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Einbürgerung: Wo am Besten? (Gelesen: 3.448 mal)
IT
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31.03.2005 um 09:35:32
 
Beruflich habe ich zurzeit die Wahl zwischen 2 Projekte, eins in NRW ( westlich von Köln) und eins in Saarland ( bei Saarbrücken.
Da ich beabsichtige diese Möglichkeit auszunutzen und dann die Staatsangehörigkeit nach
§10 ( Anspruchseinbürgerung) zu beantragen. ( Bin gerade in Bayern und u.a. die ABW-Zeiten werden nicht angerechnet etc..) .

Bin GC-ler, seit ende 2001 und davor 7 Jahre (Student ABW) ununterbrochen in D.

Meine frage ist: in welcher dieser 2 Bundesländer kann ich die Anspruchseinbürgerung
beantragen? Bzw. wo habe ich bessere Chancen und schnellere Bearbeitung?
Stimmt dass ich dann lieber in einem kleinen Landkreis gehe und die Großstädte vermeiden soll ( es geht dann schneller)

Danke für die baldigen Antworten.
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Ralf
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Antwort #1 - 31.03.2005 um 10:13:46
 
Hallo!

Zuständig ist die Behörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
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Jafra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.03.2005 um 10:52:58
 
mittlerweile aus meiner Erfahrung bekenne ich, dass es ein Fehler ist, sein Wohnort davon abhängig macht. Es reicht dort zu wohnen, wo ein Antrag möglich ist. Denn eine klare Antwort gibt auf deine Frage eher nicht.
Lebe dein Leben ganz normal und wohl. Rechne immer, dass das Einbürgerungsverfahren lange dauern kann. Ich glaube das wird absichtlich gemacht, auch aufs Land!
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ronny
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Antwort #3 - 31.03.2005 um 11:01:16
 
Zitat:
Ich glaube das wird absichtlich gemacht,


Hi Jafra,

wir haben zwar Glaubensfreiheit, aber das glaube ich wohl eher nicht.

Wenn gesetzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erst geprüft werden müssen und ggf. zweifelhaft sind, dann dauert es halt länger.

Und der 11.09. hat zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Prüfungsaufwand geführt.

Einhergehend mit einem massiven Personalabbau gerade im öffentlichen Dienst sind die längeren Bearbeitungszeiten vorprogrammiert gewesen. Dankesschreiben bitte an Schrödi-Köpf und Co und an die Landesfürsten, ob sie nun Stoibern, Kochen oder Teufeln.

Am wenigsten können die Sachbearbeiter vor Ort daran ändern.

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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IT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.03.2005 um 11:02:52
 
Ich glaube , habe mich undeutlich ausgedruckt.
Als Mitarbeiter einer Dienstleister Fa.  muss man oft den Wohnort wechseln um bei Kunde
direkt zu sein.
Da es um die selbe Aufgabe handelt habe ich den diese Wahl und ich kann freiwillig entscheiden wo.
Anders gefragt: in welchen Bundeland werden meine ABW-zeiten angerechnet bei §10?
habe dazu hier vieles gelesen und anscheinend ist es in NRW der Falll aber wollte sicher
sein.
Nicht zu vergessen: die Firmen- und IT-fachkraftbindung habe ich auf dem Pass noch.
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ronny
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Antwort #5 - 31.03.2005 um 11:18:52
 
Zitat:
anscheinend ist es in NRW der Falll aber wollte sicher sein.


Das kannst Du eben nicht sein, weil u.a. das noch nichtabschließend geregelt ist und btw in NRW bald gewählt wird.

Ronny
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Antwort #6 - 31.03.2005 um 11:26:06
 
Zitat:
und btw in NRW bald gewählt wird.


... was für sich genommen noch nichts heißt. Auch in Niedersachsen hat es bekanntlich einen Regierungswechsel gegeben, an der Praxis, dass die früheren Bewilligungszeiten angerechnet werden, hat sich hioer zumindest bis jetzt aber nichts geändert.

IT schrieb:
Zitat:
muss man oft den Wohnort wechseln

Bei einem Umzug in den Bereich einer anderen Behörde wechselt auch die Zuständigkeit, das heißt, die Unterlagen werden dann an die neu zuständige Behörde weitergeleitet. Verzögerungen im Bearbeitungsablauf sind dabei leider unvermeidlich.
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IT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.03.2005 um 11:37:02
 
Dass es bis zu 8 Wochen dauert bis meine Akte bei der neuen zuständigen Behörde ist,
ist mir schon bekannt.
Wenn ich euch jetzt richtig verstehe, ist es auch Landkreis In NRW ,auch Mitarbeiter, abhängig, ob die ABW-Zeiten angerechnet werden. stimmt es ??
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Ralf
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Antwort #8 - 31.03.2005 um 11:43:47
 
Zitat:
Wenn ich euch jetzt richtig verstehe, ist es auch Landkreis In NRW ,auch Mitarbeiter, abhängig, ob die ABW-Zeiten angerechnet werden. stimmt es ??


Das kann nicht bestätigt werden. Solche Fragen werden landeseinheitlich geregelt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.03.2005 um 12:35:34
 
Am Ralf
Sorry wenn ich aufdringlich wirke jetzt
aber wenn es ist dann :
Welche Regelung gilt dann In NRW bzw. Saarland?
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Ralf
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Antwort #10 - 31.03.2005 um 12:43:07
 
In NRW werden diese Zeiten meines Wissens angerechnet, für das Saarland habe ich keine Informationen. Evtl. meldet sich ja hier noch jemand aus diesen Ländern zu Wort.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 31.03.2005 um 13:01:48
 
Danke für die wahrscheinlich gute Nachricht :roll
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