und korrekt Auskunft geben können.

Unser Problem ist Folgendes. Meine Freundin ist Ungarin und hat vor mehr als 5 Monaten beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag auf Einbürgerung nach dem Bundesvertreibengesetz abgegeben. Sämtlich Nachweise über ihre Abstammung (Deutsch) und andere Nachweise zur familiären Beibehaltung des deutschen Kulturgutes wurden beigefügt.

Ihr wurde dann vor zirka 4 Monaten mitgeteilt, dass die Dokumente eingegangen wären.
Sie müsse nun abwarten, bis sie zu einem Deutschtest eingeladen wird. Da sie laut der Auskunft des Bundesverwaltungsamtes ihren Wohnsitz in ihrem Geburtsland (Ungarn) haben muss, werde dieser Sprachtest in der Auslandsvertretung stattfinden.
Bislang erhielt sie noch keinen Termin. Meine Freundin hat sich deshalb persönlich mit der Deutschen Botschaft in Budapest in Verbindung gesetzt. Von dort erhielt sie die Auskunft, dass sollche Sprachtests erst nach acht bis neun Monaten nach Antragsabgabe vorgenommen werden.

Obwohl Ungarn seit dem 01.05.2004 Mitglied der EU ist und bezüglich des Aufenthaltes Freizügigkeit besteht, hat sie ihren Wohnsitz immer noch in Ungarn, da wir dass laufende Antragsverfahren nicht gefährden wollen.

Natürlich ist es ihr Bestreben ihre Existenz dort aufzubauen wo bereits ihre Vorfahren gelebt haben.  Als glücklicher Umstand kommt hinzu, dass wir uns kennen gelernt haben.

Natürlich kommt auch die Frage auf, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Soweit uns bekannt ist, bekommt sie als Ungarin aller Voraussicht nach die nächsten viereinhalb Jahre keine Arbeitserlaubnis. Ein wesentlicher Grund dafür, dass sie sich für den Weg der Einbürgerung entschieden hat ist eben auch schnellstmöglich auf legalem Wege einer Arbeit nachzugehen um eine Existenz aufbauen zu können.

Wie wir aber feststellen müssen ist dieser Weg sehr sehr steinig.

Nun die Frage.

Kann uns irgendjemand Tipps und Ratschläge geben wie das Verfahren beschleunigt werden kann oder welche Möglichkeiten es gibt ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsgenehmigung zu erhalten bis es zu einer Entscheidung der Einbürgerung komm?


Mit bestem Dank


Mario und Szabina

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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 10:37:45
 
Zitat:
... einen Antrag auf Einbürgerung nach dem Bundesvertreibengesetz ...


Hallo Mario!

Das Bundesvertriebenengesetz enthält keine Einbürgerungsvorschriften, folglich kann danach auch kein Einbürgerungsantrag gestellt werden.
Vermutlich handelt es sich um einen Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler.

Zitat:
Kann uns irgendjemand Tipps und Ratschläge geben wie das Verfahren beschleunigt werden kann

Allenfalls den Tipp, angeforderte Unterlagen unverzüglich einzureichen.

Zitat:
welche Möglichkeiten es gibt ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsgenehmigung zu erhalten

Diese Frage stellst du am besten nochmal in der Rubrik "EU- und Schengenrecht".
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