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AE- Arbeit in England (Gelesen: 1.297 mal)
yaaba
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29.03.2005 um 16:07:32
 
Ich habe mal eine Frage an die Spezialisten. Mein Mann (Ghana) hat seit Januar 2004 eine 3jährige AE für Deutschland durch Eheschließung. Er hat in Ghana eine Ausbildung zum Sozialarbeiter absolviert. Hier bekommt er solange er nicht gut Deutsch spricht keine Anstellung. Jetzt hätte er die Möglichkeit in England eine Stelle zu bekommen. Seine Papiere würden problemlos anerkannt. Fragezeichen

Welche Möglichkeiten haben wir, dass er in England eine Stelle annehmen kann ohne die deutsche AE zu verlieren. Müssten wir das der zuständigen ABH melden ?  Er hätte dann vor alle 3 - 4 Wochen für das Wochenende nach Deutschland zu kommen oder ich würde zu ihm fliegen.

Gabriele
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Gabriele
 
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Mick
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Antwort #1 - 29.03.2005 um 23:13:26
 
Hi Yaaba,
ist schon ein schwer zu beurteilender "Fall".
Zunächst ist natürlich anzumerken, dass Dein
Mann in jedem Fall einen Aufenthaltstitel für GB
benötigt. Ich würde dann - oder vorher - auch
dringend mit der ABH Kontakt aufnehmen, um
die Lage zu klären. Ist schwer "Behörden- oder
Sachbearbeiter-abhängig". Es kann durchaus
begründet werden, dass der gewöhnliche Aufent-
halt weiter in D. besteht, und dass somit die AE
nicht erlischt.
Aber eine wirklich richtige Antwort, die Euch
Rechtssicherheit gibt, bekommt Ihr nur von der
zuständigen ABH (oder von den Gerichten, falls
Ihr gegen negative Entscheidungen der ABH vor-
geht).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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yaaba
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 11:32:21
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich bisher Glück mit meiner ABH hatte hoffe ich, dass es auch diesmal so ist.

Gabriele
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Gabriele
 
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