Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater? (Gelesen: 5.741 mal)
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
29.03.2005 um 15:05:02
 
Hallo zusammen,

kennt jemand die algerischen gesetzlichen Grundlagen, aus denen hervorgehen könnte, ob eine Deutsche bei der standesamtlichen Heirat mit einem Algerier in Algerien tatsächlich
- einen Tuteur matrimonial (Ehevormund, Vertreter)
- eine schriftliche Erlaubnis ihres (deutschen!) Vaters
benötigt und in wiefern diese Vorschriften abbedungen werden können??

Hat evtl. schon mal jemand diesbezüglich eigene Erfahrungen gemacht?

Auf der Seite der deutschen Botschaft steht hier zu lesen, dass die Erlaubnis nur für algerische Frauen nötig ist. Das dachte ich mir bisher auch so Zwinkernd
Die zuständigen algerischen Beamten vor Ort schienen diesen Fall noch nie gehabt zu haben und waren auf dem Standpunkt, dass die Erlaubnis bzw. der Tuteur matrimonial in jedem Fall erforderlich wäre, es kam sogar die Meinung, es müsste auch ein tatsächlicher Familienangehöriger sein, der da in persona vor ihnen steht.
In www.lexalgeria.dz kann man zwar Absätze zum Tuteur matrimoniale finden aber nichts zum Sonderfall ausländische Frau oder Sonderfälle, in denen die Erlaubnis nicht vorgelegt werden kann oder kein Tuteur vorhanden ist.

Herzlichen Dank im voraus

Angie  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
anne
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #1 - 29.03.2005 um 21:19:17
 
Die deutsche Botschaft hat - vermutlich halb - recht. Es ist Vorschrift für muslimische Frauen. Versuche, die algerische Behörde darauf hin zu weisen, dass du keine Muslima bist - solltest du konvertiert sein, braucht es nicht deinen Vater, der ja nicht Moslem ist, sondern i.d. R. einen zuständigen Beamten - muss einen geben, der für Frauen, die keinen Vater oder sonstigen Verwandten haben, diesen ersetzt.
Das ist jetzt zwar nicht direkt nach algerischem Recht, aber vielleicht hilft hier eine passende Erklärung und gut zureden.
Gruß
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lennart
Junior Top-Member
**
Offline


schnell ran - schnell
weg


Beiträge: 239
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #2 - 29.03.2005 um 22:52:36
 
hallo angiesaar,
die auskunft der deutschen botschaft ist schon optimal: die koll. dort sind mit den personenstands- und familienrechtlichen vorschriften des staates vertraut.
rechtlich sieht es so aus: gemäß art . 13 (1) unseres EGBGB (internationalen privatrechts) bestimmen sich die voraussetzungen für eine eheschließung immer nach dem recht des staates, dem eine heiratswillige person angehört. d.h. du bist deutsche-also mußt du ins bgb gucken, was erfüllt sein muß, wenn du heiraten willst(volljährig, nicht geisteskrank und nicht in gerader linie verwandt mit dem anderen partner). dein verlobter (vermutlich algerier) muß in die algerischen sachrechtsvorschriften schauen, dazu auch noch in das shariaa - recht (mindestalter, verwandtschaft, milchverwandtschaft,religionsverschiedenheit).
als algerischer mann kann er problemlos- mit voller anerkennung der eheschließung- eine frau heiraten, die entweder nachgewiesenermaßen christin oder jüdin ist, andere religionen wären einseitiges ehehindernis. d.h. wenn du die voraussetzung erfüllst, brauchst du nicht konvertieren.
das war ein abriß aus dem deutschen internationalen privatrecht.
das kann allerdings nur dann funktionieren, wenn das algerische internationale privatrecht die verweisung (art. 4 EGBGB) unseres art. 13 (1) EGBGB auf die maßgeblichen heimatrechte annimmt, d.h., daß auch dort für eine deutsche verlobte die ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem recht geprüft wird.
DEM IST ZU FOLGEN - sonst würde unsere botschaft nicht eine -dir vorliegende- verbindliche rechtsauskunft erteilen.
dein einziges problem besteht in der unkenntnis des standesamtes vor ort. gangbare wege aus dieser situation wären m.e. entweder -wenn es die dortigen zuständigkeitsregelungen erlauben- ein größeres d.h. kompetenteres standesamt zu wählen oder aber die übergeordnete behörde des von euch bereits kontaktierten standesamtes zu bitten, den koll. vor ort die rechtslage zu verdeutlichen.
ach ja: bittte darauf achten, daß im vertraglichen teil der dortigen eheschließung eine morgengabe (maár)  vereinbart wird,dieser geldbetrag ist nach dortigem recht das einzige, was eine geschiedene/verstoßene frau von ihrem algerischen mann als scheidungsfolge erhalten kann. beim vertragsschluß müssen 2 adoule anwesend sein.

(ich schreibe das mit den adoulen nur, weil nur die genaue beachtung der ortsform (art.. 11 EGBGB) auch die anerkennung der eheschließung in deutschland ermöglicht.

viel erfolg  -lennart-
Zum Seitenanfang
  

lennart
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #3 - 29.03.2005 um 23:44:50
 
Zitat:
DEM IST ZU FOLGEN - sonst würde unsere botschaft nicht eine -dir vorliegende- verbindliche rechtsauskunft erteilen.

Ich wage zu bezweifeln, daß eine Info auf der website einer Deutschen Auslandsvertretung eine verbindliche Rechtsauskunft darstellt.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #4 - 30.03.2005 um 01:09:51
 
Zitat:
Ich wage zu bezweifeln, daß eine Info auf der website einer Deutschen Auslandsvertretung eine verbindliche Rechtsauskunft darstellt.


Na ja Abu,

aus Sicht unseres Rechts schon. Aber was natürlich keine Verbindlichkeit für die algerischen Standesbeamten bedeutet.

Im Zweifel ließe ich mich da auch nicht von der Deutschen Botschaft leiten, sondern wie Lennart vorschlug bei einem größeren Standesamt nachfragen.

Und um ganz sicher zu gehen, sollte der Daddy halt doch mit zur Hochzeit eingeladen werden und als "Brautführer" auftreten, jedenfalls besser als auf eine Eheschließung zu verzichten, die algerischen Eheschließungsbeamten haben halt das sagen, auch wenn unser Art. 13 EGBGB was anderes sagt.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Nitsrek
Ex-Mitglied
**




Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #5 - 30.03.2005 um 15:57:36
 
Hallo Angie,

ich habe selbst am 28.02. in Algerien geheiratet. Und genau das was Du wissen willst, ist uns beinahe zum Verhängnis geworden...

Also bei mir ist es so, dass mein Vater leider schon verstorben ist..und somit ja auch nicht zustimmen konnte. Ich hatte eine Sterbeurkunde meines Vaters dabei. ABER:
Der Präsident des Amtsgerichtes, zu dem wir vom Standesamt geschickt wurden, sagte, dass ich halt einen anderen "Zeugen" bringen sollte, der bestätigt, dass ich´heiraten "darf". ... und bis der Präsident diesen Zeugen anerkennt, dauert so ca. 2 Monate Schockiert/Erstauntm.... Das war ein Tag bevor wir heiraten wollten. Die Angestellten des Standesamtes hatten ehrlich gesagt keinen Plan, und hatten uns schon einen Termin gegeben. Mein Mann hat sich dann einfach in einer anderen Stadt angemeldet....der Präsident des dortigen Amtsgerichtes konnte sogar SOFORT den Zeugen anerkennen (wahrscheinlich nur weil wir seinen Sekretär kannten)....und als wir dann dort auf dem Standesamt waren...lachte der Standesbeante und sagte, dass ich das doch nicht brauche, weil ich Ausländerin und keine Muslimin bin  Smiley

Also... ich denke, dass es bei uns Willkür war, wegen meiner UNEHELICHEN Tochter, DENN Gesetz ist gleich Religion....... und dass Du in Algerien nur etwas bekommst(in einem normalen zeitlichen Rahmen), wenn Du Beziehungen hast. Die Bürokratie ist zum HAAREAUSREISSEN!!!

In welcher Stadt willst Du denn heiraten?? Wie lange willst Du in Algerien bleiben?

Wünsche Dir ganz viel Glück und liebe Grüsse

Nitsrek
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #6 - 30.03.2005 um 17:03:30
 
Zitat:
Na ja Abu,

aus Sicht unseres Rechts schon.


Echt? Dann kann ich ja das nächste Mal Schadensersatz geltend machen, wenn mir aufgrund eines Fehlers auf einer website einer Auslandsvertretung (oder einen anderen Behörde, z. B. einem Standesamt) ein Nachteil entsteht.  Smiley

Eigentlich wollte ich mit meiner Bemerkung nur indirekt zum Ausdruck bringen, daß ich es erstaunlich finde, wieviele Worte Lennart braucht, um auszudrücken: "Wenn's die Botschaft sagt, wird's schon stimmen. ... (Aber helfen tut's letztendlich nicht, weil das algerische Standesamt macht's vielleicht falsch.)"  grin

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #7 - 30.03.2005 um 23:35:07
 
Lieben Dank Euch allen für die Antworten!  :blum

@ Nitsrek, ohja..genau so scheint das zu sein... SEUFZER.. GROSSER SEUFZER... RIESENSEUFZER... Aber erstmal alles Gute zur Hochzeit! Smiley

Zum Glück haben wir recht lange Zeit (mehrere Wochen) und wir wollen es gleich zu Anfang in Angriff nehmen (direkt in der Hauptstadt... aber auch da gibt es ja verschiedene Standesämter. FRAGE: Habt ihr bei einem anderen Standesamt in derselben Stadt geheiratet? Wo hat sich dein Mann denn dann noch so schnell angemeldet? Seinen Wohnsitz? Oder hat er "nur" bei einem anderen Standesamt einen Termin gemacht? Soweit ich bisher weiß, muss man beim zuständigen Standesamt (richtet sich nach Wohnsitz des dortigen "Inländers" - also wie bei uns) heiraten.

Mein Mann hat mittlerweile von anderen Beamten desselben Standesamtes, die aber leider nicht "der Chef" sind, schon erfahren, dass das eigentlich gar nicht so läuft, und haben bestätigt, was du sagst, und was wir alle vermuten, dass nämlich eine Deutsche Nicht-Muslima (Protestantisch) keine solche Erlaubnis braucht...  Bei welchem Standesamt in welcher Stadt/Stadtteil hat es denn dann unproblematisch geklappt? Hussein Dey? Oder war das nicht die Hauptstadt?

Habt ihr denn auch schon das Familienzusammenführungs-Visum beantragt? Oder lebt ihr erstmal dort? Wir möchten nach dem Algerienaufenthalt gerne in Deutschland wohnen.
Du kannst dich ja auch mal per PM melden Smiley

Mein Vater lebt zwar Gottseidank noch und wünscht uns alles Gute, aber er ist noch nie geflogen und ob er unbedingt Urlaub kriegt und da dann auch noch diese "Tortur" auf sich nimmt,....?! Weia..

@ lennart: mit "adoule" sind die Zeugen gemeint, oder? Also männlich und muslimisch? Rein theoretisch würde ich ja sagen: wenn man dort am Standesamt heiratet, sollte doch "eigentlich" automatisch die vorgeschriebene Form eingehalten werden.. aber sicher bin ich da auch nicht mehr Zwinkernd Also lieben Dank für den Hinweis.

Liebe Grüße an alle!!
Angie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nilats_Fesoj
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #8 - 30.03.2005 um 23:51:23
 
Kann mir jemand erklären, warum eine intelligente und aufgeklärte Frau so eine  Sch....... auf sich nimmt ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #9 - 30.03.2005 um 23:53:16
 
Zitat:
Kann mir jemand erklären, warum eine intelligente und aufgeklärte Frau so eine  Sch....... auf sich nimmt ?


Aus Liebe ? ? ?

Mann Du kannst manchmal Fragen stellen.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #10 - 31.03.2005 um 01:04:51
 
DANKE Ronny  [beifall=beifall.gif]  :blum

Aber du hast Recht, Nilats, irgendwie ist es tatsächlich SCH****  grin
Das ist ja das Doooofe daran lachen

Bis bald!
Angie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nitsrek
Ex-Mitglied
**




Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #11 - 31.03.2005 um 13:41:48
 
Hallo Angie,

also, mein Mann lebt in Ain-el-Turk. Das ist eine kleinere Stadt, 15 km entfernt von Oran. Mein Mann hat bei einem Freund in Oran seinen Wohnsitz angemeldet. (Ich war extrem überrascht dass auch mal was unbürokratisch geht)...und somit war das dortige Standesamt für uns zuständig. Ich glaube in Algier brauchst Du Dir da keine so grosse Gedanken zu machen. Denn umso größer die Stadt, umso mehr Erfahrung haben sie. (Sag ich jetzt einfach mal so). Unser grosses, grosses Glück war, das mein Schwager Polizist ist und im Wilaya in Oran arbeitet. Du musst zuerst zu einem "Interview" ins Wilaya gehen. Da werden Euere Papiere überprüft. Bei Bekannten von uns hat das alleine schon 2 Monate gedauert. Plane am besten viel Zeit ein. Ich war vom 02. Februar bis zum 02. März in Algerien und wir haben es auf die ALLERLETZTE Minute noch geschafft. Aber dafür hatten wir eine wunderschöne Hochzeit und das Kämpfen hat uns sehr stark gemacht... Für mich wäre es auch sehr schwer geworden noch einmal nach Algerien zu fliegen....mit Halbtagsjob...und einem Kind das dieses Jahr eingeschult wird

Am 16. März hat mein Mann, dann den Antrag zur Familienzusammenführung gestellt und jetzt heisst es WARTEN. Wir wollen auch auf alle Fälle in Deutschland leben, alleine schon wegen meiner Tochter.

Kannst Dir sicherlich vorstellen, dass das eine Menge Kraft gekostet hat und auch schon eine Menge Tränen vergossen wurden......(Hochzeitskleid besorgt, Hochtszeitsgäste eingeladen....) ABER....am Ende siegt die Liebe doch. Smiley


Drück Dir auf alle Fälle gaaaannnnzzzzz fest die Daumen und wünsche Dir schon mal eine wunderschöne Hochzeit.

Liebe Grüsse

Nitsrek
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
melru
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #12 - 03.04.2005 um 20:37:41
 
HI
Ich habe letztes Jahr ebenfalls einen Algerier geheiratet.
Wir haben in seiner Heimatstadt geheiratet und es gab keinerlei Probleme obwohl mein Vater auch nicht anwesend war. Er wurde einfach von einem guten Freund meines Schwiegervaters "vertreten". Ich bin übrigens auch keine Moslima und nicht einmal getauft! (letzteres mussten wir natürlich verschweigen...denn der Imam ging davon aus, dass ich katholischen Glaubens sei).
Mittlerweile haben wir einen Antrag auf Befristung (wegen vorausgegangener Abschiebung) sowie auf Familienzusammenführung gestellt und warten..."geduldig" auf eine Rückmeldung!
Mel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tangoysalsa
Junior Member
**
Offline


es könnte schlimer kommen


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #13 - 04.04.2005 um 17:23:27
 
Hallo,
mein Freund ist Algerier und verbringt zur Zeit seinen Urlaub in der Heimat. Erst gestern hatte ich mit ihm telefoniert und er hat mir gesagt, dass es eine Gesetzesänderung gegeben hat und eine Frau nun auch ohne Zustimmung ihres Vaters heiraten könnte.
Dieses soll wohl ganz neu sein. Ich kann mich aber gerne noch einmal schlau machen.
Viele Grüsse :paletti
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat Algerien -> Zustimmung dt.Vater?
Antwort #14 - 04.04.2005 um 21:01:48
 
Hallo Ihr Lieben,

Danke für die Antworten!
@tangoysalsa, auja, wenn du Gesetzesnummern oder sonstie Quellen in Erfahrung bringen kannst, auf die man sich beziehen kann, wäre das suuuuper! [beifall=beifall.gif] Oder von wann die Änderung ist usw, alle Infos sind willkommen Smiley
Ich dachte, die Konservativen hätten die Gesetzesänderungen abgelehnt?
Ist ja toll! Smiley

Ich werde trotzdem mal meinen Vater bitten, wir haben auch zwei nette Schwager meines Mannes, die ich sympatisch finde, die sind ein bißchen älter und die würden das auch machen. Allerdings geht es scheinbar bei unserem Beamten nur mit offizieller Vollmacht und nicht "mal eben so".
Mal was anderes: Kann man eine Vollmacht bei der Stadt beglaubigen lassen? Oder geht das ausschließlich beim Notar? Es geht ja verrückterweise um etwas, für das man in Deutschland gar keine Vollmacht braucht. Die Volmacht enthält nur, dass mein Vater dem "soundso" die Vollmacht erteilt, ihn einzig und allein im Rahmen der Heirat als "Tuteur matrimoniale" zu vertreten.... Verrückt... naja...
@melru: schön, dass das so unkompliziert ging Smiley Ich wünsche euch weiterhin gaaaanz viel Glück und alles Gute Smiley Dass ihr euch bald wieder seht Smiley

Habt ihr eigentlich extra Eheverträge gemacht? Die sind in Algerien ja nicht mehr zwingend notwendig und Reiserecht, Scheidungsrecht ist ja auch so im Familiengesetzbuch verankert?

Liebe Grüße  :blum
Angie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema