Hallo, liebe Forumsbesucher!
Ein Bekannter möchte sich einbürgern lassen; er ist Bosnier und möchte, um drohende erbrechtliche Nachteile zu vermeiden, seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Er beruft sich hierbei auf § 12
StAG, der auch bei drohenden wirtschaftlichen Nachteilen die Hinnahme der Mehrstaatigkeit zuläßt. Als beachtlich ist ein Vermögensnachteil von über 10225,84 € in den VerwVorschriften genannt. Sämtliches Grundvermögen gehört seiner Mutter im alleinigen Eigentum. Er hat noch zwei Geschwister. Der Wert -allein der landwirtschaftlichen Flächen- wurde gutachterlich auf 46.522,45 € festgestellt. Hinzu kommt noch ein Wohngrundstück mit einem Wert von rund 30.000 € .
Die Eltern haben ihm bescheinigt, daß er testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt sei.
Die gesetzliche Erbfolge in BiH ist bezüglich der aktuellen Rechtslage im Gesamtwerk "Ferid, internationales Erbrecht" leider nicht enthalten.
Meine Fragen (aller guten Dinge sind drei):
1)Wer hat Rechtsquellen zur Hand, die mir weiterhelfen können oder weiß, wo welche verfügbar sind?
2)Wurde bisher von den Einbürgerungsbehörden die gesetzliche Erbaufteilung oder auch eine gewillkürte Erbaufteilung berücksichtigt?
3) Wer kann über positiv oder negativ ausgegangene Verfahren, insbesondere bei BiH berichten?
Ich danke jetzt schon allen, die mir helfen können. -lennart-